Task Force Lebensmittelsicherheit Hessen
Task Force Lebensmittelsicherheit Hessen | |
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Sitz | RP Darmstadt |
Gründung | 2006 |
Website | Homepage |
Die Task Force Lebensmittelsicherheit ist eine vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Jahr 2006 im Zuge des Gammelfleischskandals eingerichtete Sondereinheit. Sie ist beim Regierungspräsidium Darmstadt angesiedelt,[1] seit 2012 mit Außenstellen an den Regierungspräsidien Gießen und Kassel.
Aufbau
Die Einheit ist in Hessen landesweit tätig.[2] Sie besteht aus einem interdisziplinären Team aus einem Lebensmittelchemiker, zwei Lebensmittelchemikerinnen, zwei Amtstierärztinnen, einem Amtstierarzt, einer Lebensmittelkontrolleurin, einem Juristen, zwei Verwaltungsbeamten, einem technischen Sachverständigen und einem IT-Fachmann. (Stand: Januar 2021)
Aufgaben
Die Task Force soll lokale Behörden in Krisenzeiten und bei aktuellen Problemen im Bereich der Lebensmittelsicherheit auf Anforderung personell und fachlich unterstützen.
- Im Falle von Krankheitsausbrüchen, die durch Lebensmittel verursacht sind, unterstützt sie die zuständigen Behörden bei der Aufklärung der Ursachen. Im Falle von großen und kreisübergreifenden Infektionsgeschehen, wie beispielsweise dem EHEC-Ausbruch im Mai und Juni 2011 oder dem Norovirus-Ausbruch im September/Oktober 2012, koordiniert sie im Auftrag des Hessischen Verbraucherschutzministeriums die Tätigkeiten der beteiligten Behörden, führt die Ermittlungsergebnisse zusammen und wertet diese aus.
- Sie trägt sie durch Kontrollprogramme, deren Schwerpunkt jährlich wechselt, zu einer Stärkung des Verbraucherschutzes in Hessen bei. So wurden beispielsweise im Zuge des Gammelfleischskandals die hessischen Tiefkühlhäuser unter die Lupe genommen. In den Jahren 2009 und 2010 wurden landesweit Lebensmitteltransportfahrzeuge auf Autobahnrastplätzen, entlang von Bundes- und Landesstraßen oder in der Umgebung von Großmärkten und Gewerbegebieten kontrolliert.
- Sie unterstützt die hessischen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und Städte bei Betriebskontrollen, etwa wenn es sich um besonders große oder komplexe Unternehmen handelt oder auch im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, und leistet rechtliche Beratung.
- Sie fungiert als Verbindungsstelle zwischen den verschiedenen mit der Lebensmittelsicherheit betrauten Behörden. Mit dem Ziel, entsprechende Gesetzesverstöße wirksamer zu verhindern und zu bestrafen, organisiert sie Fortbildungsveranstaltungen und Arbeitstreffen zwischen Vertretern der Staatsanwaltschaften, der Polizei und den Mitarbeitern aus der Lebensmittelüberwachung.
- Sie erarbeitet Konzepte, welche die Lebensmittelsicherheit in Hessen erhöhen und dadurch Qualität und Wirksamkeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung und den Verbraucherschutz stärken sollen.
- Sie arbeitet eng mit der hessischen Landeskontaktstelle im europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel beim RP Darmstadt zusammen. Durch den Datenaustausch informieren sich die EU-Mitgliedstaaten im Schnellwarnsystem gegenseitig über Feststellungen bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, wenn von diesen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht und sie sich in mehreren EU-Mitgliedsstaaten im Verkehr befinden.
- Bei entsprechenden Beanstandungen aus Bundesländern und EU-Mitgliedsstaaten oder Bundesländern wird ermittelt, ob Hessen betroffen ist, und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen eingeleitet. Bei Beanstandungen aus Hessen selbst sammelt die Task Force alle relevanten Informationen und unterrichtet über die Bundes- und EU-Kontaktstelle die anderen EU-Mitgliedsstaaten.