Teilbetrieb

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Der Teilbetrieb ist ein Begriff des deutschen Steuerrechts, der im Einkommensteuergesetz und im Umwandlungssteuergesetz von Bedeutung ist.

So besteht im Rahmen der Einbringung die Möglichkeit, Betriebsvermögen – neben dem Teilbetrieb werden hier auch ein Betrieb oder ein Mitunternehmeranteil erfasst – gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten steuerneutral in eine Gesellschaft einzubringen (vgl. §§ 20, 24 UmwStG). Auch die Abspaltung eines Teilbetriebs ist steuerneutral möglich (vgl. § 15 UmwStG).

Ein Teilbetrieb stellt eine innerhalb des Gesamtunternehmens weitgehend selbständige operative Einheit dar, die für sich selbst zumindest teilweise überlebensfähig wäre. Merkmale eines Teilbetriebs können beispielsweise ein eigener Kundenstamm, eigenes, ausschließlich in diesem Teilbetrieb genutztes Anlagevermögen, ein gegenüber dem Gesamtbetrieb abgegrenzter Personalbestand oder eine eigene Preisgestaltung für ein eigenes Produktangebot sein.

Klassische Beispiele für Teilbetriebe sind Filialen und Zweigniederlassungen, auch eine Brauerei eines Restaurants oder der Verlag eines Zeitungshauses wurden als Teilbetriebe anerkannt.

Bei der entgeltlichen Veräußerung eines Teilbetriebs kann, sofern der Teilbetrieb im Ganzen übergeht, ein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn entstehen (vgl. § 16 EStG).