Telecom Liechtenstein

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Die Telecom Liechtenstein AG[1] (Abkürzung: TLI bzw. seit 27. August 2014 auch: FL1[2])[3] ist eine Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts mit Sitz in Vaduz. Sie erbringt Dienstleistungen der elektronischen Kommunikation im Sinne des Kommunikationsgesetzes in Liechtenstein.[4]

Geschichte

Der Staat Liechtenstein trennte sich 1997 nach jahrzehntelanger Anbindung an die Swisscom 1997 mit der Festnetzkommunikation und gründete mit der Telecom Liechtenstein ein eigenes Telecom-Unternehmen.[5]

Im Frühjahr 2013 wurde von der Regierung ein Verkauf der Telecom Liechtenstein an die Swisscom offen lanciert. Ursache für den Verkauf waren angeblich die sinkenden Erträge im Bereich der Festnetztelefonie verbunden mit fehlender Kompensationsmöglichkeiten für weggebrochene Erträge und der generell begrenzte Markt eines Kleinstaates.[6] Der Verkauf einer 75-Prozent-Beteiligung hätte eine Reintegration der Liechtensteiner Telecom in die Swisscom bedeutet und den Stand von 1997 wieder weitgehend hergestellt. Für etwa 50 bis 60 Mitarbeiter – rund die Hälfte der Belegschaft – wäre dieser Wechsel mit dem Verlust der Arbeitsplätze verbunden gewesen. Die Swisscom hatte für diesen Wiederanschluss 23 Millionen CHF geboten. Swisscom ist, wie auch die A1 Telekom Austria Group (mit Mobilkom Liechtenstein), als Mobilfunkanbieter in Liechtenstein präsent.

In der Mai-Sitzung 2013 befasste sich der Landtag (Liechtensteiner Parlament) ein erstes Mal mit dem Verkauf. 13 der 25 Abgeordneten des Landtages (52 %) stimmten gegen die Pläne der Regierung und die Übernahme durch die Swisscom.

Telecom Liechtenstein AG war dann bis zum 27. August 2014 zu 100 % im Eigentum des Fürstentums Liechtenstein. Mit Schreiben von Ende Juni 2014 teilte die Telecom Liechtenstein den Kunden mit, dass sie mit der Telekom Austria eine strategische Partnerschaft eingegangen ist (Vertragsunterzeichnung am 27. Juni 2014 in Vaduz). Am 1. Juli 2014 wurde der Zusammenschluss mit der Mobilkom Liechtenstein, eine 100 % Tochter der Telekom Austria offiziell bekanntgegeben. TLI steht seit dem 27. August 2014, nach Behördenfreigabe, zu 75,1 % im Eigentum des Fürstentums Liechtenstein[7] und zu 24,9 % der Telekom Austria.[8] Durch einen Partnerschaftsvertrag zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Telekom Austria wurde die FL1 (TLI) zu einem vollwertigen Mitglied der Telekom Austria.

Im Rahmen dieser Kooperation fusioniere die Telecom Liechtenstein mit der mobilkom liechtenstein, nachdem alle behördlichen Genehmigungen erteilt seien. Das fusionierte Unternehmen firmiert unter dem Namen Telecom Liechtenstein.

Das Land Liechtenstein hat am 21. Juli 2020 die 24,9 Prozent der A1 Telekom Austria Group übernommen und ist nunmehr 100-prozentige Aktionärin der Telecom Liechtenstein AG.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die Telecom Liechtenstein basiert auf dem Gesetz vom 25. November 2010 über die Telecom Liechtenstein AG (TLIG), LGBl 3/2011. Auf die TLI sind, soweit das TLIG keine abweichenden Bestimmungen enthält, ergänzend die Vorschriften des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen und des Personen- und Gesellschaftsrechts zur Anwendung zu bringen.

Gemäss Art 78 Abs. 4 LV i. V. m. Art. 10 TLIG steht die Telecom Liechtenstein unter Oberaufsicht der Regierung des Fürstentums Liechtenstein. Die Eignerinteressen werden ebenfalls von der Regierung vertreten.[9]

Technische Aufgaben

Grundversorgung, Festnetz, Internet, Mobile, Radio und TV.

Organisation

Die TLI beschäftigte zum 31. Dezember 2016 in Liechtenstein 115 Mitarbeiter (2015: 101; 2013:104; 2012:99). Zum 31. Dezember 2020 waren es 114 Mitarbeiter.[10][11][12] In der Tochtergesellschaft deep AG in Chur waren 24 Mitarbeiter beschäftigt. Die deep AG wurde am 21. August 2014 verkauft.[13] Der konsolidierte Umsatz betrug im Jahr 2020 CHF 42,8 Millionen.[14]

Organe

Die Telecom Liechtenstein und deren Tochtergesellschaften bestehen je aus folgenden Organen:[15]

  • Generalversammlung der Aktionäre,
  • Verwaltungsrat,
  • Geschäftsleitung,
  • Revisionsstelle.

Generalversammlung

Hauptaufgaben der Generalversammlung in ordentlichen bzw. ausserordentlichen Versammlungen sind die Festsetzung und Änderung der Statuten, die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrates sowie die Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.[16]

Der Vorsitz in der Generalversammlung wird vom Präsidenten des Verwaltungsrates geführt.[17]

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus drei, maximal fünf, Mitgliedern[18] und wird von der Generalversammlung auf vier Jahre gewählt. Mitglieder des Verwaltungsrates können maximal zwei Funktionsperioden berufen werden, der Präsident maximal zweieinhalb Funktionsperioden.[19]

Der Verwaltungsrat ist das operative Organ der Telecom Liechtenstein und handelt in der Regel als Kollektivorgan.[20] Der Verwaltungsrat trifft die grundlegenden Entscheidungen über die Tätigkeit der Gesellschaft.[21]

Haupttätigkeit des Verwaltungsrates ist die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle der gesamten Geschäftstätigkeit und er führt die Beschlüsse der Generalversammlung aus. Der Verwaltungsrat kann bei Bedarf Richtlinien erlassen. Der Verwaltungsrat ernennt und entlässt die Mitglieder der Geschäftsführung, Prokuristen und Bevollmächtigte (auch bei den Tochtergesellschaften).[22]

Hauptpflicht des Verwaltungsrates im normalen operativen Geschäft ist die Berichterstattung an die Generalversammlung über wichtige Belange der Gesellschaft und ausserordentliche Vorkommnisse.

Der Verwaltungsrat ist in der Regel mit der Mehrheit der Mitglieder beschlussfähig und fasst die Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der Stimmen (mit wenigen Ausnahmen).[23] Der Verwaltungsrat kann bestimmte Teile seiner Befugnisse auf eines oder mehrere seiner Mitglieder übertragen, kann Ausschüsse oder Beiräte bestellen und deren Rechte und Pflichten in einem eigenen Reglement festlegen.[24]

In Sitzungen hat der Präsident des Verwaltungsrates den Stichentscheid.[25] Er bestimmt auch einen Sekretär.[26]

Geschäftsführung

Die Anzahl der Mitglieder der Geschäftsführung und eines Vorsitzenden wird vom Verwaltungsrat festgelegt und bestellt / wiedergewählt. Die Organisation der Geschäftsführung ist in einer Geschäftsordnung festgelegt.[27]

Hauptaufgabe der Geschäftsführung ist die Leitung der operativen Geschäfte zum Wohl des Unternehmens. Die Geschäftsführung vertritt die Gesellschaft nach aussen, soweit dies der Verwaltungsrat nicht anders bestimmt.[28]

Vorsitzender der Geschäftsleitung der Telecom Liechtenstein war vom 1. Juli 2014 bis Oktober 2019 Mathias Maierhofer.[29][30] Seit Sommer 2019 leitete Aldo Frick die Telecom Liechtenstein interimistisch und wurde dann vom Verwaltungsrat als ordentlicher Geschäftsführer bestellt.[31]

Revisionsstelle

Die Revisionsstelle (Kontrollstelle) prüft die Geschäfte der Gesellschaft. Diese wird von der Generalversammlung jährlich ernannt und können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein.[32]

Organisationsreglements

Die Tätigkeit, die Aufgaben und die Kompetenzen der Organe der Telecom Liechtenstein sowie der Tochtergesellschaften werden gemäss Art 1 des Organisationsreglements vom Verwaltungsrat der Telecom Liechtenstein und deren Statuten (Art 15 und 17) geregelt. Das Organisationsreglement wurde am 30. Juni 1998 erlassen und am 14. Dezember 2010 sowie am 22. Mai 2014 ersetzt.[33]

Der Verwaltungsrat erlässt auch die Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung[34] und eine Corporate Governance Regelung.[35]

Infrastruktur

Die Infrastruktur für das Telekom-Netz ist nicht im Eigentum der Telecom Liechtenstein. Dieses gehört seit 2006 den Liechtensteinischen Kraftwerken (LKW), um das «Ziel einer vertikalen Separierung und Konzentration von Dienstleistungserbringung bei der LTN/TFL und Infrastrukturbereitstellung» bei den LKW zu erreichen.[36]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gemäss Statuten (Memento des Originals vom 6. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.telecom.li auch: Telecom Liechtenstein S.A. oder Telecom Liechtenstein Ltd.
  2. TLI ist eine amtlich verwendete Abkürzung, siehe Art 1 TLIG. Seit dem «Closing» (Memento vom 7. April 2015 im Internet Archive) mit der Mobilkom Liechtenstein am 27. August 2014 wird die Abkürzung FL1 verwendet.
  3. Handelsregister-Nummer: FL-0001.545.008-6/a, Eintragung im Handelsregister am 1. Juli 1998. Frühere Name: LTN Liechtenstein TeleNet Aktiengesellschaft (vom 26. Juni 2004 bis 28. Dezember 2007). Die Telecom Liechtenstein AG ist 2008 aus der LTN Liechtenstein TeleNet AG und der Telecom FL AG (TFL) entstanden. Die TFL wurde 2003 von der Swisscom Fixnet AG an die LTN verkauft.
  4. Zum Zweck der Gesellschaft siehe auch Art 2 der Statuten. Gemäss Art 3 Abs. 1 TLIG kann die TLI im In- und Ausland elektronische Kommunikationsdienstleistungen im Sinne des Kommunikationsgesetzes erbringen.
  5. Damals wurde auch die Telefon-Ländervorwahl von +4175 – ehemals Liechtenstein innerhalb des Schweizer Nummernraums – auf +423 geändert.
  6. Es wurden auch noch andere Varianten geprüft. Siehe Links unten.
  7. Gemäss Art 4 Abs. 3 TLIG müssen kapital- und stimmenmässig mindestens 51 % der Aktien in der Hand des Fürstentums Liechtenstein verbleiben. Diese 51 % sind unveräusserlich.
  8. Mobilkom Liechtenstein und Telecom Liechtenstein verschmelzen, Mathias Maierhofer wird neuer CEO.
  9. Art 10 TLIG
  10. 2014@1@2Vorlage:Toter Link/www.telecom.li (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) , S. 14.
  11. Geschäftsbericht 2016, S. 9.
  12. Geschäftsbericht 2020, Webseite: fl1.li, zuletzt abgerufen am 3. August 2021.
  13. Die Telecom Liechtenstein (Schweiz) AG hatte im Februar 2011 (rückwirkend zum 1. Januar 2011) den Internet-Provider deep AG (mit den Tochtergesellschaften SPIN GmbH und die deep solutions AG) erworben und die beiden Unternehmen fusionierten zum Januar 2012 und traten zukünftig in der Schweiz vorrangig unter der Marke «deep» (deep AG) auf [Archivierte Kopie (Memento vom 21. Januar 2013 im Internet Archive)].
  14. FL1: Geschäftsbericht der Telecom Liechtenstein AG. Abgerufen am 3. August 2021.
  15. Art 5 TLIG, siehe auch Art 6 der Statuten.
  16. Siehe auch Art 6 TLIG, Art 8 der Statuten und Art 5 Organisationsreglement.
  17. Siehe auch Art. 11 der Statuten.
  18. Art 7 TLIG.
  19. Art 14 Organisationsreglement.
  20. Die Mitglieder des Verwaltungsrates (und der Geschäftsführung) zeichnen kollektiv zu zweien.
  21. Art 4 Organisationsreglement.
  22. Art. 17 Statuten, Art 8 Organisationsreglement.
  23. Art. 7 Organisationsreglement.
  24. Art. 17 Abs. 4 Statuten.
  25. Art 18 Abs. 2 Statuten.
  26. Art 14 Organisationsreglement.
  27. Art. 8 TLIG, Art 20 Statuten.
  28. Art. 21 der Statuten.
  29. Telekom Austria übernimmt 24,9 Prozent an Telecom Liechtenstein - derStandard.at. Abgerufen am 4. April 2019 (österreichisches Deutsch).
  30. Maierhofer muss Telecom Liechtenstein verlassen, Webseite: news.li vom 14. Juni 2019.
  31. Frick bleibt Telecom-Chef und will kooperieren , Webseite: radio.li vom 16. Oktober 2019.
  32. Art 9 TLIG, siehe Art. 22 Statut iVm Art 192 PGR.
  33. Art 8 TLIG, Art 17 Statuten, gestützt auf Art 349 PGR.
  34. Art 18 Organisationsreglement.
  35. Gemäss Jahresbericht 2012 hat sich die Telecom Liechtenstein in Bezug auf die Umsetzung dieser Grundsätze «freiwillig den Richtlinien und Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice für Corporate Governance der economiesuisse unterworfen».
  36. Siehe BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG (BuA) Nr. 135/2006, BuA 21/2013, S. 13. Siehe hierzu auch die Vereinbarung zwischen der Liechtensteinische Kraftwerke Anstalt («LKW») und Telecom Liechtenstein AG vom 11. Juli 2006 zur Umstrukturierung der Telekommunikationsmärkte in Liechtenstein und die Kritik daran durch die EFTA-Überwachungsbeörde (Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten in der Sache 61291 — Liechtensteinische Kraftwerke Anstalt und Telecom Liechtenstein AG (PDF)) und PDF.