Thomas Dieterich

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Thomas Dieterich (links) mit zwei Richterkollegen am Bundesarbeitsgericht, 1980

Thomas Dieterich (* 19. Juni 1934 in Hirschberg, Schlesien; † 6. Mai 2016 in Kassel[1]) war ein deutscher Jurist, Richter des Bundesverfassungsgerichts und Präsident des Bundesarbeitsgerichts.

Leben

Nach Beendigung seiner juristischen Ausbildung und einer von Wolfgang Siebert betreuten Promotion nahm Dieterich im Jahre 1963 seine richterliche Tätigkeit als Richter und Direktor des Arbeitsgerichts Mannheim und Heidelberg und später als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht des Landes Baden-Württemberg auf.

1972 folgte die Ernennung Dieterichs zum Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG), 1980 wurde er zum Vorsitzenden Richter am BAG ernannt und 1987 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt, dessen erstem Senat er bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts 1994 angehörte. Als Präsident stand er dem ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand 1999 vor. Vorgänger auf seiner Planstelle am Bundesverfassungsgericht war Helmut Simon; seine Nachfolgerin war Renate Jaeger. Dieterich wirkte maßgeblich an Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zum Wettbewerbsverbot für Handelsvertreter,[2] zur Wahl des Ehenamens der Ehefrau,[3] zur richterlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen[4] und zum Schutz unerfahrener Personen bei Bürgschaften[5] mit.

Er wurde Honorarprofessor der Gesamthochschule Kassel (1982) und der Georg-August-Universität Göttingen (1986).[6]

Dieterich war verheiratet mit der Rechtswissenschaftlerin und ehemaligen Politikerin Heide Maria Pfarr.[1]

Siehe auch

Literatur

  • Thomas Dieterich: Ein Richterleben im Arbeits- und Verfassungsrecht. Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2016. ISBN 978-3-8305-3672-7

Weblinks

Commons: Thomas Dieterich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Anmerkungen

  1. a b Vgl. Helmut Kerscher, Ein heiterer und gelassener Analytiker, in: Süddeutsche Zeitung, 9. Mai 2016, S. 8.
  2. BVerfGE 81, 242.
  3. BVerfGE 84, 9.
  4. BVerfGE 84, 34.
  5. BVerfGE 89, 214.
  6. Vgl. Institut für Arbeitsrecht (Universität Göttingen), Professor Dr. Thomas Dieterich, Präsident des BAG a. D., abgerufen am 9. Mai 2016.