Traktor (Begriffsklärung)
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Traktor (latein. trahere: ziehen; schleppen) steht für:
Fahrzeuge:
- ein landwirtschaftliches Fahrzeug, siehe Traktor
- ein Zweiwegefahrzeug, das auf Schienen und Straßen fahren kann
- eine meist sehr kleine Lokomotive, die für kleinere Rangierdienste innerhalb eines Bahnhofes eingesetzt wird, siehe Schienentraktor
- Schiebewagen von Standseilbahnen zum Schieben anderer Fahrzeuge, siehe Standseilbahn
- eine aufwändigere Variante des Aufsitzmähers, siehe Rasentraktor
Druckereiwesen:
- der Papierführer einer Schreibmaschine
- die Papiertransportvorrichtung für Endlospapier von Nadeldruckern, auch Stachelwalze (engl. sprocket) genannt
Sport:
- die Sportvereinigung Traktor, eine Sportvereinigung in der DDR
- der russische Eishockeyverein HK Traktor Tscheljabinsk
- der Namen des Minsker Traktar-Stadions
- Goldener Traktor, DDR-Fußballwettbewerb
Musik:
- ein Computerprogramm oder DJ-Controller zum digitalen DJing von Musikstücken der Firma Native Instruments
- Die Traktor, Punkrock-Band aus Frankfurt am Main
Siehe auch:
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