Triebgestell
Als Triebgestell wird bei Triebfahrzeugen des Schienenverkehrs eine Baugruppe bezeichnet, die aus einem tragenden Bauteil (meist ein Stahlprofilrahmen), darin eingesetzten bzw. gelagerten Treibradsätzen und dem Fahrantrieb (Fahrmotoren) besteht. Weitere Betriebseinrichtungen – wie beispielsweise die Teile der Bremsanlage – können dazukommen.
Triebgestelle werden üblicherweise als komplette Baugruppe mit anderen Baugruppen zu einem kompletten Triebfahrzeug zusammengebaut, insbesondere, wenn Treibräder und Fahrmotoren nicht unverrückbar mit dem übrigen Fahrzeug verbunden werden.
So besteht etwa eine „Krokodil-Lokomotive“ der Baureihe SBB Be 6/8 aus drei Hauptteilen: zwei miteinander gekuppelten Triebgestellen und einer darauf abgestützten Brücke mit dem Lokomotivkasten.[1]
In einzelnen Fällen werden Triebgestelle ohne weitere Anbauten oder eigene Steuereinrichtungen für den Antrieb von Zügen verwendet.[2] Siehe auch die Entstehungsgeschichte der Preußische EP 213 bis EP 219 und die US-amerikanischen Traction Trucks.
Einzelnachweise
- ↑ Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 10. August 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Webseite „RBD Breslau“, Elektrisches Triebgestell
Literatur
- Dieter Bäzold u. a.: EB1 bis EB 3 Berlin in Preußen-Report, Band 10, Hermann Merker Verlag, Fürstenfeldbruck, 1997, ISBN 3-89610-005-X.
- Krauss-Maffei-Aktiengesellschaft (Autor), C. Th. Müller (Mitarbeiter): Kraftwirkungen an einem zweiachsigen Triebgestell bei Antrieb der Radsätze durch Gelenkwellen, Krauss-Maffei Informationen Nr. 243, 1961