Turbinicarpus bonatzii
Turbinicarpus bonatzii | ||||||||||||
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Turbinicarpus bonatzii | ||||||||||||
Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Turbinicarpus bonatzii | ||||||||||||
Gerhart Frank |
Turbinicarpus bonatzii ist eine Pflanzenart in der Gattung Turbinicarpus aus der Familie der Kakteengewächse (Cactaceae).
Beschreibung
Turbinicarpus bonatzii wächst einzeln mit dunkelgrünen, niedergedrückt kugelförmigen bis kugelförmigen Körpern und hat eine kurze, dicke Rübenwurzel. Die Körper erreichen Durchmesser von 1,5 bis 2 Zentimeter. Ihre Höcker sind konisch bis rhomboid. Es ist ein einzelner brauner Mitteldorn mit einer Länge von 12 bis 25 Millimetern vorhanden. Die 1 bis 2 Randdornen sind weiß mit einer dunkleren Spitze und 3 bis 5 Millimeter lang.
Die rosafarbenen Blüten haben hellere Ränder. Sie sind bis zu 1 Zentimeter lang und weisen Durchmesser von 1,2 bis 1,5 Zentimetern auf. Die rundlichen, grünlichen Früchte sind bei Reife fleischig.
Systematik, Verbreitung und Gefährdung
Turbinicarpus bonatzii ist im mexikanischen Bundesstaat San Luis Potosí verbreitet. Die Erstbeschreibung erfolgte 1992 durch Gerhart Frank.[1] Über die Art ist nur wenig bekannt. Sie gehört möglicherweise zu Turbinicarpus schmiedickeanus. Synonyme sind Pediocactus bonatzii (Gerhart Frank) Halda und Turbinicarpus schmiedickeanus subsp. bonatzii (Gerhart Frank) Panar.
Turbinicarpus bonatzii wird in Anhang I des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens geführt. In der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN wurde sie 2002 als „
“, d. h. stark gefährdet eingestuft. Bei der Aktualisierung 2009 wurde die Art nicht neu bewertet und aus der roten Liste entfernt.[2]
Nachweise
Literatur
- Edward F. Anderson: Das große Kakteen-Lexikon. Eugen Ulmer KG, Stuttgart 2005, ISBN 3-8001-4573-1, S. 629.
Einzelnachweise
- ↑ Succulenta. Band 71, Nr. 6, S. 280, 1992
- ↑ Turbinicarpus schmiedickeanus in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN 2013.2. Eingestellt von: Fitz Maurice, B, Fitz Maurice, W.A., Sotomayor, M. & Smith, M., 2009. Abgerufen am 2. Dezember 2013.