UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement

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Durch das UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement werden die Kriterien festgelegt, um europäische Fußballstadien zu klassifizieren. Es gibt vier Kategorien: 1, 2, 3 und 4. Zuständig für die Klassifizierung sind die entsprechenden Landesverbände. Sie haben Stadien, in denen Spiele eines internationalen Wettbewerbs ausgetragen werden sollen, zu inspizieren und anhand der Kriterien Stadionzertifikate auszustellen, die an die UEFA-Administration zu übermitteln sind.

In Deutschland wird die Klassifizierung gemeinsam von DFB und DFL vorgenommen. Dazu wurde ein „Stadionhandbuch – Anforderungen an Fußballstadien in baulicher, infrastruktureller, organisatorischer und betrieblicher Hinsicht“ entwickelt, welches in weiten Teilen auf das UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement Bezug nimmt. Vor Einführung des UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglements im Jahr 2006 benannte die UEFA Fünf-Sterne-Stadien und Vier-Sterne-Stadien. Die Auszeichnung als Fünf-Sterne-Stadion war Voraussetzung, damit in einem Stadion ein Champions-League-Finale ausgetragen werden kann. Um ein UEFA-Pokal-Finale (heute UEFA Europa League) austragen zu können, musste ein Stadion mindestens als Vier-Sterne-Stadion klassifiziert sein. Trotz dieser Bedeutung der Auszeichnung gab es von Seiten der UEFA keine offizielle Liste der ausgezeichneten Stadien.

Kriterien

Im Stadioninfrastruktur-Reglement finden sich eine Vielzahl von Anforderungen, die von Stadien jeder Kategorie erfüllt werden müssen. Beispielsweise müssen Parkplätze für die beiden Mannschaftsbusse vorhanden sein. Stadien der Kategorie 4 wurden früher als Elitestadion bezeichnet. Im Folgenden sind die Anforderungen aufgeführt, die je nach Stadionkategorie unterschiedlich sind:

Anforderung Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
Stadion­kapazität Allgemein Eine Haupttribüne mit mindestens 200 Sitzplätzen Mindestkapazität: 3000 Sitzplätze Mindestkapazität: 8000 Sitzplätze
Steh- und Sitzplätze Es sind Stehplätze erlaubt. Es sind ausschließlich Sitzplätze erlaubt. Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben (Sitzbänke jeglicher Art sind nicht zulässig und fallen in die Kategorie Stehplätze).a
Mindestanzahl an VIP-Sitzplätzen 50 100 250 500
Mindestanzahl an VIP-Sitzplätzen für die Gastmannschaft 10 20 50 100
exklusiver Bewirtungs­bereich 400 m²
Flutlichtanlage in Richtung fest installierte Kameras 800 – 1400 lx 1200 – 1400 lx mind. 1400 lx
in Richtung mobile Kameras 500 – 1000 lx 800 – 1000 lx mind. 1000 lx
Notstrom­aggregat Das Aggregat muss mindestens zwei Drittel der geforderten Lichtleistung erbringen. Das Aggregat muss sofort und ohne Unterbrechung die volle geforderte Lichtleistung erbringen.
Kontrollraum Kontrollraum, der einen Überblick über den gesamten Innenraum des Stadions ermöglicht und mit Kommunikationstechnik ausgestattet ist.
Video­überwachung Permanentes Videoüberwachungssystem sowohl innerhalb als auch außerhalb des Stadions. Die Kameras müssen über Standbildfunktion verfügen und an Farbmonitore angeschlossen sein, die im Kontrollraum untergebracht sind.
Spielfeld Länge 100 – 110 m 105 m
Breite 64 – 75 m 68 m
Zäune zwischen Zuschauern und Spielfeld erlaubt nicht erlaubt
Parkplätze VIP-Parkplätze in einem sicheren Bereich 20 50 100 150
Busse mind. 2 für die Mannschaften
Arbeitsraum für die Medien 50 m² 100 m² 150 m²
Kameraposition Mindestgröße für die Plattform der Hauptkamera 4 m² 6 m² 10 m² 12 m²
Pressetribüne Mindestanzahl gedeckte Sitzplätze 20 50 100 200
Mindestanzahl gedeckte Sitzplätze mit Pult 5 25 50 100
Position der Pressetribüne Zentral auf der Haupt­tribüne (in der Nähe der Mannschafts-Umkleidekabinen und der verschiedenen Ein­richtungen für die Medien)
Plätze für TV- und Radio­kommentatoren 2 5 25 40
TV-Studios Mindestanzahl 1 2 3
Erforderliche Größe 5 m × 5 m × 2,3 m (Länge/Breite/Höhe)
zusätzliche Anforderung Einschließlich eines Moderationsstudios mit Blick auf das Spielfeld; genügend Platz für eine gesicherte Mixed Zone
Bereich für Übertragungs­wagen Fläche mind. 100 m² mind. 200 m² mind. 1000 m² mind. 2000 m²
Ort Auf derselben Stadionseite wie die Hauptkamera
Presse­konferenzraum Anforderung Ein Teil des Arbeitsraums für die Medien kann als Pressekonferenzraum verwendet werden. Es muss mindestens ein Pressekonferenzraum zur Verfügung stehen, ausgestattet mit Pult, Kameraplattform, Podium, Splitbox, Tonanlage und Stühlen.
Mindestanzahl Sitzplätze 50 75 100
a Im Rahmen einer Erprobung sind in der Saison 2022/23 in den Stadien in Deutschland, Frankreich und England für Spiele in der Gruppenphase sowie für das Achtelfinale, das Viertelfinale und das Halbfinale auch Stehplätze erlaubt.[1]
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Wettbewerbe

Nach dem Reglement der UEFA Champions League und der UEFA Europa League mussten die Stadien bis einschließlich der Saison 2020/21 in der ersten und zweiten Qualifikationsrunde mindestens die Kriterien der Kategorie 2 erfüllen. Infolge der Neuordnung der europäischen Wettbewerbe gilt dies ab der Saison 2021/22 für die UEFA Champions League und der UEFA Conference League. In der Europa League sind diese Qualifikationsrunden weggefallen.

In der dritten Qualifikationsphase muss es mindestens der Kategorie 3 entsprechen, für die Play-Off-Entscheidungsspiele wird in der Europa League und Conference League ein Stadion der Kategorie 3 benötigt, in der Champions League ein Stadion der Kategorie 4. Für die folgenden Spiele bis einschließlich Halbfinale wird die Kategorie 4 benötigt. Die Endspiele müssen auf Stadien der Kategorie 4 mit Naturrasen stattfinden, es können zudem weitere Voraussetzungen gefordert werden.[2][3][4][5][6]

Der UEFA Super Cup muss in einem Stadion ausgetragen werden, das die infrastrukturellen Kriterien der Kategorie 3 erfüllt.[7] Bei der U21-Europameisterschaft müssen die Stadien für den Qualifikationswettbewerb die Anforderungen der Kategorie 2 erfüllen. Die Endrunde erfordert Stadien der Kategorie 3.[8] Die Spiele der UEFA Women’s Champions League ab der Qualifikationsrunde bis einschließlich Halbfinale können in Stadien der Kategorie 1 ausgetragen werden. Das Endspiel erfordert mindestens Kategorie 2.[9] Die UEFA kann in besonderen Härtefällen und auf begründeten Antrag Ausnahmen im Hinblick auf die geforderten Kriterien bewilligen. Diese Ausnahmen können entweder für einzelne oder mehrere Spiele oder aber für die gesamte Dauer des Wettbewerbs bewilligt werden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Rückkehr der Stehplätze im Europapokal. In: Sportschau. 6. September 2022, abgerufen am 12. September 2022.
  2. UEFA: Reglement der UEFA Champions League Zyklus 2018–2018: Saison 2017/2018, Artikel 30 (S. 34), (pdf, abgerufen: 7. Juni 2018).
  3. UEFA: Reglement der UEFA Europa League Zyklus 2015–2018: Saison 2017/2018, Artikel 29 (S. 31) (pdf, abgerufen: 7. Juni 2018).
  4. Reglement der UEFA Champions League. Artikel 29 Stadien. UEFA, 31. August 2022, abgerufen am 12. September 2022.
  5. Reglement der UEFA Europa League. Artikel 29 Stadien. UEFA, 31. August 2022, abgerufen am 12. September 2022.
  6. Reglement der UEFA Europa Conference League. Artikel 29 Stadien. UEFA, 31. August 2022, abgerufen am 12. September 2022.
  7. Reglement des UEFA-Superpokals
  8. Reglement der UEFA U21-Europameisterschaft
  9. Reglement der UEFA Women’s Champions League