UN-Sonderberichterstatterin zu den Menschenrechten von Personen mit Lepra

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Sonderberichterstatterin zu den Menschenrechten von Personen mit Lepra
Special Rapporteur on the elimination of discrimination against persons affected by leprosy
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel Leprosy
Leitung Fr. Alice Cruz
Gegründet 12. Juli 2017
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle der Sonderberichterstatterin zu den Menschenrechte von Personen mit Lepra und deren Familien wurde geschaffen, um die Diskriminierung von Personen mit Lepra, das damit verbundene Stigma zu beseitigen und in einer Studie Grundsätze und Leitlinien zur Beseitigung der Diskriminierung von Leprakranken zu entwerfen.

Das UNO-Mandat

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 12. Juli 2017 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden.

Die Sonderberichterstatterin ist keine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[2][3] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[4] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[5] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[6]

Sie erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Die Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[7] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[8] Sie prüft Mitteilungen[9] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[8] Sie macht auch Anschlussverfahren,[10] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[11] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[6]

Websites

Fußnoten

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/35/9. UN-Menschenrechtsrat, 12. Juli 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  3. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Verhaltenskodex (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat. 18. Juni 2007. Abgerufen am 28. April 2019.
  5. Handlungshandbuch (PDF) UN-Menschenrechtsrat. Abgerufen am 28. April 2019.
  6. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  10. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.