Uno-actu-Prinzip

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In der Betriebswirtschaftslehre beschreibt das Uno-actu-Prinzip (von lat. Uno: eins, eine, einer (einig) actus, actūs m.: Handlung, unō actū: in einer [einzigen] Unternehmung; auch fälschlich bezeichnet als Uno-acto-Prinzip) ein wesentliches Merkmal, mit dem sich eine Dienstleistung von einer Sachleistung abgrenzen lässt: Produktion und Konsum fallen zeitlich zusammen. Die Dienstleistung ist daher in der Regel nicht konservierbar.

Auswirkungen

Daraus ergeben sich Schwierigkeiten bei einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung der Dienstleistung: Durch die Gleichzeitigkeit wird kein Mehrwert produziert. Ferner kann eine Dienstleistung nicht gelagert oder transportiert werden und bietet dadurch auch nur wenig Potenzial für Rationalisierungen. Dienstleistungen bedingen meist ein hohes Maß an Kooperation, Interaktion und Kommunikation, also externer Produktionsfaktoren, die alle nicht recht in marktwirtschaftlichen Dimensionen bewertbar sind.

Letzteres gilt insbesondere bei personenbezogenen Dienstleistungen, die darüber hinaus meist eine aktive Beteiligung des Kunden am Prozess fordern. (Der beste Friseur kann keine Haare schneiden, wenn der Kunde nicht ruhig auf dem Stuhl sitzt. Kein Arzt kann heilen, wenn der Patient nicht sagt, was er hat, und eine Untersuchung verweigert.)

Uno-actu-Prinzip im E-Business-Bereich

Ort- und Zeitbezug können bei digitalisierbaren Dienstleistungen (siehe auch: E-Business) etwas aufgeweicht werden, d. h. die Dienstleistung wird nicht da konsumiert, wo sie produziert wird.

Beispiel: Beim Online-Banking findet die eigentliche Dienstleistung, nämlich die Transaktion, örtlich entfernt vom Konsumenten auf dem Großrechner der Bank statt.

Kritik

In der neueren betriebswirtschaftlichen Forschung, insbesondere in Bereichen des Dienstleistungsmanagements, wird die klassische Trennung von Sach- und Dienstleistung als nicht zweckmäßig kritisiert, da sie zu viele Probleme aufwirft (jede Sachleistung enthält einen Dienstleistungsanteil, umgekehrt kann keine Dienstleistung ohne "materiellen Träger" erbracht werden). In dieser Sichtweise tritt das Uno-actu-Prinzip immer dann zutage, wenn zur Erstellung einer Leistung (also im Prozess) eine hohe Integrativität seitens der Beteiligten vonnöten ist; das Ergebnis hingegen kann materieller oder immaterieller Art sein, ohne dass daraus zwingend eine Simultanität von Produktion und Konsum folgt.

Literatur

  • Gross, P & Badura, B: Sozialpolitik und soziale Dienste: Entwurf einer Theorie personenbezogener Dienstleistungen. In: Ferber, C. von & Kaufmann, F. X. (Hg.), Soziologie und Sozialpolitik (Sonderheft 19 der KZfSS), S. 361–385. Opladen: Westdeutscher Verlag