Vereidigter Buchprüfer

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Vereidigter Buchprüfer ist eine Berufsbezeichnung. Vereidigte Buchprüfer haben die berufliche Aufgabe, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere Buch- und Bilanzprüfungen, durchzuführen (§ 129 Abs. 1 WPO). Zu den wesentlichen Aufgaben des vereidigten Buchprüfers gehören somit die Prüfung der Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses.

Vereidigte Buchprüfer dürfen keine Jahresabschlüsse „großer“ Unternehmen i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB testieren. Diese Aufgabe ist Wirtschaftsprüfern vorbehalten (§ 319 Abs. 1 HGB).

Seit dem 1. Januar 2005 werden keine neuen „Vereidigte Buchprüfer“ mehr bestellt. Der Beruf geht in dem Beruf Wirtschaftsprüfer auf.

Geschichte

Der Beruf des Bücherrevisors entstand durch die „Gewerbeordnung für das Deutsche Reich“ in der Fassung vom 26. Juli 1900. § 36 ermöglichte es „befugten Staats- oder Kommunalbehörden oder Korporationen“ erstmals, Bücherrevisoren zu vereidigen und öffentlich zu bestellen.[1] Durch wen die Bestellung und Vereidigung vorgenommen werden sollte sowie die „fachlichen und persönlichen Voraussetzungen“ für die Ausübung des Berufs wurden erst durch verschiedene Landesgesetze festgelegt. Bis in die 1920er Jahre blieben die Beeidungskriterien uneinheitlich und der Beruf ein freies Gewerbe.[2]:229 Die Handelshochschule Leipzig bot 1907 erstmals den zweisemestrigen Studiengang Diplom-Bücherrevisor an.[2]:233 [3]:75

1896 wurde der Verband Berliner Bücherrevisoren gegründet, welcher 1905 zum „Verband Deutscher Bücherrevisoren“ (VDB) wurde. Damit war der erste Zusammenschluss von Einzelrevisoren entstanden. Stand der Verband anfangs noch allen Bücherrevisoren offen, konnten einige Jahre später nur vereidigte und öffentlich bestellte Bücherrevisoren VDB-Mitglied werden. 1896 waren 15 Revisoren Mitglied beim VDB, 1916 bereits 322 und 1926 schließlich 874.[2]:229

Die „Verordnung über den Zusammenschluß auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens“ vom 23. März 1943 schloss „Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren)“ in der „Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder“ zusammen. Die Berufsbezeichnung „vereidigter Bücherrevisor“ wurde durch „vereidigter Bücherprüfer“ ersetzt. Ab dem 1. Juli 1943 war das Führen der Bezeichnung „Bücherrevisor“ verboten.[4]

Der Zugang zum Beruf wurde 1961 mit der Wirtschaftsprüferordnung geschlossen. Mit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) von 1986 wurde der Zugang wieder ermöglicht. 2004 wurde die fünfte WPO-Novelle verabschiedet und der Berufszugang erneut geschlossen. Seit dem 1. Januar 2005 werden keine neuen „Vereidigte Buchprüfer“ mehr bestellt. Bisherige „Vereidigte Buchprüfer“ können entweder eine vereinfachte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer ablegen oder den Berufstitel weiter führen.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gewerbeordnung für das Deutsche Reich, Deutsches RGBl. Band 1900, Nr. 47, S. 871–979
  2. a b c Heike Franz: Zwischen Markt und Profession. Betriebswirte in Deutschland im Spannungsfeld von Bildungs- und Wirtschaftsbürgertum (1900–1945). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 978-3-525-35676-0
  3. Simone Rücker: Rechtsberatung: das Rechtsberatungswesen von 1919 - 1945 und die Entstehung des Rechtsberatungsmissbrauchsgesetzes von 1935. Mohr Siebeck Verlag, Tübingen 2007, ISBN 978-3-16-149339-3
  4. Verordnung über den Zusammenschluß auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens, RGBl. 1943, Nr. 32 S. 157.