Vereinigung Deutscher, Italienischer und Französischer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen

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Die Vereinigung Deutscher, Italienischer und Französischer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (VERDIF) wurde im Jahre 1994 in Weimar gegründet. Ihr gehören europaweit mehr als 500 Mitglieder an.

Die Mitglieder der Vereinigung vergleichen auf Fachtagungen das Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrecht in Deutschland, Italien und Frankreich. Ihr Präsident ist der aus der italienischen Sektion stammende Angelo de Zotti (Presidente presso il TAR Milano), Vizepräsidenten sind aus der deutschen Sektion Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Münster, Andreas Middeke, und aus der französischen Sektion Patrick Kintz (Präsident des Verwaltungsgerichts Strasbourg a. D.).

Die italienische Sektion der Vereinigung nennt sich AGATIV (Associazione dei Giudici amministrativi tedeschi, italiani e francesi) und die französische Sektion AJAFIA (Association des juges administratifs français, italiens et allemands).

Die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, hat anlässlich des 15-jährigen Jubiläums der VERDIF folgendes geäußert: Wenn ein gemeinsamer europäischer Rechtsraum gelingen soll, so muss er vor allem auch in den Köpfen seiner Richter Platz finden. Dass dies nur gelingen kann durch den Austausch der Meinungen, durch häufige Treffen, durch gegenseitiges Kennenlernen – dies ist ersichtlich ein Teil der gelebten Gründungsphilosophie von VERDIF.

Die letzten Zusammenkünfte der VERDIF fanden im September 2012 in der Villa Vigoni (Thema: Verwaltungsgerichtliche Überprüfung von technisch geprägten Behördenentscheidungen im Umweltrecht), im Rahmen des von dem Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR) veranstalteten 17. Deutschen Verwaltungsgerichtstags in Münster im Juni 2013, in der südfranzösischen Stadt Toulon im Oktober 2013 (Thema: Gemeindliche Bauleitplanung), im Mai/Juni 2014 in Venedig (Thema: Schutz der Umwelt im Spannungsfeld zur wirtschaftlichen Betätigung), im Oktober 2014 in Potsdam (Thema: Die Rolle von Verwaltungsrichtern und der Einfluss der Politik auf ihre Tätigkeit – Funktion – Ernennung/Beförderung), im Juni 2015 in Bergamo (Thema: Dringliche Maßnahmen für den Schutz der Umwelt, Volksgesundheit und öffentlichen Sicherheit), im Oktober 2015 in Turin (Thema: Amtsermittlungsgrundsatz), im Juni 2016 anlässlich des 18. Deutschen Verwaltungsgerichtstags in Hamburg, im September 2016 im Conseil d’État (Frankreich) (Thema: Regulierungsfunktion der Obersten Verwaltungsgerichte) und im Mai 2017 in Catanzaro (Thema: Verursacherprinzip in der praktischen Anwendung im Verwaltungsrecht) statt.

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