Verfall (Recht)
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Der Verfall ist eine im strafrechtlichen Kontext vorgesehene Maßnahme zur Vermögensabschöpfung.
Mehrere Rechtsordnungen kennen Bestimmungen zum Verfall, etwa:
Dem schweizerischen Strafrecht ist der Verfall hingegen fremd, vgl. Einziehung (StGB-CH).