Verkehrsfehlergrenze

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Die Verkehrsfehlergrenze ist der maximal zulässige Fehler von eichpflichtigen Messgeräten während des Einsatzes innerhalb der Eichgültigkeitsdauer.

Die Verkehrsfehlergrenze beträgt nach gesetzlicher Regelung das Doppelte der Eichfehlergrenze, soweit nicht anders festgelegt. Dies ist in der Eichordnung (EO) 1988 §33 definiert. Die Fehlergrenzen sind je nach Messgeräteart verschieden. Bei Kaltwasserzählern z. B. beträgt die Verkehrsfehlergrenze ±10 % im unteren und ±4 % im oberen Belastungsbereich.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 75/33/EWG (PDF) des Rates vom 17. Dezember 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kaltwasserzähler.