Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)

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Verordnung (EU) Nr. 910/2014

Titel: Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
eIDAS-Verordnung
Geltungsbereich: EWR
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Grundlage: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Art. 114
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Anzuwenden ab: 1. Juli 2016
Fundstelle: ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73–114
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

EU-Vertrauenssiegel für qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter
Der einheitliche EU-Digitalmarkt und die Ermöglichung von grenzüberschreitenden öffentlichen Dienstleistungen.

eIDAS (englisch electronic IDentification, Authentication and trust Services), in Deutschland auch IVT (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen), bezeichnet die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG.[1]

Europäische Ebene

Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG regelt europaweit den Einsatz von Vertrauensdiensten und elektronischer Identifizierung.[2][1] Die Verordnung trat am 17. September 2014 in Kraft und gilt überwiegend seit dem 1. Juli 2016 (Art. 52 der Verordnung). Weitere Teile gelten mit Anwendung der Durchführungsrechtsakte. Im Jahr 2020 hat die EU-Kommission die eIDAS-Verordnung einem Review unterzogen.[3] Am 3. Juni 2021 hat die EU-Kommission einen Entwurf zur Weiterentwicklung der eIDAS-Verordnung[4] sowie zur Etablierung sicherer digitaler Identitäten[5] für EU-Bürger veröffentlicht.

Inhalt

Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG regelt:

  • elektronische Identifizierung
  • Vertrauensdienste
  • Validierung und Bewahrung von qualifizierten elektronischen Siegeln und Signaturen
  • elektronische Zeitstempel
  • Dienste für elektronische Einschreiben
  • Zertifikate für die Website-Authentifizierung

Durchführungsrechtsakte

Die eIDAS-Verordnung wird auf EWR-Ebene durch Durchführungsrechtsakte konkretisiert.[6]

  • Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/806[7] spezifiziert die Form eines visuellen EU-Vertrauenssiegels für qualifizierte Vertrauensdienste,
  • der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1505[8] Formate für Vertrauenslisten, in denen Informationen über Vertrauensdiensteanbieter (VDA) und die von ihnen erbrachten Vertrauensdienste von der zuständigen Stelle jedes Mitgliedstaats bereitgestellt werden,
  • der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1506[9] legt Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener Siegel fest, die von öffentlichen Stellen anerkannt werden und
  • der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/650[10] legt Normen für die Sicherheitsbewertung qualifizierter Signatur- und Siegelerstellungseinheiten fest.

Nationale Ebene

Deutschland

Die zur Verordnung notwendigen nationalen Regelungen wurden mit Wirkung zum 29. Juli 2017 durch das eIDAS-Durchführungsgesetz[11] getroffen, insbesondere das mit Artikel 1 erlassene Vertrauensdienstegesetz (VDG). Eine das VDG ausgestaltende Vertrauensdiensteverordnung wurde am 15. Februar 2019 erlassen (BGBl. I S. 114). Das frühere Signaturgesetz trat damit ebenfalls am 29. Juli 2017 außer Kraft.[12]

Österreich

Am 1. Juli 2016 trat die Signaturrichtlinie und das Signaturgesetz (SigG) außer Kraft, seitdem ist in Bezug auf Signatur- und Vertrauensdienste die eIDAS-Verordnung anzuwenden.[13]

Nationale Ebene außerhalb der Europäischen Union

Schweiz

Die Schweiz hat die EU-Verordnung nicht direkt übernommen, aber ihr Bundesgesetz ZertES[14] an die eIDAS angelehnt. Die existierenden Unterschiede führten im Jahr 2021 zu einem Streitfall in der Dimension von Milliarden Schweizerfranken[15].

Literatur

  • Bernhardt, Winfried/Leeb, Christina-Maria in: Heckmann, Dirk, Paschke, Anne (Hrsg.), jurisPK-Internetrecht
  • Drews, Christian/Lapp, Thomas in: Borges, Georg, Hilber, Marc (Hrsg.) BeckOK IT-Recht, C. H. Beck, München

Weblinks

Einzelnachweise