Vertrag in Bezug auf die Nutzung von U-Booten und Schadgasen in der Kriegführung

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Der Vertrag in Bezug auf die Nutzung von U-Booten und Schadgasen in der Kriegführung vom 6. Februar 1921 war eine völkerrechtliche Übereinkunft. Er sollte unter anderem das Verbot Chemischer Waffen, den Schutz von Seeleuten und Passagieren auf Handelsschiffen[1] und das Verbot von Angriffen von U-Booten auf Handelsschiffe festschreiben.

Der Vertrag wurde von zehn Nationen unterzeichnet:[2]

Der Vertrag trat jedoch nicht in Kraft, da er von Frankreich nicht ratifiziert wurde.[3]

Einzelnachweise

  1. Zitat: „A merchant vessel must not be destroyed unless the crew and passengers have been first placed in safety.“
  2. https://wwi.lib.byu.edu/index.php/Washington_Treaty_in_Relation_to_the_Use_of_Submarines_and_Noxious_Gases_in_Warfare
  3. https://ihl-databases.icrc.org/ihl/INTRO/270