Vertrag von Kremmen (Begriffsklärung)

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Vertrag von Kremmen bezeichnet folgende Verträge:

  • Vertrag von Kremmen (1236) zwischen den Markgrafen Johann I. und Otto III. von Brandenburg und Herzog Wartislaw III. von Pommern; Wartislaw III. erkannte die brandenburgische Lehnshoheit an und trat Gebiete an Brandenburg ab
  • Vertrag von Kremmen (1318) zur Verteilung der Besitzungen des Templerordens in der Mark Brandenburg zwischen Johanniterorden, Kirche und dem Markgrafen

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