Vertragsbediensteter

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Als Vertragsbediensteten bezeichnet man in Österreich einen öffentlich Bediensteten, dessen Beschäftigungsverhältnis nicht wie beim Beamten aufgrund eines Hoheitsaktes (Bescheid) entsteht, sondern wie bei einem Angestellten in der Privatwirtschaft vertraglich begründet ist.

Rechtsgrundlagen

Basisdaten
Titel: Vertragsbedienstetengesetz 1948
Langtitel: Bundesgesetz vom 17. März 1948 über das Dienst- und Besoldungsrecht der Vertragsbediensteten des Bundes
Abkürzung: VBG
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Sonderprivatrecht
Fundstelle: StF: BGBl. Nr. 86/1948
Datum des Gesetzes: 17. März 1948
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 65/2015
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Jedes Bundesland sowie der Bund hat ein eigenes Vertragsbedienstetengesetz (Sonderprivatrecht).

Arbeitsrechtliche Stellung

Im Detail existieren Unterschiede zu den arbeitsrechtlichen Regelungen für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft in Österreich. So ist z. B. ein Vertragsbediensteter nach Ablauf einer bestimmten Zeitdauer nur mehr unter Anführung eines Kündigungsgrundes, wie z. B. Dienstpflichtverletzung oder körperliche bzw. geistige Nichteignung zum Dienst kündbar (beschränktes Kündigungsrecht des Dienstgebers).

Derzeit werden auch Vertragsbedienstete mit Sondervertrag (VB/S) als Polizeischüler eingestellt, welche nach Beendigung ihrer Ausbildung in den Beamtenstatus als Exekutivbedienstete der Polizei übernommen werden.

In Österreich gibt es etwa 55.000 öffentlich-rechtlich Vertragsbedienstete (2013: 54.820 vertragliches Personal),[2] das ist ein Anteil von etwas über 40 % der öffentlich Bediensteten (2013: 42,2 % von 129.873 in Vollbeschäftigtenäquivalenten VBÄ). Durch den Pragmatisierungsstopp von 1997[3] ist der Anteil sukzessive zunehmend.

Siehe auch: Öffentlicher Dienst: Österreich – Zahlen und Fakten zum Arbeitsmarkt

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Vertragsbedienstete (Memento vom 17. Oktober 2010 im Internet Archive), verwaltung.steiermark.at, Abt. A7 - Gemeinden und Innere Angelegenheiten
  2. Beamtinnen und Beamte, Vertragsbedienstete. Bundeskanzleramt, oeffentlicherdienst.gv.at > Das Bundespersonal (abgerufen 21. Februar 2015).
  3. Pragmatisierungsstopp; Beamtenplanstellen in den Stellenplänen 1998 und 1999, Gfz. 466/14-III/C/97, Rundschreiben Nr. 27/1997 (auf bmbf.gv.at)