Verwässerungsschutz

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Der Verwässerungsschutz garantiert den Erstaktionären bei einer Kapitalerhöhung, dass die Proportion des Anteils an der Aktiengesellschaft nicht verändert wird. Bei einer Kapitalerhöhung erhalten die Erstaktionäre ein Zeichnungsrecht.

Kapitalmaßnahmen von Unternehmen führen zu Aktienkursänderungen, vor denen Optionsinhaber und Stillhalter durch Verwässerungsschutzklauseln geschützt werden. Beispiele für solche Maßnahmen sind:

Folge dieser Maßnahmen ist ein fallender Aktienkurs. Es gibt auch Maßnahmen der Unternehmen, wie bspw. den Rückkauf eigener Aktien, die den Aktienkurs ceteris paribus erhöhen.

Verwässerungsschutz bei Optionen

Betrachtet man Optionsgeschäfte, so benachteiligt ein sinkender Aktienkurs Inhaber einer Kaufoption und bevorteilt Inhaber von Verkaufsoptionen. Dies wird nicht als fair betrachtet, da die am Optionsgeschäft Beteiligten keine Wette in Bezug auf diese Maßnahmen eingegangen sind.

Eine Option ist dann gegen Verwässerung optimal geschützt, wenn sich die Vermögensposition des Inhabers (bzw. des Stillhalters) durch die durchgeführte Maßnahme nicht ändert. Dies ist dann der Fall, wenn der Basispreis um das Verhältnis neuer zu altem Kurs reduziert wird und die Anzahl der beziehbaren Aktien um genau dieses Verhältnis erhöht wird.

Der praktizierte Verwässerungsschutz (beispielsweise an der Eurex) bietet keinen Schutz gegenüber Dividenden­zahlungen. Dies liegt an dem technischen Aufwand und der dadurch entstehenden Intransparenz des Optionspreisgefüges. Für Gratisaktien und Aktiensplits gilt hingegen ein idealer Verwässerungsschutz. Im Falle von Kapitalerhöhungen wird der Basispreis mithilfe des Bezugsrechtes (oder des Bar­ausgleichs bei Nichtlieferung zusätzlicher Aktien) angepasst.

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Fußnoten