Verwaltungsgericht Schwerin
Das Verwaltungsgericht Schwerin ist ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Gerichtssitz und -bezirk
Lage der Verwaltungsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern
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Der Sitz des Gerichts ist die Landeshauptstadt Schwerin.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Rostock, Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie der kreisfreien Städte Rostock und Schwerin.[2] Die übrigen Landkreise des Bundeslandes bilden den Bezirk des Verwaltungsgerichts Greifswald.[3]
Auf dem Gebiet des Asylrechts war das Gericht von 2005 bis 2015 für den gesamten Bezirk des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern und somit für alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern zuständig.[4] Seit 2016 gilt dies nur noch für bestimmte, nicht der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Greifswald vorbehaltene „Herkunftsstaaten“.[5] In Boizenburg/Elbe befand sich von April 1994[6] bis Ende des Jahres 2008 eine auswärtige Kammer, die für bestimmte Asylsachen der zum Aufenthalt in der Asylbewerber-Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Verpflichteten zuständig war.
Gebäude
Das Gericht befindet sich in der Wismarsche Straße 323a. Im selben Gebäude sind auch das Sozialgericht Schwerin und das Arbeitsgericht Schwerin untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Das Verwaltungsgericht Schwerin ist dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nachgeordnet.
Literatur
- Erich Hobbeling, Verwaltungsgerichtsbarkeit in Schwerin, S. 11–33 in: Verwaltungsgerichtsbarkeit und öffentliches Recht – Aufbau und Bewährung – in Mecklenburg-Vorpommern, Festgabe für Klaus Haack, hgg. von Stange/Völker/Haegert/Hobbeling, Vieselbach/Erfurt, Bornheim-Roisdorf (Dt. Kommunalverlag Naujoks und Behrendt) 1997, ISBN 3-89491-194-8
Siehe auch
Weblinks
- Internetpräsenz des Verwaltungsgerichts Schwerin. Abgerufen am 14. September 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Schwerin. Abgerufen am 27. Dezember 2014.
Einzelnachweise
- ↑ § 10 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes.
- ↑ § 10 Abs. 2 des Gerichtsstrukturgesetzes.
- ↑ § 10 Abs. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes.
- ↑ § 13a S. 1 der Verordnung über die Konzentration von Zuständigkeiten der Gerichte (Konzentrationsverordnung - KonzVO M-V) vom 28. März 1994; die Vorschrift ist durch die Neubezeichnung des Asylgesetzes und aufgrund der Landesverordnung zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsstaaten (Asylverfahrenskonzentrationsverordnung — AsylVfKonzLVO M-V) vom 17. Dezember 2015 nach der Lex-posterior-Regel überholt.
- ↑ § 2 Abs. 2 der Asylverfahrenskonzentrationsverordnung
- ↑ Uwe Wieben, Rainer Sabisch: Boizenburger Chronik. Das zwanzigste Jahrhundert. 1. Auflage. Club Wien Verlag, 2001, ISBN 3-933781-23-X, S. 176.
Koordinaten: 53° 38′ 52,2″ N, 11° 24′ 26,7″ O