Victor Carl Gustaf von Taube

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Victor Carl Gustaf von Taube

Victor Carl Gustaf Freiherr Taube von Carlö (* 24. August 1854 in Laupa, Estland; † 24. September 1914 in Kabbal,[1] Estland) war ein estländischer Gutsbesitzer, Unternehmer sowie Friedensrichter. Er stammte aus dem deutsch-schwedisch-baltischen Adelsgeschlecht der von Taube (Haus Maidel-Carlö) und erhielt 1908 das estländische Indigenat.

Leben

Victor von Taube besuchte zunächst die Ritter- und Domschule zu Reval und studierte anschließend an der Technischen Hochschule in Dresden. Von 1874 bis 1878 setzte er sein Studium am Politechnikum in Riga, der heutigen Technischen Universität Riga fort. Er wurde in Folge der Erbschaften Besitzer von Gütern in Laupa, Odenkat,[2] Kabbal und Ollepa. Das Amt eines Kirchspielrichters[3] bekleidete er von 1884 bis 1889. Danach wurde er 1899 Friedensrichter des Pernau-Felliner Kreises und Kirchenvorsteher von Pillistfer. Er war der Initiator des Baus einer Eisenbahnlinie von Reval nach Fellin und gründete die Estländische Papier & Pappfabrik Turgel.[4]

Familie und Nachkommen

Seine Eltern waren Otto Frommhold Taube von Carlö (1817–1881) und Luise Annette von Dellingshausen (* 1833). Sein Vater war ein russischer Stabskapitän und Hakenrichter in Estland. Victor heiratete 1884 Sophie Charlotte Elise von Vietinghoff-Scheel aus dem Hause Kabbal (1863–1926). Ihr Sohn Gustaf Rikard Otto (1885–1886) verstarb im ersten Lebensjahr.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kabbal im Kirchspiel Pillistfer, Kreis Fellin mois.ee
  2. Gertrud Westermann: Baltisches historisches Ortslexikon – I : Estland (einschliesslich Nordlivland). In: Hans Feldmann, Heinz von zur Mühlen (Hrsg.): Quellen und Studien zur baltischen Geschichte. Band 8/I. Böhlau Verlag, Köln / Wien 1985, ISBN 3-412-07183-8, Odenkat. (702 S.). (books.google.de)
  3. Das Kirchspielgericht, bestand aus dem Kirchspielrichter, gewählt auf Versammlungen der aus mehreren Pfarrkirchspielen bestehenden Kirchspielgerichtsbezirke von allen Gutsbesitzern, auch den Predigern, als Vertretern der kirchlichen Widmen, und drei Beisitzern, gewählt von den Richtern aller zum Kirchspiel gehörenden Gemeindegerichten. Das Kirchspielgericht war zugleich in Zivilsachen und Polizei-, Vormundschafts- und Aufsichtsbehörde über die Verwaltung der Landgemeindesachen. Als Aufsichtsbehörde hatte es die Kontrolle der Gemeindeverwaltungen und -beamten. Der Kirchspielrichter revidierte jährlich die Gemeindeverwaltung und hatte die Aufsicht über die Gemeindekassen. In: Staatsrecht des Herzogtums Estland, Jahre 1721 bis 1918 verfassungen.eu, aufgerufen am 9. April 2016.
  4. Estländische Papier & Pappfabrik Turgel books.google.de