Viehversicherung

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Die Viehversicherung ist eine Versicherungsart und beschreibt eine Versicherung, die landwirtschaftliche Nutztiere und deren Halter versichert. Ursprünglich wurde Tierversicherung als Synonym genutzt, heute bezieht sich Tierversicherung häufig auf Haustiere.

Die ersten Viehversicherungen kamen Mitte des 19. Jahrhunderts auf.

Zur Viehversicherung gehören z. B. Tierhalterhaftpflichtversicherung, Tierseuchenversicherungen, Tierlebensversicherungen, Ertragsausfallversicherungen und Tiertransportversicherungen. Die Tierseuchenkasse ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Versicherungsgesellschaften

Rechtsgrundlagen

Eine Reihe von Gesetzen regelt die Viehversicherung, darunter die

Literatur

  • Hermann Ehrlich: Die Viehversicherung im Deutschen Reiche und ihre geschichtliche Entwickelung. Schäfer & Schönfelder, Leipzig 1901 Digitalisat
  • Otto Fröhlich: Die Viehversicherung mit besonderer Berücksichtigung ihrer Entwicklung in der süddeutschen Staaten. Göttingen 1906 (Diss. Göttingen)
  • Alfred Manes: Versicherungswesen, ISBN 9785877017337, 1905, S. 380 ff., online

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz Nr. 938 über die Viehversicherung vom 15. Mai 1946