Vogelruh

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Vogelruh
Koordinaten: 49° 46′ 10″ N, 10° 33′ 12″ O
Höhe: 325 m
Postleitzahl: 96160
Vorwahl: 09555
Lage von Vogelruh (fett) im Geiselwinder Gemeindegebiet

Vogelruh (auch Fuchsloch) ist eine Einöde in der Gemarkung des Geiselwinder Ortsteils Holzberndorf im unterfränkischen Landkreis Kitzingen.

Geografische Lage

Vogelruh liegt im äußersten Osten des Geiselwinder Gemeindegebiets. Im Norden und Osten beginnt das Gebiet der Stadt Schlüsselfeld im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim. Nördlich der Vogelruh liegt die Gemarkung des Ortsteils Hohn am Berg, während östlich Aschbach zu finden ist. Im Südwesten liegt dagegen die Seeramsmühle auf dem Gebiet von Geiselwind. Ebenfalls ein Geiselwinder Ortsteil ist mit Wasserberndorf im Westen zu finden.

Geschichte

Der Ortsname der Einöde verweist nicht auf die geographische Lage oder ein historisches Flurstück, sondern geht auf den Nachnamen des Erbauers des Anwesens zurück. Im Volksmund blieb deshalb auch die ursprüngliche Flur, in der die Einöde steht als Ortsname, Fuchsloch, erhalten. Der Ortsteil entstand im Jahr 1904. Der Holzberndorfer Friedrich Vogel errichtete damals am Rande der Gemarkung Holzberndorf ein Anwesen, das aus Wohnhaus, Stall, Remise, Bienenstand und Garten bestand.

Die Namensvergabe nach dem eigenen Nachnamen entstammt ursprünglich dem absolutistischen Adel des 18. Jahrhunderts. Im 19. Jahrhundert griff auch das reiche Bürgertum diese Mode auf. Aus postalischen Gründen beantragte Friedrich Vogel im Jahr 1930 zu einem eigenen Ortsteil aufgewertet zu werden. Am 4. Juli 1930 befürwortete das Bezirksamt Scheinfeld diesen Vorschlag. Nach dem Tod des Ehepaars Vogel wurde das Haus lediglich als Wochenendhaus der Erben genutzt.[1]

Literatur

  • Wolf Dieter Ortmann: Landkreis Scheinfeld (= Historisches Ortsnamensbuch von Bayern. Mittelfranken Bd. 3). München 1967. Ortsnamenteil.

Weblinks

Commons: Vogelruh – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Ortmann, Wolf Dieter: Landkreis Scheinfeld. S. 207.