Vollprüfung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Vollprüfung bezeichnet
- im Qualitätsmanagement die Prüfung jedes hergestellten Einzelstücks, siehe Vollprüfung (Qualitätsmanagement)
- im Recht die Prüfung in rechtlich und tatsächlich vollständiger Hinsicht, siehe Vollprüfung (Recht).
__DISAMBIG__