Vorbeugender Rechtsschutz
Vorbeugender Rechtsschutz ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht.
Verwaltungsprozessrecht
Der vorbeugende Rechtsschutz ist im Verwaltungsprozessrecht gegen ein zukünftiges Verwaltungshandeln gerichtet, der einstweilige oder vorläufige Rechtsschutz sichert dagegen eine Rechtsposition bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.[1]
Mit dem vorbeugenden Rechtsschutz soll der Eintritt eines nicht wiedergutzumachenden Schadens verhindert werden, wenn der nachgängige Rechtsschutz – einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes – mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre.[2] Der vorbeugende Rechtsschutz setzt mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes dieses besondere, qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis voraus.[3][4]
Statthafte Klageart ist je nach Rechtsschutzziel die vorbeugende Unterlassungsklage oder auch eine vorbeugende Feststellungsklage.[5][6] Diese kann sich gem. Art. 19 Abs. 4 GG sowohl gegen drohende Verwaltungsakte als auch gegen künftige Realakte richten.[7][8]
Zivilprozessrecht
Auch im Zivilrecht bestehen Unterlassungsansprüche zum Schutz besonders gefährdeter Rechtspositionen, die nur vor Eintritt einer Beeinträchtigung effektiv geschützt werden können.[9][10] Prominentes Beispiel ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Medienrecht.
Literatur
- Thomas Jean Berrang: Vorbeugender Rechtsschutz im Recht der Europäischen Gemeinschaften. 1994, ISBN 3-7890-3577-7.
- Ralf Kölbel: (Vorbeugender) Rechtsschutz gegen Ermittlungsverfahren? JR 2006, S. 322–328
Einzelnachweise
- ↑ Vorläufiger und vorbeugender Rechtsschutz Universität Bamberg, 2008 (PDF; 175 kB)
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 Rdnr. 14
- ↑ VG Würzburg, Beschluss vom 6. April 2011 - Az. W 6 S 11.210 Rdnr. 28 ff.
- ↑ BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 7 B 24.08
- ↑ Kay Windthorst: BayVGH – Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz = BayVBl. 2011, S. 214
- ↑ Curt Lutz Lässig: Zulässigkeit der vorbeugenden Feststellungsklage bei drohendem Bußgeldbescheid. NVwZ 1988, S. 410
- ↑ Christoph Gusy: Rechtsschutz des Bürgers gegen Grundrechtsverletzungen (Memento des Originals vom 11. Februar 2014 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Universität Bielefeld (ohne Jahr)
- ↑ Christian Koenig: Verwaltungsprozessrecht mit Bezügen zum Europäischen Prozessrecht 2015, S. 9 f.
- ↑ Wolfram Henckel: Vorbeugender Rechtsschutz im Zivilrecht. Archiv für die civilistische Praxis 1974, S. 97–144
- ↑ Hein Kötz: Vorbeugender Rechtsschutz im Zivilrecht: Eine rechtsvergleichende Skizze. Archiv für die civilistische Praxis 1974, S. 145–166