Vorlage:Denkmalliste Bonn

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Denkmalplakette Nordrhein-Westfalen 2010.svg

Die folgende Liste enthält in der Denkmalliste ausgewiesene Baudenkmäler auf dem Gebiet des Bonner Ortsteils [[{{{1}}}]] im Stadtbezirk [[{{{2}}}]].

Hinweis: Die Reihenfolge der Denkmäler in dieser Liste orientiert sich an den Straßennamen und ist alternativ nach Hausnummern, Denkmallistennummer oder Bezeichnung sortierbar.

Basis ist die offizielle Denkmalliste der Stadt Bonn (Stand: 15. Januar 2021), die von der Unteren Denkmalbehörde geführt wird. Grundlage für die Aufnahme in die Denkmalliste ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens.


Einleitung zu einem Artikel mit einer Denkmalliste für Bonn

Vorlagenparameter

Ortsteil1
Name des Ortsteils
Beispiel
Godesberg-Villenviertel
Stadtbezirk2
Name des Stadtbezirks
Beispiel
Bad Godesberg

Einleitung zu einem Artikel mit einer Denkmalliste für Bonn

Vorlagenparameter

ParameterBeschreibungTypStatus
Ortsteil1

Name des Ortsteils

Beispiel
Godesberg-Villenviertel
Zeileerforderlich
Stadtbezirk2

Name des Stadtbezirks

Beispiel
Bad Godesberg
Zeileerforderlich
OrtsteillinkOrtsteillink

Artikel zum Ortsteil bei abweichendem Lemma

Standard
Name des Ortsteils
Beispiel
Nordstadt (Bonn)
Seitennameoptional
StadtbezirkslinkStadtbezirkslink

Artikel zum Stadtbezirk bei abweichendem Lemma

Standard
Name des Stadtbezirks
Beispiel
Bonn (Stadtbezirk)
Seitennameoptional

Kopiervorlage

{{Denkmalliste Bonn|Ortsteil|Stadtbezirk}}

Beispiele

{{Denkmalliste Bonn|Godesberg-Villenviertel|Bad Godesberg}}
Denkmalplakette Nordrhein-Westfalen 2010.svg

Die folgende Liste enthält in der Denkmalliste ausgewiesene Baudenkmäler auf dem Gebiet des Bonner Ortsteils Godesberg-Villenviertel im Stadtbezirk Bad Godesberg.

Hinweis: Die Reihenfolge der Denkmäler in dieser Liste orientiert sich an den Straßennamen und ist alternativ nach Hausnummern, Denkmallistennummer oder Bezeichnung sortierbar.

Basis ist die offizielle Denkmalliste der Stadt Bonn (Stand: 15. Januar 2021), die von der Unteren Denkmalbehörde geführt wird. Grundlage für die Aufnahme in die Denkmalliste ist das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalens.