Vorlage:LöschkandidatenURV

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Alle Texte, die in die Wikipedia eingestellt werden, müssen vom Autor unter der GNU-FDL und CC-BY-SA 3.0-de freigegeben worden oder gemeinfrei sein, andernfalls liegt eine Urheberrechtsverletzung (URV) vor. Siehe diesbezüglich auch Wikipedia:Lizenzbestimmungen und Wikipedia:Urheberrechte beachten.

Artikel, bei denen einige oder alle Versionen Urheberrechtsverletzungen sind, werden auf dieser Seite eingetragen.

Nicht auf diese Seite gehören
Bevor Du einen Artikel hier einträgst
  • Prüfe, ob bereits eine Freigabe auf der Diskussionsseite des Artikels hinterlegt wurde bzw. auf eine entsprechende E-Mail an das Support-Team hingewiesen wird.
  • Prüfe bei Artikeln, die den URV-belasteten Text von der ersten Version an enthalten, ob der Text nach den Wikipedia:Richtlinien behaltenswert ist. Auf unbrauchbare Artikel kannst Du einen Schnelllöschantrag stellen. Bitte gib hier jedoch möglichst nicht die URV als Löschgrund an, sondern die vorliegenden weiteren Mängel.
  • Prüfe, ob es keine Übersetzung oder Kopie aus der Wikipedia ist. Falls die ursprünglichen Autoren noch nicht aus der Versionsgeschichte ersichtlich sind, kannst Du für den betroffenen Artikel einen Nachimport beantragen.
Artikel eintragen

1. Wenn der URV-belastete Text von der ersten Version an enthalten ist:

  • Ersetze den Artikeltext durch {{URV|[URL] --~~~~}} und füge in die eckigen Klammern die Quelle der Urheberrechtsverletzung ein. Der Artikel wird dann unter Kategorie:Wikipedia:URV aufgeführt.
  • Trage den Artikel mit Quelle auf dieser Seite unter dem aktuellen Datum ein.
Beispiel: # [[Artikel]] von [URL] --~~~~
  • Ist es eine Literatur-URV und liegt Dir diese vor, schicke bitte einem der hier aktiven Admins eine Kopie per Mail zu, um die Prüfung zu erleichtern.

2. Wenn der URV-belastete Text in einer späteren Version eingefügt wurde:

  • Um die Anzahl der zu löschenden Versionen möglichst gering zu halten, ist es notwendig, betroffene Passagen umgehend aus dem Artikel zu entfernen.
  • Finde in der Versionsgeschichte des Artikels die letzte Version vor der zu löschenden Stelle und stelle diese Version wieder her:
    • Klicke in der Versionsgeschichte auf Zeit und Datum der „guten“ Version, um die Artikelversion anzuzeigen.
    • Wähle Seite bearbeiten. Die alte Version wird zum Bearbeiten angezeigt.
    • Gib in der Zusammenfassung etwas wie „Wiederherstellung von Version xyz wegen [Grund]“ ein.
    • Klicke auf Seite speichern.
  • Füge die Informationen für die Versionslöschung unten auf dieser Seite in einem Abschnitt mit dem aktuellen Datum an: einen Link auf den Artikel, die betroffenen Versionen (normalerweise diejenigen ab der mit dem zu löschenden Inhalt bis zu Deiner Wiederherstellung), am besten durch Copy und Paste aus der Versionsübersicht (ein Link auf die einzelnen Versionen ist nicht nötig), bei einer URV die Quelle des urheberrechtsgeschützten Inhalts, wenn möglich als Weblink, und Deine Unterschrift.
Beispiel: # [[Artikelname]]: Versionen von 09:54, 18. Jan. 2005 bis 14:21, 24. Feb. 2005 aus [http://www.originalseite.de] --~~~~

3. Texte, bei denen Formatierung oder Formulierung eine Urheberrechtsverletzung nahelegen, aber keine Quelle gefunden werden konnte:

  • Der Artikel oder der Absatz wird mit dem Baustein {{Urheberschaft ungeklärt}} markiert und im Absatz Urheberschaft ungeklärt gelistet.
Benutzerinformation und -prüfung
  • Kläre den Benutzer/IP, von dem die potentielle URV stammt, mithilfe des Bausteins {{subst:URV-Hinweis|ARTIKEL|2=URL}} auf seiner Diskussionsseite über die Urheberrechtsrichtlinien auf.
  • Überprüfe anschlieVorlage:SSend bitte auch die weiteren Beiträge des Benutzers – wenn jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, ist die Wahrscheinlichkeit einer zweiten hoch. Hört der Benutzer trotz Ansprache nicht damit auf, URVen einzustellen, mache den Fall auf der Vandalismusmeldung bekannt.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass ein Artikel aus einem Printmedium entnommen wurde, dann kann man bei der Bibliotheksrecherche anfragen, ob jemand Zugang zu dem Printmedium hat.
Löschung und Archivierung
  • Die eingetragenen Artikel werden 14 Tage nach Eintrag überprüft und ggf. gelöscht, falls bis dahin die Urheberrechte nicht geklärt sind. Falls lediglich eine Versionsbereinigung ansteht, wird diese sofort abgearbeitet.
  • Abgearbeitete Fälle werden durchgestrichen oder sind als gelöscht erkennbar. Durchgestrichen bedeutet: Der Fall wurde bearbeitet, der Artikel wurde nicht gelöscht. In der Regel wird noch ein ergänzender Hinweis dazugeschrieben („URV-Versionen wurden versteckt“ / „Freigabe auf Diskussionsseite“, „umgekehrte URV“ …). Damit soll Doppelarbeit vermieden werden. Gelöschte Artikel werden nicht durchgestrichen, sondern sind an roten Links auf den gelöschten Artikel erkennbar – dort gibt es also nichts mehr zu prüfen. Wurde ein URV-belasteter Artikel vorzeitig durch einen Admin gelöscht und anschlieVorlage:SSend neu geschrieben, kann die URV-Meldung hier mit <s>[ARTIKEL]</s> und einem kurzen Hinweis gestrichen werden.
  • Erhält das Support-Team (engl.: Volunteer Response Team, VRT) per E-Mail eine gültige Freigabe für einen Artikel, wird dieser automatisch in die Kategorie:Wikipedia:VRTS-Freigabe einsortiert und kann hier gestrichen werden.
  • Verzögert sich die Freigabe, kann der entsprechende Artikel in den Absatz Altfälle mit offenen Fragen oder Problemen verschoben werden. Trifft eine gültige Freigabe erst nach der Löschung des Artikel ein, kann jeder Administrator den Artikel wiederherstellen.
  • Die Archivierung erfolgt aufgrund der komplexen Fallsortierung per Hand, daher bitte keine „Erledigt-Bausteine“ setzen. Erledigte Altfälle und ehemalige Ungeklärte werden zum jeweils ältesten Tag der aktuellen Fälle verschoben und nach Erledigung der aktuellen Fälle abschnittsweise archiviert.
Siehe auch

Urheberrechtsfragen | Werkzeuge zum URV-Prüfen | Nachimport | Artikelinhalte auslagern | Bibliotheksrecherche | LK-Altfälle | Liste nicht eingetragener Bausteine

{{Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen/Nicht Eingetragen}}