Vorlage:RGBl/Doku

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Die Vorlage soll Links auf einzelne Verkündungsgegenstände (Gesetze, Verordnungen, Bekanntmachungen, Berichtigungen) im Reichsgesetzblatt setzen. Das klappt größtenteils schon ganz gut, zum Beispiel bei der Butterverordnung (RGBl. 1934 I S. 117). Die Vorlage verweist auf ALEX Historische Rechts- und Gesetzestexte der Österreichischen Nationalbibliothek.

Wegen eingeschobener unnumerierter Seiten kommt es z. B. nach RGBl. 1935 I S. 1286 zu unerwünschten Verschiebungen. Das wird demnächst korrigiert.

Kopiervorlage

{{RGBl|1934n I S. 117}}

Parameter

Es gibt nur einen Parameter, der so ähnlich wie bei der Vorlage:BGBl funktionieren soll. Er besteht aus dem Jahr, dann optional ein n, mit dem sich das Jahr in der Bezeichnung des Verweises ausblenden lässt. Für die Jahrgänge 1922–1945 muss der Teil (I oder II) angegeben werden, für die Jahrgänge 1919–1921 darf kein Teil angegeben werden. Andere Jahrgänge sind im ALEX nicht hinterlegt und werden daher nicht unterstützt. Am Ende folgt S. und die erste der Seitennummer des Verkündungsgegenstandes. Optional kann, durch Komma und nachfolgendes Leerzeichen getrennt, eine weitere Seitennummer angegeben werden, die auf eine Stelle innerhalb des Verkündungsgegenstandes verweist.

Beispiele

{{

…

}}