Vorlage Diskussion:KsR-Erläuterung Recht nach Thema

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Positives Recht zur Beschreibung hier sinnvoll?

Den Begriff des positiven Rechtes hat in Wikipedia zwar in einem Artikel beschrieben, aber dürfte als Beschreibung höchstens (wenn überhaupt) für Juristen geläufig oder auch nur (selbst nach Lektüre des W-Artikels) verständlich sein. Und als Gegenbegriff zum positiven Recht würde ich eher Naturrecht oder Themen der Rechtsphilosophie sehen.

Wie wäre es mit 'nationales und internationales Recht im Rahmen der entsprechenden Rechtsordnung (siehe auch Rechtskreis)? Hinsichtlich von Europäisches Recht als supranationalem Recht und ob es eine 'Rechtsordnung für Völkerrecht' gibt darf man wohl hier zugunsten der Verständlichkeit etwas ungenau sein, oder)? -- pistazienfresser 16:19, 21. Okt. 2011 (CEST)

Die gegenwärtige Beschreibung ist offenbar unzureichend, wie der Dauerstreit mit anderen Portalen zeigt. Allerdings zweifle ich, dass irgendeine (auch Deine) Kurzbeschreibung von Nutzen ist, wenn man sich die Problamtik nicht insgesamt zu Gemüte führen will. Der Verweis auf den Rechtskreis-Artikel dürfte eher weiter verwirren. Dass Nichtjuristen sofort den Unterschied zwischen "internationalem Recht" und Rechtsvergleichung verstehen, ist auch nicht unbedingt zu erwarten.
Ich tendiere im Moment eigentlich dazu, alle Artikel und Kategorien wie Vertragsrecht, Urheberrecht etc. auf Klammerlemmata mit "(Rechtsvergleichung)" o.ä. zu verschieben, die ehemaligen Artikel zu BKS zu machen und die zugehörigen Kategorien zu löschen und durch "XY und Recht" zu ersetzen. Das wäre zwar wieder mit großem Widerstand und Aufwand verbunden, aber die einzige Lösung, die neben der aktuellen widerspruchsfrei wäre. --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 16:29, 21. Okt. 2011 (CEST)