Wahl des deutschen Bundespräsidenten 1969

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Wahl des Bundespräsidenten
durch die 5. Bundesversammlung
(1036 Mitglieder – absolute Mehrheit: 519)
Standarte des Bundespräsidenten
Berlin, 5. März 1969

Bundesarchiv Bild 146-2007-0037, Gustav Heinemann.jpg
Gustav Heinemann (SPD)
Erster Wahlgang 514  
Zweiter Wahlgang 511  
Dritter Wahlgang 512  
49,4 %
Bundesarchiv B 145 Bild-F008145-0002, Gerhard Schröder.jpg
Gerhard Schröder (CDU)
Erster Wahlgang 501  
Zweiter Wahlgang 507  
Dritter Wahlgang 506  
48,8 %

Bundespräsident
vor der Wahl
Heinrich Lübke
CDU
Sitzverteilung in der
5. Bundesversammlung
nach Fraktionen
    
Insgesamt 1036 Sitze

Am 5. März 1969 wählte die 5. Bundesversammlung in der Ostpreußenhalle auf dem Berliner Messegelände den Bundesminister der Justiz Gustav Heinemann zum dritten Bundespräsidenten. Er kandidierte auf Vorschlag der SPD (449 Sitze in der Bundesversammlung). Kurz vor der Wahl entschied sich die FDP (83 Sitze), ihn zu unterstützen. Die NPD (22 Sitze) erklärte sich für den von der CDU (482 Sitze) nominierten Bundesverteidigungsminister Gerhard Schröder.

Zusammensetzung

Die 5. Bundesversammlung bestand aus 1036 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 482 für die CDU/CSU, 449 für die SPD, 83 für die FDP und 22 für die NPD. Am Tag der Bundesversammlung waren jedoch nur 1023 Mitglieder anwesend, die übrigen hatten sich krankgemeldet und konnten auch nicht eingeflogen werden.[1]

Verlauf

Im ersten Wahlgang gewann SPD-Kandidat Gustav Heinemann 514 Stimmen, fünf weniger als die absolute Mehrheit; CDU-Kandidat Gerhard Schröder gewann 501 Stimmen. Auch der zweite Wahlgang ergab nicht die notwendige absolute Mehrheit, Heinemann gewann 511 Stimmen, Schröder 507 Stimmen.

Im dritten Wahlgang hätten die Stimmen der NPD den Ausschlag geben können, Kandidat Schröder soll sich an einer eventuellen Wahl durch NPD-Stimmen nicht gestört haben wollen, da die NPD-Mitglieder „schließlich auch demokratisch gewählt“ seien.[1] Schröder soll Willy Brandt (SPD) und Horst Ehmke stattdessen vorgeschlagen haben, dass SPD und FDP 22 Delegierte für ihn stimmen lassen könnten, um zu verhindern, dass die Stimmen der NPD entscheidend würden.[1]

Heinemann gewann im dritten Wahlgang mit 512 und damit nur sechs Stimmen Vorsprung vor Schröder (506 Stimmen), dem bisher knappsten Ergebnis bei einer Bundespräsidentenwahl. Auch wenn alle 18 nicht abgegebenen Stimmen und Stimmenthaltungen des letzten Wahlgangs Sozial- und Freidemokraten zugerechnet werden, müssen doch zwei von ihnen den CDU-Kandidaten Schröder gewählt haben.

Heinemann ist der einzige Bundespräsident, der nicht mit absoluter Mehrheit gewählt wurde. Erst 1994 und 2010 gab es bei der Bundespräsidentenwahl wieder einen dritten Wahlgang, in dem Roman Herzog bzw. Christian Wulff allerdings die absolute Mehrheit erreichten.

Heinemann sprach nach der Wahl von einem „Stück Machtwechsel“. Nach der Bundestagswahl am 28. September 1969 kam die sozialliberale Koalition aus SPD und FDP im Bundestag zustande.

Abstimmungsergebnisse der drei Wahlgänge

Berlin, 5. März 1969 – Gesamtstimmenzahl 1036 – absolute Mehrheit 519
Wahlgang Kandidat Stimmenzahl % Partei
1. Wahlgang Gustav Heinemann 514 49,6 % SPD
Gerhard Schröder 501 (bei erster Auszählung wurden 499 Stimmen gezählt)[2] 48,4 % CDU
Enthaltungen 5 (bei erster Auszählung wurden 6 Enthaltungen gezählt)[2] 0,5 %
ungültige Stimmen 3 (bei erster Auszählung wurden 2 ungültige Stimmen gezählt)[2] 0,3 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
2. Wahlgang Gustav Heinemann 511 49,3 % SPD
Gerhard Schröder 507 48,9 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
3. Wahlgang Gustav Heinemann 512 49,4 % SPD
Gerhard Schröder 506 48,8 % CDU
Enthaltungen 5 0,5 %
nicht abgegeben 13 1,3 %
Damit war Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten gewählt worden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b c Sven Felix Kellerhoff: Präsidentenwahl 1969: Als die NPD beinahe die Wahl entschieden hätte. In: Welt.de. 14. Februar 2020, abgerufen am 15. Februar 2020.
  2. a b c Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 5. Wahlperiode, Stenographische Berichte. Bd. 69, Anhang, S. 1–9.