Walī mudschbir
Der Walī mudschbir (arabisch ولي مجبر, DMG
, von walī "Vormund" und aǧbara "zwingen"), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, oder auch ein Gläubiger Freund der Familie, der vertrauenswürdig ist und auf das Wohl der heiratswilligen Frau bedacht ist. Er dient als Schutz der Frau und klärt die Absichten des Anwärters ab.
Bei Konvertierten darf dies auch der Mann einer Freundin sein oder ein Iman aus der Moschee. Voraussetzung ist, dass der Wali Muslim ist und somit die islamischen Werte sowie die Rechte und Pflichten innerhalb einer Ehe kennt.
Auch wenn der Wali seine Zustimmung gibt und keine Bedenken gegen eine Ehe hat, kann die Frau immer noch ihren Anwärter ablehnen. Zwang ist im Islam verboten und eine Ehe muss ausschließlich mit Einverständnis beider Parteien (Mann und Frau) erfolgen.
Der Sinn eines Walis liegt darin, dass keine leichtfertigen Entscheidungen getroffen werden und die Ernsthaftigkeit einer Ehe beachtet wird. Besonders dient sie dem Schutz der Frau, um von jemand neutralen und Schutzbefohlenen eine neutrale und authentische Meinung einzuholen, ob die Absichten des Mannes rein sind. Zudem schützt sie vor "Beziehungen" vor der Ehe, da direkt ernste Absichten klargemacht werden, indem der Mann nach Interesse an der Frau umgehend den Wali kontaktiert. Auch verhindert man so anonyme Ehen, indem die Frau z. B. misshandelt oder unislamisch behandelt, da sie immer eine Ansprechperson hat, die im Zweifelsfall aufpasst (?).
Der Wali kann auch bei Eheproblemen beider Seiten zu Rat oder Hilfe herbeigezogen werden, da in einer islamischen Ehe die Frau wie der Mann viele Rechte und auch Pflichten haben und es im islamischen Interesse liegt, eine Ehe zu Allahs Wohlgefallen aufrechtzuerhalten. Das heißt unter guten Umständen.
Falls es erhebliche Gründe gibt, diese Ehe aufzulösen, brauchen beide Parteien den Wali nicht und können dies eigenhändig entscheiden und unter islamischen Vorschriften vollziehen.
Quelle : [ Kur'an]