Walther Froelich

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Walther Froelich auch Froehlich,[1] Frölich, Fröhlich (* 27. Juli 1880 in Berlin; † 31. Dezember 1945[2] im Speziallager Nr. 1 Mühlberg) war ein deutscher Reichsgerichtsrat und Präsident des Verwaltungsgerichts des Völkerbundes.

Leben

Der Sohn des Geheimen Medizinalrats Max Froelich (1851–1928) legte 1902 und 1907 die Staatsprüfungen jeweils mit „gut“ ab. 1907 wurde er Gerichtsassessor. 1909 wurde er zum Amtsrichter beim Amtsgericht Köln ernannt. Er nahm am Ersten Weltkrieg als Reserveoffizier teil.[3] Juli 1920 wurde er zum Landrichter beim Landgericht Köln befördert. Oberlandesgerichtsrat in Köln wurde er 1921. „Als Rechtsanwalt verteidigte er deutsche Angeklagte während des sog. „Ruhrkampfes“ vor französischen Militärgerichten in der Pfalz.“[1]

Der Geheime Justizrat Froelich war lange Jahre deutscher Richter bei den Gemischten Schiedsgerichten. Im Dezember 1927 wurde er zum Richter beim Verwaltungsgericht des Völkerbundes gewählt.[4] Von 1930[5] bis zum 16. November 1933[6] war er Präsident des Verwaltungsgerichts des Völkerbundes. 1930 erhielt er die juristische Ehrendoktorwürde der Universität zu Köln.[7]

Mitte Juni 1930 wurde er als Hilfsrichter an das Reichsgericht abgeordnet. Am 1. Juni 1932 wurde zum Reichsgerichtsrat ernannt. Er war im IV. Zivilsenat, IV. Strafsenat, und lang Zeit im III. Strafsenat beschäftigt. Beim Reichstagsbrandprozess ab dem 21. September 1933 war er als Richter beteiligt. Er soll „durch seine Sachlichkeit im Reichstagsbrandprozeß angenehm aufgefallen“[8] sein und „[s]einer ganzen Grundeinstellung nach war Dr. Froelich von Anfang an Hitler und seiner Bewegung gegenüber ablehnend.(...) [Ihm sei] es zu verdanken, daß die Hauptangeklagten (...) freigesprochen wurden.“[9] Die Telefongespräche Froelichs in der Zeit des Prozesses wurden vom Gestapo abgehört. Nach der Besetzung Leipzigs durch die Rote Armee wurde er – wie andere Reichsgerichtsräte – durch den NKWD verhaftet. Er starb 1945 im Speziallager in Mühlberg.[10]

Paul Vogt erinnerte sich, dass er und die Reichsgerichtsräte Fröhlich und Wernecke über den Reichstagsbrand vernommen worden seien.[11]

Mitgliedschaften

Ehrungen

Literatur

  • Friedrich Karl Kaul: „Geschichte des Reichsgerichts“, Band IV (1933–1945), Berlin (Ost) 1971, S. 269.
  • Johannes Hürter (Red.): Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes 1871–1945. 5. T – Z, Nachträge. Herausgegeben vom Auswärtigen Amt, Historischer Dienst. Band 5: Bernd Isphording, Gerhard Keiper, Martin Kröger: Schöningh, Paderborn u. a. 2014, ISBN 978-3-506-71844-0, S. 442 f.

Einzelnachweise

  1. a b c d Dieter Deiseroth: Der Reichstagsbrand: Prozess und Rechtsstaat, in: Dieter Deiseroth (Hrsg.): Der Reichstagsbrand und der Prozess vor dem Reichsgericht, Berlin 2006, S. 53, 54.
  2. Initiativgruppe Lager Mühlberg e. V. (Hrsg.): Totenbuch – Speziallager Nr. 1 des sowjetischen NKWD, Mühlberg/Elbe, Mühlberg/Elbe, 2008, S. 73, ISBN 978-3-00-026999-8
  3. Klaus-Detlev Godau-Schüttke: „Der Bundesgerichtshof - Justiz in Deutschland -“, Berlin 2005, S. 49.
  4. „Institution of an Administrative Tribunal“, Fourth annual report of the Permanent Court of International Justice (June 15th, 1927-June 15th, 1928), S. 52, 53 (PDF (Memento des Originals vom 8. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.icj-cij.org). In einem Bericht Berijas an Stalin u. a. wurde von einer Dienstzeit von 1920 bis 1930 und einer Ernennung durch Hindenburg ausgegangen, Ralf Possekel: Sowjetische Lagerpolitik in Deutschland, in: Sergej Mironenko/ Lutz Niethammer/Alexander von Plato (Hrsg.), Sowjetische Speziallager in Deutschland 1945 bis 1950, Bd. 2: Sowjetische Dokumente zur Lagerpolitik, Berlin 1998, S. 207.
  5. „The Administrative Tribunal of the League of Nations“, Sixth annual report of the Permanent Court of International Justice (June 15th, 1929-June 15th, 1930), S. 49 (PDF (Memento des Originals vom 8. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.icj-cij.org).
  6. League of Nations Documents and Serial Publications, 1919–1946 Author Index, C.662.1933, S. 70 in diesem RTF-Document; s. a. Reichstagswahl November 1933.
  7. Personalien“, Die Umschau - Illustrierte Wochenschrift über die Fortschritte in Wissenschaft und Technik, Jahrgang 34 (1930) Heft 33, S. 673; Deutsche Juristen-Zeitung, Jahrgang 35 (1930), Sp. 1112.
  8. Fritz Tobias: Der Reichstagsbrand – Legende und Wirklichkeit, Rastatt 1962, S. 341.
  9. Hubert Schorn: „Richter im Dritten Reich. Geschichte und Dokumente“, Frankfurt am Main 1959, S. 250.
  10. August Schäfer: Das große Sterben im Reichsgericht, Deutsche Richterzeitung 1957, S. 249, 250.
  11. Hans Mommsen: „Der Reichstagsbrand und seine politischen Folgen“ VfZ, Jahrgang 12 (1964), Heft 4, S. 358 (PDF).