Wegweisung
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Die Wegweisung umfasst die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen zur Zielfindung und Zielführung der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.[1] Mit Hilfe der wegweisenden Beschilderung, die Teil der Straßenausstattung ist, können sich ortsunkundige Verkehrsteilnehmer während der Fahrt orientieren und so Irrfahrten verhindern. Für die Erfüllung dieser Aufgabe ist es erforderlich, dass die Wegweisung übersichtlich und eindeutig ist. Zur Wegweisung zählen in der Regel statische und dynamische (Vor)Wegweiser, Ortsschilder, Straßenschilder und Hausnummern.
Aufgaben
Die Wegweisung dient in erster Linie den folgenden Aufgaben:[2]
- Finden des Zielortes
- Standortbestimmung
- Umwegfreie Zielortfindung
- Lenkung von Verkehrsströmen
Grundregeln
Bei der Gestaltung und Anordnung der Wegweisung sind acht Grundregeln zu beachten:
- Einheitlichkeit
- Die Wegweisung soll im gesamten Verkehrsnetz ein einheitliches Aussehen besitzen.
- Wahrnehmbarkeit
- Gute Wahrnehmbarkeit der Wegweisung bei jeder Tages- und Jahreszeit ist grundsätzlich erforderlich. Dies kann durch entsprechende Folien (Retroreflexion) auf der wegweisenden Beschilderung sichergestellt werden. Des Weiteren können wichtige Schilder auch beleuchtet werden. Als veraltet gilt die so genannte Button-Copy-Technik.
- Lesbarkeit
- Die Informationsdichte bei der Wegweisung soll so gering wie nur möglich sein, um Verkehrsteilnehmer nicht zu überfordern. Somit ist die Zahl der Zielangaben auf der Beschilderung zu begrenzen und möglichst durch Piktogrammen darzustellen.
- Zielauswahl
- Je nach Funktion der Straße sind geeignete Zielangaben auszuwählen. Generell werden Fern- und Nahziele unterschieden.
- Kontinuität
- Ist ein Ziel bei der Wegweisung genannt, so muss es auf der gesamten Wegstrecke zum Ziel immer wieder gezeigt werden, bis der Verkehrsteilnehmer das Ziel erreicht hat. Ziele können Zielpunkte (z. B. Stadion oder Klinik) oder Zielgebiete (z. B. Altstadt oder Berlin) sein. Die Kontinuität der Zielführung ist gegeben, wenn das Ziel an allen Knotenpunkten, an denen abgebogen werden muss, gezeigt wird und wenn das Ziel an allen Knotenpunkten gezeigt wird, die eine wegweisende Beschilderung aufweisen. Eine Ausnahme bilden Pfeilwegweiser, die ausschließlich andere Ziele nach rechts oder nach links zeigen. Hier ist eine Nennung des Zieles nicht nötig, wenn geradeaus gefahren werden muss. Eine Unterbrechung der Kontinuität wird als „Zielabbruch“ bezeichnet.
- Umklappregel
- Die Wegweisung ist so anzuordnen, dass bei gedachtem Umklappen des Wegweisers auf die Fahrbahn (in Fahrtrichtung) die tatsächliche Reihenfolge der Ziele angegeben wird. Bei mehreren Zielen, die untereinander stehen, ist das oberste Ziel demnach das entfernteste. Gleiches gilt für mehrere Pfeile in die gleiche Richtung (häufig z. B. an Autobahnkreuzen). Erst durch die Umklappregel wird der Inhalt des Wegweisers für den Verkehrsteilnehmer eindeutig verständlich.
- Pfeile
- Um die Richtung von Zielen besser angeben zu können, kann das Schild als Pfeil gestaltet sein (Pfeilwegweiser). Häufiger werden aber in einer rechteckigen Tafel den Zielangaben Richtungspfeile zugeordnet (Tabellenwegweiser, Wegweisertafel) oder der Straßenverlauf schematisch dargestellt (Vorwegweiser).
- Farbe
- Die Farben wegweisender Beschilderung hängen vom Standort und der Zielangabe ab. Kombinationen verschiedener Zielarten (d. h. Farben) auf einer Wegweisertafel sind möglich.
Normen und Standards
- Deutschland
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB)
- Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr. Köln 2013 (auf Landesebene durch „Hinweise zur wegweisenden Beschilderung des Radverkehrs“ (HBR) vertiefend geregelt, z. B. in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg)
- Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA 2000)
- Merkblatt zur wegweisenden Beschilderung für den Fußgängerverkehr
- Richtlinien für die Umleitungsbeschilderung (RUB)
- Österreich
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- RVS 05.02.12 Gestaltung und Wegweisung
- RVS 05.02.13 Beschilderung und Wegweisung auf Autobahnen
- Schweiz
- Strassenverkehrsgesetz (SVG)
- Signalisationsverordnung (SSV)
- SN 640817d – Strassensignale; Wegweiser auf Haupt- und Nebenstrassen für den allgemeinen Verkehr
- SN 640804 – Verkehrsbeeinflussung auf Autobahnen und Autostrassen; Wechselwegweisung