Weltmarktführer
Weltmarktführer sind Unternehmen, die in ihrem Markt(-segment) global eine führende Position einnehmen in Abgrenzung zu nur nationalen oder europäischen Marktführern.[1] Für Unternehmen bedeutet die erreichte Marktposition Weltmarktführer ein Alleinstellungsmerkmal und impliziert eine herausragende Leistungsfähigkeit und Marktposition im Wettbewerbsvergleich. Deswegen kommt es auch immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen bei der Frage, ob ein Unternehmen behaupten darf, Weltmarktführer zu sein.[2][3]
Kriterien
Zur Ermittlung der Weltmarktführerschaft eines Unternehmens können folgende Kriterien angewendet werden.[1]
Vorhandensein eines weltweiten Marktes
Für das Produkt des Unternehmens muss es einen weltweiten Markt geben, damit das Unternehmen die Produkte weltweit absetzen kann (typisch für viele B2B-Unternehmen). Ausnahmen bilden neue Technologien noch ohne weltweite Verbreitung, für die ein internationaler Markt aber absehbar ist (z. B. Biogasanlagen), oder Märkte im Prozess der Internationalisierung wie im Einzelhandel das Segment Hard-Discounting (z. B. Aldi, Lidl). Eine weitere Ausnahme gilt für Zulieferer, die eine entscheidende Komponente an einen Kunden liefern, der diese Komponente in Endprodukte einsetzt, die ihrerseits eine weltweit führende Marktposition einnehmen. Diese „indirekten“ Weltmarktführer finden sich vor allem als Automobilzulieferer (z. B. ElringKlinger) oder als Teilehersteller im Maschinenbau. Die Positionierung „Weltmarktführer“ sollte nicht von Unternehmen verwendet werden, die Produkte herstellen, die überwiegend nur in einem Land abgesetzt werden, bspw. schwäbische Maultaschen. Für dieses Produkt gibt es keinen Weltmarkt, da Maultaschen überwiegend in Deutschland nachgefragt werden. Die Bezeichnung „Weltmarktführer für schwäbische Maultaschen“ ist deswegen irreführend, da hiermit ein Weltmarkt definiert wird, den es de facto nicht gibt. Das gilt auch für Produkte, die aufgrund der Definition konkurrenzlos sind, wie „echter Thüringer Schiefer“ (mengenmäßig bedeutende Schieferlieferanten kommen z. B. aus Spanien und Frankreich).
Behauptung einer Spitzenstellung
Weltmarktführerschaft impliziert immer das Vorhandensein von aktuellen, früheren bzw. möglichen Wettbewerbern, gegenüber denen man sich im Leistungswettbewerb durchgesetzt hat bzw. durchsetzen muss (vgl. Urteil des Kammergerichts Berlin[2]). Eine Ausnahme bilden Pionier-Marktführer, bei denen vorübergehend keine Wettbewerber existieren. Dauerhaft bestehen solche Quasi-Monopolpositionen nur in Marktnischen. Im Einzelfall kann hier aber ein Anspruch auf Marktführerschaft legitim sein, wenn Produkte oder Leistungen nicht ohne weiteres durch andere ähnliche Produkte oder Leistungen substituiert werden können.
Quantitative Ermittlung der Weltmarktführerschaft
Dies kann entweder erfolgen über Marktanteil nach Umsatz im Vergleich zu Konkurrenten im gleichen Segment oder über Marktanteil nach Stückzahl. Dabei ist zu beachten, dass möglicherweise nicht der gesamte Unternehmensumsatz mit Produkten erzielt wird, für die eine weltweite Führungsposition belegt werden kann bzw. das Unternehmen mit dem höchsten Umsatz nicht unbedingt die meisten Einheiten absetzt. Und der weltgrößte Anbieter ist nicht automatisch Weltmarktführer, wenn er nur geringfügig international aufgestellt ist (vgl. Urteil des LG Hannover[3]). Typische Durchschnittswerte für Weltmarktführer sind 50–60 % Auslandsanteil am Umsatz, 60 und mehr belieferte Länder sowie Existenz eigener Vertriebsniederlassungen und/oder Produktionsstätten auf mehr als drei Kontinenten.
Qualitative Ermittlung der Weltmarktführerschaft
Ein Unternehmen kann Qualitäts- oder Technologieführer bei einem Produkt in einem Marktsegment bzw. in einer Marktnische sein, ohne die höchsten Umsätze im Gesamtmarkt zu verzeichnen. Diese Marktführerschaft ist schwerer zu belegen, weshalb es auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Wichtige qualitative Kriterien sind hier Kundenverbindungen mit internationalen Renommierkunden, die ihrerseits eine führende Weltmarktposition einnehmen, die Beteiligung an internationalen Projekten (z. B. Burj Khalifa) oder eine weit überdurchschnittliche F&E-Quote im Wettbewerbsvergleich sowie die dominierende Anzahl von Patenten oder besondere Auszeichnungen durch international führende Lieferanten und Kunden.
Deutsche Weltmarktführer
Gemessen nach Umsatz, sind dies die größten deutschen Unternehmen, die einem oder mehreren Segmenten Weltmarktführer sind[4]:
- Volkswagen AG mit KFZ (inkl. Porsche)
- Daimler AG mit Nutzfahrzeugen und Bussen (über 8t) sowie Premium Kfz
- Allianz Deutschland AG u. a. mit Schaden- und Unfallversicherungen sowie Kreditversicherungen
- Schwarz Gruppe mit Hard Discounting
- BMW GROUP mit Premium KFZ
- Aldi Discounter (Nord+Süd) mit Hard Discounting
- Siemens AG u. a. mit Industrieautomatisierung und Medizintechnik (Imaging, Diagnostik)
- Robert Bosch GmbH u. a. weltgrößter Kfz-Zulieferer (ABS, Einspritztechnik, Bremssysteme); Elektrowerkzeuge; Haushaltsgeräte (BSH); Antriebs- und Steuerungstechnologien (Bosch Rexroth)
- BASF-Gruppe u. a. mit Chemikalien, Kunststoffen und Autolacken
- Deutsche Post AG u. a. mit Kontraktlogistik
Von den 1.000 größten deutschen Weltmarktführern sind mit 94 Prozent die meisten der Industrie zuzuordnen, nur vier Prozent sind Dienstleister und zwei Prozent Handelsunternehmen. Die meisten der 1.000 größten Weltmarktführer finden sich in Baden-Württemberg (264), noch vor Nordrhein-Westfalen (249) und Bayern (226).[5]
Rezeption
In Deutschland befassen sich viele Publikationen und Veröffentlichungen mit den Weltmarktführern.[6][7] Oftmals wird der Begriff redundant zum Begriff der Hidden Champions verwendet. 2014 erschien im Verlag Deutsche Standards das "Lexikon der deutschen Weltmarktführer" von Florian Langenscheidt und Bernd Venohr, das seit 2019 online auf dem Unternehmerportal DDW Die Deutsche Wirtschaft publiziert wird.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Bernd Venohr: Gutachterliche Stellungnahme zur Frage, wie und nach welchen Kriterien eine weltweite Marktführerschaft festzustellen ist, erstellt für das LG Frankenthal, 25. Oktober 2010, Archivlink (Memento vom 17. Dezember 2014 im Internet Archive)
- ↑ a b Kammergericht Berlin, Entscheidung vom 4. Juni 2004, AZ: 5 W 76/04, https://www.aufrecht.de/index.php?id=3372
- ↑ a b Landgericht Hannover, Urteil vom 30. Juni 2009, AZ. 18 O 193/08, https://openjur.de/u/324172.html
- ↑ https://die-deutsche-wirtschaft.de/lexikon-der-deutschen-weltmarktfuehrer/
- ↑ https://die-deutsche-wirtschaft.de/lexikon-der-deutschen-weltmarktfuehrer/
- ↑ https://www.wiwo.de/unternehmen/mittelstand/rangliste-das-sind-die-deutschen-weltmarktfuehrer/23638750.html
- ↑ https://www.focus.de/finanzen/news/konjunktur/tid-21953/deutschland-heimat-vieler-weltmarktfuehrer_aid_617729.html