Wikiup:Archiv/Verein/eWahl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Diese Seite gehört zum Wikipedia-Archiv.

Der Inhalt dieser Seite ist nicht mehr aktuell. Sie wird aber nicht gelöscht, damit die Geschichte der Wikipedia nicht verloren geht. Falls es sich um eine Arbeitsunterlage handelt, ist sie womöglich durch andere Seiten ersetzt worden. Bestehende Weiterleitungen auf diese Seite sollen das Wiederauffinden ermöglichen.

Wenn du meinst, diese Seite sei weiterhin von aktueller Bedeutung, solle weiter benutzt werden und ihre Funktion sei nicht besser in bestehende Seiten integriert, dann kümmere dich bitte um ihre Aktualisierung.

Was soll das ganze?

Während der Diskusion um die Vereinssatzung kam die Meinung auf, dass in Zeiten des Internets Briefwahl auf herkömmlichen Wege (per Post) eigendlich veraltet ist.
Da es aber Probleme mit Authentifizierung gibt (eine eMail kann jeder in jedem Namen abschicken) habe ich mir einige Gedanken gemacht, mit der eine Wahlfälschung sehr erschwert werden kann.

bisherige Onlinewahlen

Hauptschwierigkeit ist die Vereinbarkeit mit dem deutschen Vereinsrecht.

Die erste gültige Onlinewahl hat die Initiative D21 durchgeführt. Damit das Verfahren akzeptiert wurde, waren aufwändige Änderungen der Vereinssatzung nötig, die Kosten für die Wahl waren durch die Anforderungen der Gerichte beträchtlich.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.initiatived21.de/egovernment/egovernment_weitere/pages/show.prl?id=37 und http://www.heise.de/newsticker/meldung/42848

Wie's funktioniert

Der Hauptschlüssel

Der Verein besitzt einen so genannten Hauptschlüssel. Dieser wird auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

Der Schlüsselmeister

Im Verein die Stelle eines Schlüsselmeisters eingerichtet. Dies kann in Personalunion mit einem anderem Amt geschehen(momentan bin ich das). Diesem gehört der Hauptschlüssel des Vereins. Er signiert die öffentlichen Schlüssel der Vorstandsmitglieder, des Wahlleiters sowie von eventuellen Schlüsselgehilfen.
Weiterhin sammelt er die öffentlichen Schlüssel der Mitglieder und sendet diese bei Bedarf gesammelt an den Wahlleiter weiter.

Schlüsselgehilfen

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung könnenSchlüsselgehilfen eingerichtet werden. Diese Erfüllen die gleichen Aufgaben wie Vorstandsmitglieder. Sie sind dafür gedacht, die Anzahl der Signierstellen zu erhöhen und besser zu verteilen. Auch sie dürfen keine Schlüssel mehr signieren, wenn sie ihr Amt, durch einen Misstrauensantrag, verlieren. Weiterhin verlieren dadurch automatisch die signierten Schlüssel ihre Gültigkeit.

Der Vorstand

Jedes Vorstandsmitglied besitzt einen Schlüssel (entweder es hatte schon einen Schlüssel oder es muss einen erstellen). Der öffentliche Schlüsselteil wird vom Schlüsselmeister mit dem Hauptschlüssel der Vereins signiert. Mit diesem Schlüssel signiert er nun die Schlüssel der Mitglieder (siehe dort). Dies darf er nur machen, solange er Mitglied des Vorstandes ist. Sobald er kein Mitglied des Vorstandes mehr ist, entscheidet die Mitgliederversammlung, ob die von ihm signierten Mitgliederschlüssel ihre Gültigkeit behalten (sollte der Normalfall sein), oder ob sie ihre Gültigkeit verlieren.

Die Mitglieder

Vorbereitung

Um die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch nehmen zu können, muss das Mitglied zuerst ein Schlüsselpaar besitzen. Ob das Schlüsselpaar neu angelegt, oder ein bestehendes benutzt wird, ist egal.
Nun begibt er sich mit dem öffentlichen Teil seines Schlüsselpaars und seinem Personalausweis zu einem Vorstandsmitglied oder einem Schlüsselgehilfen. Dieser überprüft die Identität des Mitglieds und signiert bei positivem Befund den Schlüssel des Mitglied mit seinem vom Schlüsselmeister signierten Schlüssel. Dann sendet er den signierten öffentlichen Schlüsselteil an den Schlüsselmeister.

Wahl

Möchte das Mitglied nun wählen, so lädt es den Wahlschein von der Vereinsseite herunter und füllt ihn aus. Wichtig: Diese Datei nicht verschlüsseln. Dann packt das Mitglied die Datei. Diese gepackte Datei verschlüsselt es nun, mit dem Schlüssel des Wahlleiters und signiert sie mit seinem eignen Schlüssel. Dann schickt es die Datei als eMail an den Wahlleiter.

Wahlleiter

Der Wahlleiter erhält von den Wählern die gepackten Dateien und vom Schlüsselmeister die öffentlichen Schlüssel. Zuerst prüft der Wahlleiter, ob alle Schlüssel, die ihm vom Schlüsselmeister übermittelt wurden gültig durch eines der Vorstandmitglieder oder einem der Schlüsselgehilfen signiert wurden. Dann prüft er die gepackten Dateien, ob die jeweilige Datei korrekt signiert wurde und entschlüsselt sie anschließend. Dann entpackt er die Dateien in einen gemeinsamen Ordner. Erst wenn das beendet ist und nicht mehr nachweisbar, wer welche Stimme abgegeben hat, werden die Email-Briefwahl-Datein ausgezählt.