Wikiup:Artikelwerkstatt/Simplicius/Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht
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Das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht zählt zu den Ergebnissen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht. Es wurde am 23. November 2007 verabschiedet. Hintergrund war der Wunsch, gemeinsame Bestimmungen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht festzulegen. Die Bestimmungen sind anzuwenden in Bezug auf Unterhaltspflichten
- der Eltern gegenüber ihren Kindern,
- anderer Personen als der Eltern gegenüber Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ausnahme der Unterhaltspflichten aus den in Artikel 5 genannten Beziehungen, und
- der Kinder gegenüber ihren Eltern.
Siehe auch
Weblinks
- Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007
- 2009/941/EG: Beschluss des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Haager Protokolls vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht durch die Europäische Gemeinschaft
Kategorie:Verwandtschaftsrecht (Deutschland) Kategorie:Internationales Privatrecht