Wikiup:Bearbeitungsfilter/Regelprüfung/Intro
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Spielregeln
Einspruch erheben
Alle Benutzer können auf dieser Seite einen Abschnitt mit einer Beschwerde anlegen.
- Voraussetzung ist, dass zuvor auf der spezifischen Einzelseite vergeblich versucht wurde, eine Lösung zu finden.
- Erfolgte dort keinerlei administrative Reaktion, weil diese Seite gerade nicht beobachtet wird, so kann auf WD:FILT oder WP:A/A auf die Anfrage aufmerksam gemacht werden.
- Falls mit gleicher Zielrichtung zuvor bereits ein Einspruch entschieden worden war, sind grundlegend neue Argumente vorzutragen oder eine völlige Änderung der Rahmenbedingungen darzustellen.
- Sind die beiden letztgenannten Bedingungen nicht erfüllt, ist der Einspruch unzulässig und der Abschnitt wird rückstandsfrei an die spezifische Einzelseite angehängt.
Der neue Abschnitt verlinkt über die Filternummer die Einzelseite, benennt schlagwortartig die Thematik und stellt die Gründe und daraus zu ziehende Konsequenzen dar. Der vergebliche Einigungsversuch ist zu verlinken, der Abschnitt wird signiert.
Kopiervorlage
== [[../99999|99999]] Thematisches Schlagwort ==
* [[../99999#Abschnittsüberschrift oder Anker|Einigungsversuch]].
* '''Gründe:''' ... ... ... ...
* '''Forderung:''' ... .
--~~~~
- Jeder beobachtende Benutzer kann zusätzliche Argumente vortragen.
- Administratoren können Stellung nehmen.
- Wer eine Regelprüfung eingeleitet oder sich daran beteiligt hat, sollte den weiteren Verlauf beobachten, um auf Nachfragen zu reagieren und Missverständnisse zu klären.
Entscheidung
Frühestens nach sieben Tagen entscheidet ein weitgehend unbeteiligter Administrator auf Basis der vorgebrachten Argumente über die Konsequenz für die Regel.
- Dieser darf vor dem Einspruch nicht in diesen Filter involviert gewesen sein und sich auch sonst in der zugrundeliegenden Thematik nicht herausgehoben positioniert haben.
- Es kann jedoch in der Einspruchsdiskussion eine Stellungnahme abgegeben worden sein. Diese kann deckungsgleich mit der abschließenden Entscheidung sein.
- Die Entscheidung kann auf unveränderte Beibehaltung, modifizierte Beibehaltung oder Deaktivierung lauten.
- Maßnahmen können mit einer Befristung versehen werden; etwa indem für ein halbes Jahr von Blockieren auf Beobachten herabgestuft wird und danach erneut nach Maßgabe der Ereignisse entschieden wird.
- Es kann auch eine Aussetzung unter den Vorbehalt gestellt werden, dass aus dem Projekt nicht erneute und gehäufte Vorkommnisse berichtet werden.
Der Administrator hat dabei auch die Aktivität einer Filterregel gegen eine realistische Schadeneintrittswahrscheinlichkeit abzuwägen.
Archivierung
Im Anschluss an die Entscheidung wird der gesamte Abschnitt in die zum (hauptbetroffenen) Filter gehörende Dokumentationsseite kopiert.
- Dabei wird der Text in einen farbigen Rahmen eingefasst:
<div style="border: #DB7093 2px solid; padding: 1em;"> ... </div>
- Bei mehreren Filtern werden jeweils sinngemäße Querverweise in gleichem Stil eingefügt.
- Auf der Prüfungsseite verbleibt ein Unterabschnitt wie folgt:
=== [[../99999|99999]] Thematisches Schlagwort ===
* Einspruchsbegründung und Forderung in einem Satz zusammengefasst.
* Entscheidung in einem Wort oder Satz zusammengefasst.
--~~~~
Danach
Die nächste Widerspruchsinstanz ist das Meinungsbild; ersatzweise in dafür geeigneten Fällen das Schiedsgericht.
War einmal ein Einspruch entschieden worden, ist jede Verschärfung auf dieser Prüfungsseite bekanntzugeben.
- Verschärfung ist die Umstellung von Beobachtung auf Blockade, Reaktivierung, größerer Benutzerkreis, größerer Trefferradius.
- Hiergegen wäre ein erneuter Einspruch zulässig.
- Jegliche Entschärfung ist frei und bedarf keiner Ankündigung; so die Deaktivierung, engere Benutzergruppen oder Empfindlichkeit.
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