Wikiup:Benutzersperrung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Lua-Fehler in package.lua, Zeile 80: module 'strict' not foundLua-Fehler in package.lua, Zeile 80: module 'strict' not found[[:]]

Die Benutzersperrung ist ein Mittel, mit dem einem Benutzer, der die Grundprinzipien missachtet, temporär oder auf unbeschränkte Zeit die Schreibrechte entzogen werden können. Die Entscheidung über die Sperrung eines Benutzers erfolgt meist durch einen Administrator, häufig nach einer Vandalismusmeldung. Bei komplizierten und langwierigen Konflikten zwischen Benutzern steht das Schiedsgericht als Konfliktlösungsinstanz zur Verfügung.

Außerdem gibt es auch das unten beschriebene Benutzersperrverfahren (BSV) als Abstimmung durch die Gemeinschaft.

Dafür gestellte Sperranträge und sowohl beendete als auch nicht gestartete Benutzersperrverfahren mit zu wenigen Unterstützern befinden sich im Archiv.

Grundsätzliches

Ein Administrator kann ohne Antrag sperren, falls Benutzer

Sperren können für alle Seiten der deutschsprachigen Wikipedia oder für die Bearbeitung einzelner Seiten (partielle Sperre)[1] erfolgen. Aktuelle Hinweise auf solche Fälle werden auf der Seite Wikipedia:Vandalismusmeldung gesammelt und bearbeitet. Ob eine Benutzersperre gerechtfertigt ist, kannst du auf der Seite Wikipedia:Sperrprüfung prüfen lassen.

Benutzersperrverfahren

Antragstellung und Voraussetzungen für eine Einleitung

Für Sperranträge als Grundlage für Benutzersperrverfahren (BSV) gelten folgende Regeln:

  1. Anträge dürfen nur von Benutzern mit allgemeiner Stimmberechtigung initiiert werden.
  2. Anträge können im Benutzernamensraum vorbereitet werden. Wenn diese jedoch nicht innerhalb von vier Wochen nach Seitenanlage zur Abstimmung eingebracht werden, werden sie gelöscht, damit kein unerwünschter Pranger entsteht.
  3. Schalte zunächst einen Vermittler ein. Erst wenn sämtliche Diskussions- und Vermittlungsversuche gescheitert sind, sollte hier eine Sperrung beantragt werden.
  4. Ohne erfolgte Vermittlung kann der Antrag von fünf Benutzern gestellt werden, die innerhalb von zwölf Stunden ab Erstellung des Sperrantrags im Wikipedia-Namensraum und Verlinkung des Sperrantrags im Abschnitt #Sperranträge unterzeichnet haben müssen. Das Verfahren gilt als eröffnet, sobald diese Voraussetzung erfüllt ist – ein Zurückziehen von Unterschriften nach Erreichen dieses Schritts hemmt den Fortgang des Verfahrens nicht mehr.

Ablauf eines zustandegekommenen BSV

  1. Nach Antragsstellung sollte der Benutzer, dessen Sperrung beantragt wurde, unter „Stellungnahme“ seinen Standpunkt kurz und sachlich darlegen.
  2. Die Abstimmung beginnt
    • mit der Stellungnahme des betroffenen Benutzers oder
    • 48 Stunden nach der ersten auf die Benachrichtigung folgenden Bearbeitung des betroffenen Benutzers oder
    • 48 Stunden, nachdem der betroffene Benutzer nachgewiesenermaVorlage:SSen vom Benutzersperrverfahren Kenntnis erlangt hat, falls der betroffene Benutzer seit der Benachrichtigung nicht mehr aktiv ist, oder
    • am achten Tag um 0:00 Uhr nach Benachrichtigung.
    Dabei ist der frühestmögliche Termin zu wählen. In jedem Fall beginnt die Abstimmung spätestens am achten Tag um 0:00 Uhr nach Benachrichtigung.
  3. Die Abstimmung dauert eine Woche, es gilt die Stimmberechtigung.
  4. Das Verfahren findet in zwei Schritten statt: „1. Akzeptanz des Benutzersperrverfahrens“ und „2. Abstimmung im Benutzersperrverfahren“: Jeder Benutzer kann sowohl unter 1. als auch unter 2. jeweils eine Stimme vergeben. Stimmoptionen sind jeweils Pro, Kontra und Enthaltung. Unter Pro kann auch eine vom Sperrvorschlag abweichende Sperrdauer angegeben werden. Enthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen.
    Abgegebene Stimmen sollen nicht auf der Abstimmungsseite von anderen Benutzern kommentiert werden. Dies kann auf der Diskussionsseite geschehen.
  5. Auswertung:
    Datei:BSV-Sperrlaengenbestimung.png
    Sperrdauerbestimmung: 55% haben für eine Sperre mit mindestens der Dauer im Ergebnis gestimmt.
    • Zuerst wird die Akzeptanz des Benutzersperrverfahrens ermittelt. Stimmen mehr als die Hälfte der unter „1. Akzeptanz des Benutzersperrverfahrens“ abstimmenden Benutzer mit Pro, gilt es als akzeptiert.
    • Dann wird der Punkt „2. Abstimmung im Benutzersperrverfahren“ wie folgt ausgewertet: Der Nutzer wird gesperrt, wenn
      • mindestens 15 Stimmen abgegeben wurden und
      • mindestens 55 Prozent der Benutzer für eine Sperre gestimmt haben.
    • In Kraft tritt die längste Sperrdauer, deren Stimmenanteil – zusammen mit allen Stimmen für noch längere Sperrung – mindestens 55 Prozent der im Abschnitt „Abstimmung im Benutzersperrverfahren“ abgegebenen Stimmen (ohne Enthaltungen) auf sich vereint.
    • Die Berechnung ergibt sich dann wie folgt – beide Rechenwege führen zum selben Ergebnis und stellen sicher, dass mindestens 55 % der Abstimmenden (ohne Enthaltungen) für die sich ergebende oder eine längere Sperrdauer gestimmt haben:
      • (Anzahl Pro + Anzahl Kontra) * 0,45 + 1 - Anzahl Kontra = Position in der Pro-Liste
      •    Anzahl Pro + 1 - (Anzahl Pro + Anzahl Kontra) * 0,55 = Position in der Pro-Liste
      • Das Ergebnis Position in der Pro-Liste wird ganzzahlig abgerundet.
    • Es gilt die in der Pro-Liste an dieser Position geforderte Sperrdauer!

Vorgehensweise für Antrag und Einleitung BSV

Für Benutzersperrverfahren gibt es eine Fallvorlage. Mit diesem Formular (Eingabefeld unten) legst du eine neue Unterseite nach dem Muster Wikipedia:Benutzersperrung/Benutzername an. Beschreibe sachlich und kurz, weshalb der Benutzer gesperrt werden sollte, gib Belege für das Fehlverhalten und für Diskussionen und Vermittlungsversuche an. Erwäge, ob eine Sperre für die gesamte deutschsprachige Wikipedia notwendig ist oder eine Einschränkung auf Teilbereiche – etwa bestimmte Themengruppen oder Löschkandidaten – ausreicht.

  1. Verlinke die Unterseite im Abschnitt Sperrverfahren nach dem Muster
    * '''[[Wikipedia:Benutzersperrung/Benutzername|Sperrverfahren Benutzername]]''' bis TT. Mmm JJJJ
  2. Informiere die betreffende Person – sofern möglich auch per E-Mail – über das Verfahren, damit er oder sie zu dem Verfahren Stellung nehmen kann.


Einzelnachweise


Sperrverfahren

  • derzeit keine

Siehe auch