Wikiup:Community-Projektbudget/Grundlagen
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Wikimedia Deutschland – Community Projektbudget Förderrichtlinien/Geschäftsordnung
GrundlagenBeschluss der Mitgliederversammlung vom 25. Mai 2013Die Mitgliederversammlung dankt dem CPB-Ausschuss und erklärt die Amtszeit für beendet. Das CPB in seiner bisherigen Funktionsweise wird ausgesetzt, bis die Projektförderung in Zusammenarbeit mit der Community grundlegend reformiert wurde, um weiterhin eine gute und offene Förderung von Communityprojekten realisieren zu können. Solange können Projektanträge zu den gleichen Grundsätzen, wie sie im CPB galten, direkt bei Wikimedia Deutschland eingereicht werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand nach Anhörung von zwei vom Präsidium bestellten sachverständigen Mitgliedern. Außerdem wird der Vorstand beauftragt, bis Ende Juli 2013 eine Analyse der bisherigen CPB-Förderrunden zu erarbeiten, die mindestens Folgendes beinhaltet:
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. März 2011
FörderrichtlinienDie folgenden Förderrichtlinien sind nach einem Beschluss des Präsidiums am 21. Februar 2012 in Kraft getreten. Inhaltliche Regelungen und Auswahlkriterien1. Über das Community-Projektbudget (CPB) werden Initiativen gefördert, die geeignet sind, freies Wissen mit besonderem Schwerpunkt auf die Wikimedia-Projekte zu unterstützen.
2. Inhaltliche Beschränkungen für die angemeldeten Projekte gibt es nicht. Die Grundregeln der Wikimedia-Projekte dürfen nicht verletzt werden.
3. Projekte, die inhaltlich vorhandenen Wikimedia-Projekten weitgehend entsprechen oder zum Ziel haben, bereits existierende Instrumente neu zu entwickeln, können nur dann für eine Förderung berücksichtigt werden, wenn sie die bestehenden Inhalte bzw. Instrumente nachhaltig verbessern oder einvernehmlich ersetzen.
4. Bevorzugte Berücksichtigung finden Projekte, die dazu geeignet sind, die Mitarbeit für unterrepräsentierte Nutzer- und Autorengruppen attraktiv zu gestalten.
5. Die Förderung von CPB-Projekten erfolgt nachrangig zu anderen existierenden Projektförderungen des Vereins (z. B. Stipendien, unmittelbare Vereinsprojekte, etc.).
6. Die Anträge sollten die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Arbeitsziele berücksichtigen.
Organisatorische Regelungen1. Initiativen werden nur auf Antrag gefördert.
2. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 Euro.
3. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Initiative nicht vom Verein selbst umgesetzt wird.
4. Antragsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, die nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis (z. B. Anstellungsverhältnis) zum Verein steht oder während der aktuellen Ausschreibungszeit Mitglied im Präsidium des WMDE e. V. oder im gewählten Budgetausschuss ist.
5. Der Antrag muss auf dem zur Verfügung gestellten Formular eingereicht werden.
6. Das Formular muß vollständig ausgefüllt werden. Anträge, die fehlerhaft sind bzw. bei denen Informationen fehlen, werden aus formalen Gründen abgelehnt.
7. Zu Beginn der Ausschreibung werden zwei Termine veröffentlicht.
8. Jeder Antragsteller hat bis zum zweiten Stichtag die Möglichkeit, seinen Antrag durch die Geschäftsstelle auf formelle Förderungsfähigkeit, insbesondere Vollständigkeit, prüfen zu lassen.
9. Es können auch Projektanträge ausländischer Antragsteller bewilligt werden. Die Projekte können sich auch auf andere Länder als Deutschland beziehen. Der Antrag muss in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Finanzielle Regelungen1. Anträge ohne Kalkulation werden ohne weitere inhaltliche Prüfung abgelehnt.
2. Durch das Community-Projektbudget wird ausschließlich eine Projektförderung gewährt. (Erläuterung:Projektförderung: Zuwendungen zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne Vorhaben, die fachlich, inhaltlich, zeitlich und finanziell abgrenzbar sind.) Eine institutionelle Förderung findet nicht statt. (Erläuterung: Institutionelle Förderung: Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben eines Zuwendungsempfängers.)
3. Finanzierungsarten: Der vom Budgetausschuss bewilligte Betrag stellt die maximale Förderhöhe dar. Projekte können nach einer der nachstehend erläuterten Finanzierungsarten gefördert werden:
4. Projekte, die Investitionsmittel z. B. für technische Ausrüstungen beantragt und bewilligt bekommen haben, erhalten diese grundsätzlich als Leihgabe des Vereins, d. h. nach Abschluss der Nutzung im Projekt sind sie an die Geschäftsstelle des Vereins zurückzugeben. Über einen eventuellen Erwerb zum Zeitwert kann mit der Geschäftsstelle eine Vereinbarung getroffen werden. Mittel aus solchen Veräußerungen fließen an das Projektbudget zurück.
Siehe auch
Geschäftsordnung für den Community-Projekt-BudgetausschussDie folgende Geschäftsordnung ist nach einem Beschluss des Präsidiums am 21. Februar 2012 in Kraft getreten. Die Mitgliederversammlung des Wikimedia Deutschland e. V. hat am 19. März 2011 beschlossen, ein ständiges Community-Projektbudget zu etablieren. Hierdurch sollen Community-Initiativen zur Förderung Freien Wissens unterstützt werden. Über die Zuweisung von Fördermitteln entscheidet der Vereinsvorstand mit Präsidiumsvorbehalt auf Vorschlag eines Budgetausschusses, der nach den Maßgaben der Mitgliederversammlung gewählt wurde und für dessen Arbeit die nachfolgende Geschäftsordnung gilt: Interne Organisation1. Der Vorsitzende wird in der ersten Sitzung von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt. Seine Amtszeit beträgt 1 Jahr.
2. Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen mit einer Frist von 14 Tagen ein und leitet diese. Der Einladung ist eine Tagesordnung beizulegen. Die Mitglieder des Ausschusses haben das Recht, weitere Anträge zur Tagesordnung zu stellen. Ergänzend können bei Bedarf Telefonkonferenzen einberufen werden; über die Ergebnisse aller Sitzungen und Telefonkonferenzen wird ein Protokoll angefertigt. Die Protokollantin bzw. der Protokollant wird zu Beginn der Sitzung von den Sitzungsteilnehmern gewählt.
3. Alle Protokolle werden der Vereinsöffentlichkeit in geeigneter Weise (bsp. durch Veröffentlichung im Forum) und zeitnah (max. 1 Woche nach Protokollerstellung) durch vollständige Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
4. Auf gremieninternen Antrag und Mehrheit der Mitglieder der Budgetausschusses können sensible Teile der Sitzung als vertraulich deklariert werden. Für diese entfällt die Veröffentlichungspflicht nach 3); Antrag mit Abstimmungsergebnis und Behandlung und die Begründung für die Vertraulichkeit müssen jedoch im Protokoll Erwähnung finden und als vertraulich gekennzeichnet sein.
5. Die Veröffentlichung von als vertraulich eingestuften Punkten soll bei Wegfall des Grundes für die Vertraulichkeit nachgeholt werden.
6. Beschlüsse des Ausschusses werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der gewählten Mitglieder persönlich oder per Stimmbotschaft an der Abstimmung teilnimmt.
7. Für die Erstattung von Auslagen für Mitglieder des Budgetausschusses und eingeladenen Gästen gelten die entsprechenden Regelungen der Geschäftsordnung des Vereins.
8. Mitglieder sind bei Anträgen, die von ihnen selber oder von mit ihnen verbundenen Mitgliedern/Institutionen gestellt werden, befangen. Sie dürfen an der internen Beratung des Ausschusses und dessen Beschlussfassung nicht mitwirken. Der Ausschluss von Mitgliedern an der Beschlussfassung wegen Befangenheit hat keinen Einfluss auf die Beschlussfähigkeit des Ausschusses. Die Regelungen der Geschäftsordnung des Vereins über den Umgang mit Interessenkonflikten finden analoge Anwendung.
9. Der Ausschuss wird in seiner Arbeit von der Geschäftsstelle unterstützt.
10. Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Antragstellung werden vom Vorstand auf Vorschlag des Ausschusses Förderrichtlinien erlassen und der Umfang einzureichender Unterlagen festgelegt.
Antragsbearbeitung1. Anträge auf Förderung werden bei der Geschäftsstelle des Vereins eingereicht. Die Geschäftsstelle prüft die Anträge nach formalen Kriterien, nimmt ggf. bei Unklarheiten, insbesondere unvollständigen Unterlagen, Kontakt mit den Antragstellern auf und stellt die Unterlagen unverzüglich ins interne Arbeitswiki des Budgetausschusses. Die formale Vorprüfung durch die Geschäftsstelle ist ein Angebot und kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Anträge rechtzeitig vor dem Stichtag eingereicht werden. Anträge, die erst am letzten Tag eingereicht werden, können diese Vorprüfungsmöglichkeit nicht nutzen.
2. Der Budgetausschuss bestimmt aus seiner Mitte für jeden Antrag eine Berichterstatterin / einen Berichterstatter. Sie/er nimmt eine erste Begutachtung des Antrags vor, nimmt bei eventuellen inhaltlichen Unklarheiten Kontakt mit den Antragstellern auf und stellt ein Erstvotum ins interne CPB-Arbeitswiki. Soweit es anhand der eingereichten Unterlagen möglich ist, geben die Ausschussmitglieder im Arbeitswiki jeweils ein Kurzvotum zu den Anträgen ab. Der Ausschuss kann bei Bedarf weitere Auskünfte oder Unterlagen von den Antragstellern anfordern. 3. Im Rahmen einer Sitzung / einer Telefonkonferenz beschließt der Ausschuss über 4. Den Antragstellern der unter 3.1 eingeordneten Anträge wird eine persönliche Vorstellung ihrer Projekte vor dem Budgetausschuss angeboten. Bei Zweifelsfällen (3.3) versuchen die Berichterstatterin bzw. der Berichterstatter und/oder der Ausschussvorsitzende formelle und inhaltliche Fragen umgehend mit den Antragstellern, der Geschäftsstelle oder dem Vorstand zu klären. 5. Einladungen erfolgen über die Geschäftsstelle.
6. Unmittelbar nach Abschluss der Präsentationen entscheidet der Ausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung über die für eine Förderung in Frage kommenden Projektanträge und erarbeitet einen begründeten Entscheidungsvorschlag für den Vorstand.
7. Der Ausschuss trifft seine Entscheidungen unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien. Soweit die Antragslage es qualitativ und quantitativ ermöglicht, sollen die geförderten Projekte die inhaltliche Vielfalt der engagierten Community widerspiegeln. Daher ist anzustreben, dass sich die jährlichen Fördermittel auf mindestens 8 verschiedene Projekte verteilen.
8. Die Ergebnisse des Ausschusses werden dem Vorstand umgehend zur Beschlussfassung vorgelegt.
Berichterstattung und Evaluation1. Der Budgetausschuss evaluiert seine Arbeit regelmäßig (jährlich).
2. Er erstellt nach jeder Vergaberunde einen umfassenden Bericht an den Vorstand und gibt eine Empfehlung zu Art und Umfang der anschließenden Veröffentlichung ab.
3. Alle Anträge zum Community-Projektbudget (CPB) sind nach Entscheidung durch den Projektausschuss und Übergabe an das Präsidium zu veröffentlichen. Die Förderrichtlinien werden entsprechend ergänzt. Abgelehnte Anträge können auf Wunsch der Antragsteller auch anonym veröffentlicht werden.
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