Wikiup:Meinungsbilder/Regelungen

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Diese Seite gibt die von der Gemeinschaft gefundenen Regelungen zur Durchführung von Meinungsbildern wieder. Sie sind wie alle anderen Richtlinien nicht bindend, ihre Einhaltung wird aber für die Akzeptanz der per Meinungsbild gefundenen Bestimmungen gefordert.

Ein Meinungsbild darf von jedem Wikipedianer initiiert werden. Dieser Initiator ist für die Anlage der Meinungsbildseite, die Eintragung auf Wikipedia:Meinungsbilder und in Vorlage:Beteiligen sowie die Festlegung von Start- und Endzeit verantwortlich (Hilfe). Üblicherweise findet die Auswertung eines abgeschlossenen Meinungsbildes nicht durch den Initiator statt. Der Initiator sollte Rücksicht auf andere Organisatoren bzw. Interessierte nehmen und deren Anregungen berücksichtigen. Ein Alleingang ist weder sinnvoll noch möglich, da ein Konsens in der Wikipedia-Gemeinschaft erreicht werden soll. Nach dem angekündigten Start eines Meinungsbildes sollten alle Mitarbeiter darauf achten, keine Änderungen am Text mehr durchzuführen, ohne vorher einen entsprechenden Konsens mit den Initiatoren und Unterstützern zu suchen, da sonst die inhaltliche Ausrichtung des Meinungsbildes in unerwünschter Form verändert werden könnte.

Notwendige Unterstützer für den Start eines Meinungsbildes

Ein Meinungsbild darf erst dann gestartet werden, wenn sich mindestens zehn Benutzer gefunden haben, die die Durchführung des Meinungsbilds unterstützen. Diese Benutzer müssen zum Zeitpunkt ihrer Eintragung stimmberechtigt gewesen sein. Auch Initiatoren dürfen eine Unterstützerstimme zu ihrem eigenen Meinungsbild abgeben, sofern sie zum Zeitpunkt ihrer Eintragung stimmberechtigt sind.

Die unterstützenden Benutzer tragen sich mit ihrer Unterschrift in dem dafür vorgesehenen Abschnitt als „Unterstützer“ auf der Seite des Meinungsbildes ein und erklären damit, dass sie eine Abstimmung über den Vorschlag befürworten und dass sie das Meinungsbild im vorliegenden Zustand als abstimmungsbereit einschätzen. Dies bedeutet nicht notwendigerweise die Zustimmung zu den im Meinungsbild vorgeschlagenen Veränderungen.

Wurden die notwendigen zehn Stimmen erreicht, kann die Startzeit des Meinungsbildes vom Initiator (beziehungsweise bei mehreren Initiatoren von einem der Initiatoren) festgelegt werden. Die Abstimmungsphase sollte nicht weniger als eine Woche nach Festlegung des Termins beginnen. Weitere Unterstützerstimmen können auch nach Festlegung der Startzeit noch abgegeben werden.

Unterstützerstimmen können auch wieder zurückgezogen werden. Sinkt dadurch die Zahl der Unterstützer unter die Mindestzahl von zehn Stimmen, darf das Meinungsbild nicht gestartet werden – eine eventuell bereits festgesetzte Startzeit wird hinfällig. Stimmen, die nach dem Start des Meinungsbildes zurückgezogen werden, haben hingegen keine Auswirkung auf die Durchführung des Meinungsbildes.

Es gibt keinen vorgeschriebenen Zeitrahmen, in dem die Unterstützerstimmen gesammelt werden müssen; nach etwa drei Monaten ohne Veränderung werden die Meinungsbilder – analog zu den „eingeschlafenen“ – jedoch archiviert. Bei Meinungsbildern, die in der Ausarbeitungszeit länger benötigen und/oder bei denen inzwischen umfangreiche Änderungen vorgenommen wurden, wird empfohlen, diejenigen Unterstützer bei Festlegung der Startzeit zu benachrichtigen, die sich innerhalb der Woche zuvor nicht aktiv am Meinungsbild beteiligt haben.

Anmerkung
Die vorstehende Regelung wurde im Meinungsbild Unterstützer zum Start von Meinungsbildern (1. November 2010, geändert am 14. Juni 2015 mit dem Unterstützer zum Start von Meinungsbildern II) mit deutlicher Mehrheit angenommen und sollte deshalb nur durch Konsens oder ein Änderungsmeinungsbild verändert werden.

Optionen

In jedem Meinungsbild können beliebige Optionen zur Abstimmung vorgelegt werden. Es kann auch über mehrere Varianten gleichzeitig abgestimmt werden, die Auswertung gestaltet sich dann aufwendiger. Wenn die Auswertungsmodalitäten als unpassend empfunden werden, wird ein Meinungsbild gegebenenfalls deshalb abgelehnt.

Maßgeblich für das inhaltliche Ergebnis ist der Abstimmungsbereich des MBs. Die Abstimmungsoptionen sind verständlich, eindeutig und vollständig zu formulieren. Die Teilnehmer müssen allein anhand des Abstimmungstexts entscheiden können. In einem weiteren MB-Abschnitt können die Abstimmungsoptionen erläutert werden, insbesondere können Pro- und Contra-Argumente aufgeführt werden. Abweichungen vom Abstimmungstext und Einschränkungen der Optionen im Erläuterungstext sind nichtig.

Es bestehen keine festen Regeln zur Auswertung von Meinungsbildern. Eine Option eines Meinungsbildes wird jedoch meist nur dann als angenommen akzeptiert, wenn sie mehr als 50 Prozent der Stimmen (ohne Enthaltungen) in der jeweiligen – inhaltlichen bzw. formalen – Abstimmung erhält. Bei grundlegenden organisatorischen Fragen – z. B. betreffend Administration, Benutzersperren, Wahlverfahren – kann eine Zweidrittelmehrheit notwendig sein.

Formale Annahme

Meinungsbilder enthalten seit einiger Zeit gewöhnlich auch einen Teil, in dem über die Gültigkeit befunden wird. Stimmen mehr als die Hälfte der Abstimmenden für die Ablehnung des Meinungsbildes, wird es "ungültig", das heißt, es wird nichts an dem geändert, das zur Änderung vorgeschlagen wurde. Aus formalen Gründen kann ein Meinungsbild beispielsweise abgelehnt werden, wenn der Status quo nicht hinreichend geschildert ist, die vorgeschlagene Änderung nicht präzise und sachlich genug dargestellt ist, eine Angabe zur erforderlichen Mehrheit (einfache oder 2/3-Mehrheit) fehlt oder die Abstimmenden der Auffassung sind, dass über das vorgelegte Thema grundsätzlich nicht per Abstimmung befunden werden sollte.

Für die Ablehnung kann stimmen, wer die angebotenen Optionen ablehnt, das Meinungsbild als Ganzes wegen formaler oder inhaltlicher Mängel ablehnt, ein anders gestaltetes Meinungsbild bevorzugt oder gar nicht möchte, dass der Sachverhalt mit einem Meinungsbild geregelt werden soll.

Enthaltungen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt.

Zeitplan, Modalitäten und Auswertung

Sowohl der Zeitplan als auch die Modalitäten der Auswertung müssen den Abstimmenden vor Beginn des Meinungsbildes auf der Verfahrensseite verbindlich mitgeteilt werden: Änderungen von Zeitplan oder Auswertungsmodalitäten nach Beginn der Abstimmung führen nämlich oft zu einer formalen Ablehnung des Meinungsbildes, sofern sie sich auf den Ausgang des Meinungsbildes auswirken.

Stimmberechtigung

Folgende Kriterien müssen gemäß Wikipedia:Stimmberechtigung zu Beginn des Meinungsbildes von den Teilnehmern erfüllt sein. Benutzer, die erst im Verlauf eines Meinungsbildes Stimmrecht erlangen, sind somit für dieses nicht stimmberechtigt.

Stimmberechtigt sind