Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Problem zwischen Benutzer:Anomalie01 und den übrigen Diskutanten im Artikel Piratenpartei Deutschland

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Benutzer benachrichtigt?
Benutzer:Zuviele_Interessen (Antragsteller)
Benutzer:Anomalie01
Benutzer:Vanger

Problemschilderungen

Benutzer:Zuviele_Interessen

Anrufung

Begründung

Zur Sache

Der Verfahrensgegner bestand und besteht darauf, in den Abschnitt Piratenpartei_Deutschland#Parteiprogramm des Artikels Piratenpartei_Deutschland ein, Positionspapier zum Inzestparagraphen aufzunehmen. Der diesbezügliche Antrag wurde zwar bei den Piraten als Programmantrag gestellt, jedoch als Positionspapier beschlossen. Mithin handelt es sich um keinen Bestandteil eines Programmes der Partei und gehört schon aus diesem Grund nicht in den Abschnitt. Aufgrund der Uneinsichtigkeit des Verfahrensgegners und Zeitmangels hatten es andere Benutzer aufgegeben, die beanstandete Passage zu revertieren (siehe: Diskussion:Piratenpartei_Deutschland#Ergebnisse_Parteitag_November_2010). Daraufhin wurde der Abschnitt von mir gemäß diesem Grundsatz, Nr. 3 Satz 2 entfernt. Der vom Verfahrensgegner beigebrachte Link:[1] ist schon nicht in der Lage als Beleg zu dienen, da in dem fraglichen Presseartikel klargestellt wird, dass es sich lediglich um ein Positionspapier handelt. Außerdem erfolgt die Berichterstattung zu diesem untergeordneten Aspekt nur am Rande und ist nicht etwa Hauptgegenstand dieses Artikels.

Es wurden Dritte Meinungen eingeholt. Die Diskussion wurde in einem Vermittlungsausschuss fortgesetzt, wobei darin eingewilligt wurde, diesen Aspekt trotz fehlender artikelspezifischer Relevanz an anderer Stelle im Artikel unterzubringen. Der Verfahrensgegner besteht jedoch weiterhin darauf, dieses Positionspapier an hervorgehobener Stelle im Artikel zu placieren und als eine zentrale politische Forderung der Piraten darzustellen. Insbesondere behauptet er, das Positionspapier sei mit dem Parteiprogramm der Piratenpartei gleichzusetzen. Hinsichtlich der weiteren Details wird auf die unten verlinkten Diskussionsseiten verwiesen.


Zulässigkeit

Die Anrufung ist zulässig.

Das Schiedsgericht kann aktiv werden, da alle bisherigen Lösungsversuche gescheitert sind( [2]). Es ist sachlich zuständig, da der Verfahrensgegner die Wikipedia-Grundsätze NPOV, Was Wikipedia nicht ist und Theoriefindung verletzt hat. Die Verstöße erfolgten wiederholt, etwa hier [3] oder hier [4]. Ferner erfolgten sie vorsätzlich, schon weil dem Verfahrensgegner bekannt war, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Papier, um ein bloßes Positionspapier handelt und er es dennoch -- und trotz umfänglicher sowie zutreffender Kritik durch andere Benutzer -- an prominenter Stelle in den Abschnitt Parteiprogramm einfügte.


Begründetheit

Zu 1. Die vom Verfahrensgegner verlangte Gestaltung des Artikels genügt nicht den Anforderungen an den Grundsatz des Neutralen Standpunktes. Grundlegende Voraussetzung der Einhaltung desselben ist eine Ausgewogene Darstellung. Diese wird jedoch bereits im Ansatz verfehlt. Denn bei dieser bedürfte es zunächst der Beschreibung des Gegenstands des Lemmas. Der entsprechende Begriff lautet hier gemäß der Gliederung Parteiprogramm. Statt desselbigen wird der Inhalt eines Positionspapiers dargestellt, also etwas anderes als der darüber gesetzte Begriff vermuten ließe.

Eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Darstellung unparteiisch erfolgt.

Um einen neutralen Standpunkt zu wahren, müssen Wertungen ausgewogen sein und alle maßgeblichen Standpunkte repräsentieren (es darf kein verstecktes Werturteil durch die Auswahl oder Gewichtung einzelner Sichtweisen erfolgen).

Der Verfahrensgegner nimmt jedoch ein verstecktes Werturteil vor, indem er gerade dieses Positionspapier auswählt und den programmatischen Zielvorstellungen dieser Partei zumindest gleichstellt. Damit suggeriert er, dass es sich bei der Abschaffung des Inzestparagraphen um eine Kernforderung der Piraten handele. Zugleich liegt in dieser Informationsauswahl eine Ungleichbehandlung zu anderen Parteien. In deren Artikeln findet dieses Thema keine Erwähnung. Obwohl sich Vertreter dieser Parteien bereits im Jahre 2007 oder früher für die Abschaffung des Inzestparagraphen ausgesprochen haben- Beleg -. Damit entsteht beim unbefangenen Leser -- der sich in der Wikipedia über die bestehenden Parteien informiert -- der Eindruck, einzig die Piraten würden an der Erforderlichkeit dieser Norm zweifeln.

Ein weiteres Werturteil liegt in der Gewichtung der Information. Die bereits erwähnte Gleichgewichtung eines Positionspapier mit den Bestandteilen des Parteiprogramms führt zum einen dazu, dass diese Gegenstände unterschiedlicher Natur gleichgesetzt werden und zum anderen dazu, dass diesem Positionspapier eine Relevanz beigemessen wird, die es nicht hat. Verstärkend kommen hinzu, dass Programmbestandteile gar nicht oder nur sehr verkürzt im Artikel aufgeführt sind sowie, dass alle anderen Positionspapiere überhaupt keine Erwähnung finden. Diesseits besteht der Eindruck, dass die Relevanz des Papiers durch die hervorgehobene Placierung im Wikipedia-Artikel erst geschaffen werden soll.

Die vom Verfahrensgegner vorgenommene Negierung eines Unterschiedes zwischen dem Programm einer Partei und eines einzelnen Positionspapiers stellt als Theoriefindung einen weiteren Verstoß gegen Wikipedia-Grundsätze dar.

Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen der Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel. Für die Inhalte eines Artikels ist es nicht relevant, was jene als „Wahrheit“ ansehen. Zu ermitteln und darzustellen ist vielmehr, wie das Thema von überprüfbaren, verlässlichen Informationsquellen „da draußen in der Welt“ gesehen wird.

Die vom Verfahrensgegener vorgenommene Umdeutung eines Positionspapiers in ein Parteiprogramm ist seine persönliche Auffassung, sie wird von niemandem sonst vertreten. Es gibt in Deutschland keine Partei, in der Positionspapiere mit Programmbestandteilen gleichgesetzt werden. Es liegt auch auf der Hand, dass die Piraten selbst zwischen diesen Gegenständen unterschieden haben. Maßgeblich für die politische Willensbildung von Parteien sind die von ihnen beschlossenen Programme. Diesen Beschlüssen gehen umfangreichere Findungsdiskussionen voraus. Bei den Piraten bedürfen derartige Beschlüsse einer 2/3-Mehrheit; wohingegen für sonstiges, etwa die Verabschiedung von Positionspapieren, die einfache Mehrheit genügt. Sogar die Nichtaufnahme des Inhaltes dieses Papiers selbst in das Parteiprogramm ist ein unabweisbares Indiz dafür, dass zwischen diesen ein erheblicher Unterschied besteht.

Es ist bezeichnend, dass sich niemand gefunden hat, der die Auffassung des Verfahrensgegners teilt.


Zu 2. Dem Antrag ist zu entsprechen, da der Verfahrensgegner, wie aufgezeigt, gegen die Wikipedia-Grundsätze verstoßen hat und zu erkennen gegeben hat, das er hiervon ohne die beantragte Maßnahme auch in Zukunft nicht Abstand nehmen wird.


Zu 3. und 4. Nachdem die Streitigkeit entschieden ist, sollte der Artikel wieder frei gegeben werden.

--Zuviele Interessen 17:17, 13. Jan. 2011 (CET)


Erwiderung von Benutzer:Zuviele_Interessen

Auf die Ausführungen des Verfahrensgegners vom 15.01. 2010 wird, wie folgt, erwidert:

I.

1. Die Auffassung des Verfahrensgegners, es handele sich um eine „rein inhaltliche Auseinandersetzung“, ist unzutreffend. Nach seiner weiten Deutung einer „inhaltlichen Auseinandersetzung“ könnte das Schiedsgericht nie zuständig werden, da es bei Streitigkeiten immer auch um inhaltliche Fragen geht.

Die Frage der Gewichtung von Artikelinhalten selbst ist keine inhaltliche Frage. Sie betrifft nicht das ob, sondern das wie.

Wird nach dem ob gefragt, dann wird es darum gehen, ob eine Behauptung wahr ist, ob sie in den Artikel aufgenommen werden soll usw. Die Frage nach dem ob ist also in erster Linie inhaltlicher Natur. Wird nach dem wie gefragt, dann wird darum gehen, wie die Inhalte dargestellt werden, also inwieweit die Wikipedia-Grundsätze eingehalten wurden. Bei Beantwortung der Frage nach dem wie, kann die Frage nach dem ob unbeantwortet bleiben. Werden Inhalte verzerrend dargestellt, bedeutsame Inhalte gering gewichtet, weniger bedeutsame Inhalte hervorgehoben oder Inhalte mit einer Theoriefindung versehen, so liegen Verstöße gegen die Wikipedia-Grundsätze vor, ohne, dass dabei geklärt werden müsste, ob die Inhalte an sich zutreffen.

Vorliegend kann die Frage nach dem ob unbeantwortet bleiben. Es ist unstreitig, dass es dieses Positionspapier gibt. Es kann sogar offen bleiben, ob es überhaupt in den Artikel gehört. Klärungsbedürftig ist jedoch die Frage nach der Einhaltung der Wikipedia-Grundsätze. Diese sind hier verletzt, wie bei der Anrufung am 13. Januar dargetan wurde.

Abgesehen davon kann die Auffassung, dass dem SG eine Beantwortung der Zulässigkeit von Belegen verwehrt sei, schon deshalb nicht richtig sein, weil von den Wikipedianern Regeln zur Zulässigkeit von Belegen aufgestellt wurden Wikipedia:Belege. Streitigkeiten über deren Einhaltung müssten daher von einer objektiven Kontrollinstanz entscheidbar sein.

Soweit er selbst vorträgt, es gehe um die Frage, in welcher Form bzw. an welcher Stelle der Absatz untergebracht werde, hebt er damit nicht auf den Inhalt dieses Absatzes ab, sondern auf die Art und Weise der Darstellung. Eben diese muss den Wikipedia-Grundsätzen gerecht werden.


2. Der Antragsteller bemühte sich, an der Findung eines Kompromisses mitzuwirken. Die bisherigen Diskussionsbeiträge würden ausgedruckt eine zweistellige Anzahl von A4-Seiten füllen. wurde Zum Wesen eines Kompromisses gehört jedoch, dass von beiden Seiten nachgegeben wird.

Der Antragsteller hat am 1.Januar 2011 diesem – in der Mitte liegenden – Vorschlag vom 31.Dezember 2010;[5] Vangers zugestimmt.

Der Verfahrensgegner bestand jedoch weiterhin darauf, das einzelne Positionspapier als Teil des Programmes darzustellen. Wenn die Gegenseite nur vorgibt, an einem Kompromiss interessiert zu sein, besteht kein Grund, an einem Vermittlungsausschuss festzuhalten.

Der Vermittlungsausschuss wurde vom Antragsteller am 4. Januar verlassen, da offensichtlich geworden war, dass er zu keinem Ergebnis führen würde. [6]

Richtig ist immerhin, dass gegenüber Vanger auf dessen Diskussionsseite zugesagt wurde, abzuwarten. Aus dieser Zusage kann der Verfahrensgegner aber nichts für sich herleiten, da sie ihn nicht betraf. Daraufhin wurde vom Antragsteller mehr als eine Woche mit der Anrufung des Schiedsgerichtes gewartet. Da sich auch Vanger in dem VA nicht mehr betätigte, war er endgültig als gescheitert anzusehen. Dies wurde am 13. Januar 2011 auch erklärt [7] und wurde vom Vermittler ebenfalls so gesehen [8] .

Der Verfahrensgegner kann mit sich selbst keinen Vermittlungsausschuss bilden.

Er ist offenbar darin geübt ist, andere Benutzer solange zu beschäftigen, bis diese aus Zeitmangel oder Frustration aufgeben. Bereits beim Artikel hatte er sich in ähnlicher Weise durchgesetzt. Es kann aber nicht sein, dass nur derjenige über Artikel bestimmt, der über die größere Ausdauer verfügt – selbst wenn die Behauptungen desjenigen von allen anderen für falsch gehalten werden.


II.

Der vom Verfahrensgegner angeführte Beleg ist zum Beweis seiner Behauptung ungeeignet: Wenn in der Quelle auch nur Positionspapier steht, kann im Artikel daraus kein Programm werden. Es liegt an ihm zu belegen, dass ein Positionspapier mit einem Parteiprogramm gleichzusetzen ist. Bis dahin kann der angeführte Beleg nur als Beweis des Gegenteils gelten.

Der Benutzer Signal 11, welcher „mitgearbeitet“ haben soll, hat klargestellt, dass er aus Frust und Zeitmangel auf weiteres Revertieren der Änderungen des Verfahrensgegners verzichtet hatte; ferner hatte er mit seinen Bearbeitungen lediglich die Absicht verfolgt, die gröbsten Verzerrungen durch die vorgeblich neutrale Formulierung zu beseitigen [9] .

Belege für die wiederholten Verstöße wurden bezeichnet. Wie bereits dargestellt, erfolgte durch den Antragsteller lediglich eine Rückkehr zum status quo ante gemäß diesem Wikipedia- Grundsatz, Nr. 3 Insoweit erfolgte keine adäquate Behandlung des Problems durch den Benutzer:Cú Faoil, der die Bearbeitung des Verfahrensgegners selbst hätte zurück setzen müssen [10] .

--Zuviele Interessen 01:34, 16. Jan. 2011 (CET)

Benutzer:Anomalie01

Zur Anfrage/den Anträgen von Benutzer:Zuviele Interessen nehme ich wie folgt Stellung:

I.
Die Anfrage an das Schiedsgericht ist bereits aus mehreren Gründen unzulässig.

Es handelt sich hier um eine rein inhaltliche Auseinandersetzung. Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das SG entschieden. Fragen wie der Zulässigkeit von Belegen, der allgemeinen Gewichtung von Artikelinhalten im Sinne einer ausgewogenen Darstellung und ähnliche Fragen sind dem SG verwehrt. Thema des vorliegenden Streits ist ausschließlich die Frage, in welcher Form bzw. an welcher Stelle und mit welchen etwaigen Ergänzungen der strittige Absatz in dem Artikel untergebracht werden soll.

Es besteht zudem ein Vermittlungsausschuss, an dem auch der Antragsteller bis zum 13. Jan. 2011 mitwirkte. Es liegen mehrere sich ähnelnde Lösungsvorschläge vor. Zuletzt hatte der ebenfalls am VA mitwirkende Benutzer:Vanger am 05. Jan. 2011 angekündigt, seinen umfangreichen Lösungsvorschlag konkret auszuformulieren, teilte jedoch mit, dass er derzeit aufgrund seines Studiums wenig Zeit dafür finde. Der Antragsteller sagte am 6. Jan. 2011 zu, dies abwarten zu wollen [11]. Ich habe im VA ebenfalls am 6. Jan. 2011 bekundet, dies abzuwarten.

Besonders skurril wirkt die jetzige Anfrage an das SG vor dem Hintergrund, dass sich der Antragsteller im VA bereits pauschal mit dem Lösungsvorschlag Vangers einverstanden erklärte:

„Ich akzeptiere Vangers Lösungsvorschlag, so wie er oben steht - einschließlich Unterabschnitt "Sonstige Positionen".“

Zuviele Interessen 13:00, 1. Jan. 2011 (CET)

Dem Antragsteller ist bewusst, dass ein bestehender VA ein Verfahrenshindernis für ein SG-Verfahren darstellt:

„Außerdem ist fraglich, ob die Anrufung des Schiedsgericht ohne Abschluß des VA für zulässig angesehen würde, da auf den Seiten zu diesem etwas anderes steht.“

Zuviele Interessen 19:52, 6. Jan. 2011 (CET)

Offenbar aus Ungeduld erklärte der Antragsteller am 13. Jan. 2011 seinen Ausstieg aus dem VA:

„Da von Vanger nichts mehr kommt, sehe ich diesen VA für endgültig gescheitert an und werde die Sache dem Schiedsgericht vorlegen.“

Zuviele Interessen 17:02, 13. Jan. 2011 (CET)

In der Folge wurde der VA von dem als Vermittler agierenden Benutzer:Funkruf am gleichen Tage für vorläufig beendet erklärt. Das Scheitern des VA wurde vom Antragsteller vorsätzlich herbeigeführt, da dieser offenbar der Ansicht ist, so eine Entscheidung des SG erzielen zu können.

Die Art und Weise, wie der Antragsteller den VA beendete, um nun eine SG-Entscheidung herbeizuführen - verbunden mit umfangreichen Anträgen, mich von der Bearbeitung des Artikels gänzlich auszuschließen - spricht bereits für sich. Was die vom Antragsteller gerügte unausgewogene Gewichtung angeht, ist gerade dies Thema des VA. Die entsprechenden Lösungsvorschläge im VA berücksichtigen explizit die vom Antragsteller monierte Gewichtung der einzelnen Forderungen der Piratenpartei und sollen durch Ergänzungen dafür sorgen, eine auch für den Antragsteller tragbare Lösung zu finden.

II.
Äußerst hilfsweise nehme ich daher noch zum Rest der Anfrage von Benutzer:Zuviele Interessen an das SG Stellung.

Eine Verletzung des WP:NPOV liegt nicht vor. Der strittige Absatz verletzt nicht die Neutralitätsrichtlinien, er ist belegt und auch neutral formuliert. An der Formulierung hat auch ein weiterer User, nämlich Benutzer:Sig11 mitgearbeitet, der die Beweggründe für die von der Piratenpartei erhobene Forderung genannt wissen wollte. Hierzu verweise ich auf meine Beschreibung im VA.

Insbesondere verwahre ich mich gegen die Behauptung, "wiederholt" gegen WP:NPOV verstoßen zu haben. Vielmehr versuchte der Antragsteller vielfach im Rahmen eines Edit-Wars den strittigen Absatz zu entfernen. Letztlich wurde die vom Antragsteller mehrfach entfernte Version von Benutzer:Cú Faoil wiederhergestellt [12].

Zusammenfassend ist zu sagen, dass hier missbräuchlich das SG angerufen wurde. --Anomalie01 05:00, 15. Jan. 2011 (CET)

Benutzer:Vanger

Ich sehe den VA zur Sache noch nicht als gescheitert/beendet an. Benutzer:Anomalie01 lässt immer stärker durchblicken dass er mit dem von mir gemachten Lösungsvorschlag bereits im Ganzen einverstanden ist, Benutzer:Zuviele Interessen hat bereits erklärt dass er diesen akzeptiert. Wir müssen lediglich noch eine Ausformulierung abklären die nur indirekt etwas mit dem eigentlichen Problem zu tun hat und das ganze Thema hat sich von alleine erledigt. Dass das noch dauert liegt in erster Linie an mir da ich schlicht besseres zu tun habe - die Klausurzeit meines Studiums ist mir etwas wichtiger als die Wikipedia. Dem entsprechend bitte ich darum den SG-Antrag abzulehnen und das Problem an den VA zurückzuverweisen. Eine spätere Anrufung des SGs zu diesem Thema sollte nach wirklichem Abschluss des VAs möglich bleiben und über die Annahme/Ablehnung des Antrags wird dann dort entschieden. --Vanger !!? 14:43, 16. Jan. 2011 (CET)

Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache

Trage bitte hier auch Diskussionen ein, die du im obigen Text bereits verlinkt hast.


Annahmeentscheidung

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. --Port(u*o)s 12:47, 21. Jan. 2011 (CET) Mögliche, zu verhandelnde Punkte scheinen kommunikative Auseinandersetzungen und Verstösse gegen WP-Grundsätze sein. Mit der ausdrücklichen Absicht, einen Gütetermin verpflichtend vorzuschalten und ohne die Gewissheit, dass das Schiedsgericht hinterher eine Entscheidung treffen kann, die substantiell in den Konflikt eingreift.
  2. --Pjacobi 23:01, 24. Jan. 2011 (CET) Dies ist eine Annahme aus hauptsächlich formalen Gründen, in der Sache sehe zur Zeit sehr wenig, dass zu einem anderen Ergebnis führen würde als die Maßgabe, den VA weiterzubetreiben oder eine andere Lösung zu finden, wie sie im Wikipediaalltag bei Hunderten von ähnlichen inhaltlichen Meinungsverschiedebheiten gesucht wird.
  3. --Hei_ber 00:03, 25. Jan. 2011 (CET) Port und Pjacobi kann ich hier zustimmen. Ich empfehle den Beteiligten, sich - sei es im Vermittlungsausschuss oder auf der Artikeldiskussionsseite - im Vorfeld des Schiedsgerichtsverfahrens noch zu einigen.
  4. .
  5. .

Fall wird abgelehnt von

  1. -- Gustavf (Frage / Info) 13:20, 21. Jan. 2011 (CET) Es ist nicht Aufgabe des SGs, Entscheidungen in Konflikten zu lösen, bei denen noch eine erfolgreiche Einigung der Beteiligten abzusehen ist. Aufgrund des Ausscheidens eines Beteiligten aus einem VA ist noch nicht auf ein Scheitern zu schließen. Die Entscheidung, den VA aufgrund der SG-Anfrage für gescheitert zu erklären, ist daher sehr unglücklich. Eine direkte Einigung der Konfliktbeteiligten ist m.E. abzusehen und daher einer SG-Entscheidung vorzuziehen, wobei es sicherlich zulässig ist, daß nicht alles Beteiligten bis zum VA-Ergebnis mitwirken.
  2. -- Hans Koberger 15:31, 21. Jan. 2011 (CET) Begründung
  3. -- Carbidfischer Kaffee? 19:53, 26. Jan. 2011 (CET) Qua Hans Koberger.
  4. -- Perrak (Disk) 00:58, 29. Jan. 2011 (CET) Der Konflikt scheint mir in erster Linie inhaltlicher Natur zu sein. Es wäre daher sehr schwierig, da eine Entscheidung zu fällen, die unsere Kompetenzen nicht überschreitet, trotzdem aber hilfreich ist. Zum Glück scheint der Konflikt aber noch auf niedrigerer Ebene lösbar, der VA ist meines Erachtens (noch) nicht gescheitert. Daher sind wir zumindest noch nicht zuständig.
  5. Der Vermittlungsausschuss (VA) (siehe sein Seitenintro) ist derzeit noch aktiv, wenn auch - wahrscheinlich wg. der Anfrage hier - grad ein wenig verhalten und ich halte es nicht für sinnvoll diesen mit einer Bearbeitung Seiten des SG zu verschränken. Mit freundlichen Grüßen Catfisheye 20:28, 2. Feb. 2011 (CET)


Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:Zuviele_Interessen

Ich beantrage,

  1. der Artikel Piratenpartei Deutschland wird auf die Version vom 16. Dezember 2010 um 02:03 Uhr [13] zurückgesetzt;
  2. gegen den Benutzer:Anomalie01 wird eine Teilsperre des Inhaltes verhängt, dass er von der Bearbeitung des Artikels Piratenpartei Deutschland ausgeschlossen wird;
  3. der Artikel Piratenpartei Deutschland wird zur sonstigen Bearbeitung freigegeben, indem die durch den Administrator Benutzer:Cú Faoil vorgenommene Sperrung aufgehoben wird;
  4. die Umsetzung der Ziffern 1. bis 3. wird unmittelbar nach Erlass des Schiedsspruches vollzogen.

Benutzer:Anomalie01

Ich beantrage,

  1. sämtliche Anträge von Benutzer:Zuviele_Interessen abzulehnen;
  2. den Fall zurück in den VA zu verweisen, damit bestehende Lösungsvorschläge (mit denen sich Benutzer:Zuviele_Interessen bereits einverstanden erklärte, vgl. meine Ausführungen bei 2.2) weiter forciert werden können.

Lösungsvorschläge aus dem VA

„Zu Punkt 2) "Parteiprogramm" wird ein weiterer Unterpunkt 2.5) "Sonstige Forderungen" angelegt. Dorthin wird der strittige Absatz hinverschoben. Unter diesem neuen Unterpunkt können dann auch andere Forderungen eingefügt werden, die woanders nicht richtig reinpassen, wie z.B. die Forderung nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen oder einzelne Forderungen zur "Queer- und Familienpolitik" (die nennen das wirklich so).“

Anomalie01 17:38, 31. Dez. 2010 (CET)

„Das Positionspapier trifft eine im Verhältnis zum Grundsatz- und Parteiprogramm weniger bedeutende Aussage. Die momentane Situation im Artikel ist es dass durch den Umfang den dieses Positionspapier einnimmt eine Überbewertung und Manipulation durch Gewichtung der Informationen stattfindet. Diese Probleme würde ich durch folgenden Vorschlag als behoben betrachten: Der Punkt "2. Parteiprogramm" wird in "2. Politik" umbenannt und erhält die zwei Unterabschnitte "2.1 Parteiprogramm" und "2.2 Positionspapiere". Um mich der Forderung von Anomalie01 zu nähern, dabei aber auch das von Zuviele Interessen kritisierte Wort "Forderungen" zu vermeiden, wäre alternativ auch "2.2 Sonstige Positionen" möglich. Die Abschnitte sind in jeweils weitere Unterabschnitte (ggf nur als Aufzählung oder mit Fettdruck-Überschriften um das Inhaltsverzeichnis nicht zu überladen) gegliedert die sich mit den einzelnen Programmpunkten/Positionspapieren auseinander setzen. Direkt unter den beiden Abschnitten wird jeweils, wenn das für die Formulierung einfacher ist alternativ direkt unter "2. Politik" gemeinsam, der Unterschied zwischen Parteiprogramm, Positionspapieren und ggf Grundsatzprogramm erläutert. Das kann auch dadurch erfolgen dass erklärt wird welche Zielsetzung sie jeweils verfolgen, es muss also nicht zwingend ein direkter Vergleich sein.

Außerdem wird der Artikel deutlich ausgebaut und dem Parteiprogramm mehr Umfang zugemessen wodurch die Manipulation durch Gewichtung der Informationen beseitigt wird. Das Parteiprogramm sollte nach der Erweiterung mindestens ungefähr das 1,5-fache des jetzigen Umfangs einnehmen (es handelt sich lediglich um einen Richtwert). Realisieren ließe sich das vermutlich am Einfachsten wenn die Ergänzungen vom Bundesparteitag im November 2010 eingearbeitet wird. Wer diese Artikelerweiterung umsetzt ist für mich unerheblich, selbstverständlich würde ich aber entsprechend bei Formulierungsproblemen und Typografie mithelfen. Die jetzige Formulierung des Textes zum Positionspapier ist kein festgeschriebener Text sondern kann umformuliert/verbessert werden um der Artikelstruktur besser zu entsprechen.“

Vanger !–!? 18:38, 31. Dez. 2010 (CET)

Benutzer:Vanger

Diesen SG-Antrag ablehnen und das Problem an den VA zurückverweisen. Sollte nach wirklichem Abschluss des VAs noch der Bedarf einer SG-Entscheidung bestehen sollte der Weg hierfür bewusst und ausdrücklich offen bleiben, über Annahme/Ablehnung soll dann dort entschieden werden. --Vanger !!? 14:43, 16. Jan. 2011 (CET)

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.


Es wäre schön, wenn Zuviele Interessen hier diskutieren würde und nicht in der Problemschilderung. --Anomalie01 06:34, 16. Jan. 2011 (CET)

Guten Morgen,
mir ergeben sich bisher noch einige Nachfragen, die vor der Fallannahme noch geklärt werden müssten:
  • Im Seitentitel ist von „übrigen Diskutanten“ die Rede. Wer ist das? Warum wurden sie nicht als Beteiligte bei dieser Anfrage gelistet? Wurden sie über diese Anfrage informiert?
  • Wer ist „Benutzer:Zuviele_Interessen1“? Eigentlich sollte jeder Benutzer nur einen Abschnitt in der Problembeschreibung haben.
  • Anträge der Konfliktparteien von Benutzer:Zuviele_Interessen. Der erste Punkt wäre ein direkter inhaltlicher Eingriff in einen Artikel durch das SG. Das können wir nicht machen. Ist es möglich inhaltliche Aspekte aus den Anträgen zu entfernen.
Generell würde ich einen normalen Sprachgebrauch hier bevorzugen. Wir sind ein Schlichtungsgremium in einer Online-Enzyklopädie und kein Gericht. Pseudojuristische Formulierungen machen alles nur unnötig steif. blunt. 10:07, 16. Jan. 2011 (CET)
Guten Tag,
der Titel wurde vom VA übernommen; die übrigen "Diskutanten" sind dort größtenteils aufgeführt; sie können auch gern informiert und hier beteiligt werden bzw. ich kann das übernehmen. Ich werde mich um einen normalen Sprachgebrauch bemühen.--Zuviele Interessen 12:09, 16. Jan. 2011 (CET)
Vermittlungsausschuss

Das Schiedsgericht wird nicht entscheiden, wie der Artikel auszusehen hat, da es keine inhaltliche Fragen zu entscheiden hat. Wenn es auf Seiten aller Beteiligten Interesse an einer Einigung im Vermittlungsausschuss gibt, so empfehle ich, diesen rasch wiederaufleben zu lassen und zu einer Einigung zu kommen. Das Schiedsgericht würde dann diesen Fall sicher problemlos auf Wunsch der Beteiligten wieder schließen. Kommt es nicht rasch zu einer Einigung, so ist nicht auszuschließen dass wegen Richtlinienverstößen Sanktionen verhängt werden. Dies kann bis zu artikelbezogenen oder allgemeine Schreibsperren gehen. Wenn es wirklich nur noch um Kleinigkeiten geht, dann gebt Euch einen Ruck, findet eine Einigung (sei es im VA oder auf der Diskussionsseite oder meinethalben hier) und nehmt danach das Verfahren zurück. --Hei_ber 20:00, 20. Jan. 2011 (CET)

Das Schiedsgericht hat sich hinsichtlich einer möglichen Fallannahme in seiner Sitzung gestern tatsächlich schwer getan: Einerseits ist der VA vom Vermittler für gescheitert erklärt worden, nachdem dieser Antrag an uns gestellt wurde. Der Konflikt scheint daher einigermaßen verfahren, der Artikel selbst ist derzeit voll geschützt und eine weitere Entwicklung damit behindert oder unmöglich. Die Punkte, wegen derer das SG hier angerufen worden ist – neutrale, ausgewogene Darstellung ohne Theoriefindung und gut belegt –, sind zudem unser stumpfestes Schwert. Wir sind hier immer in der Gefahr, den Grat zu verlassen, der uns davon abhält, in die inhaltliche Auseinandersetzung selbst hineinzufallen. Deshalb wäre dann hier von uns sehr sorgfältiges Arbeiten nötig und die genaue Analyse des Konflikts. Dieser Konflikt bzw. das Bemühen um Lösungen scheint uns aber hier bereits abgewürgt zu sein. Wir könnten uns daher vorstellen, den Fall anzunehmen und dann zunächst an den Vermittlungsausschuss zurückzuverweisen. Das hätte den Vorteil, das wir den Artikel wieder – unter von uns bestimmten Auflagen – öffnen könnten und damit die Artikelarbeit wenigstens in anderen Bereichen wieder ermöglichen. Andererseits wäre das ein sehr steiniger Weg, sowohl für die Streitparteien, als auch für uns selbst. Daher wollen wir das zunächst einmal hier zur Diskussion stellen, um zu eruieren, ob es da nicht andere Möglichkeiten gibt – etwa die freiwillige Rückkehr an den Verhandlungstisch. Diskussionsbeiträge hierzu sind willkommen; die Antragsparteien und Fallbeteiligten mögen sich hier direkt äußern, andere Interessierte gerne auf der Diskussionsseite, die wir zu diesem Zwecke dann auch beobachten und zur Kenntnis nehmen werden. Port(u*o)s 21:32, 20. Jan. 2011 (CET)
Ich denke, dass nur Zuviele Interessen den Antrag zurücknehmen kann. Er hat ihn schließlich gestellt. Ähnlich sieht es mit dem VA aus, es hängt von Zuviele Interessen ab, ob er dort wieder mitarbeiten möchte. Den Artikel teilweise wieder freizugeben halte ich auch für die beste Lösung, das würde auch den zeitlichen Druck aus dem VA nehmen. --Anomalie01 22:30, 20. Jan. 2011 (CET)
Ich schlage vor, den Artikel -- mit Ausnahme des strittigen Absatzes -- vorerst wieder freizugeben, Wie das umgesetzt werden kann, etwa durch eine Selbstverpflichtung aller Beteiligten, wäre zu klären. Die Selbstverpflichtung sollte aber durch Zeitablauf oder durch Abschluss dieses SG-Verfahrens hinfällig werden. Gleiches könnte für den Fall gelten, dass der VA wieder aufgenommen würde und zu einem (hinnehmbaren) Ergebnis kommen würde.--Zuviele Interessen 23:16, 20. Jan. 2011 (CET)
Mit dem Vorschlag von Port(u*o)s (Annahme des SG-Antrags, zwischenzeitliche Zurückverweisung an den VA und Freigabe des Artikels unter Aufsicht des SGs) wäre ich einverstanden - auch wenn es ein steiniger Weg ist. --Vanger !!? 11:50, 21. Jan. 2011 (CET)
Stellungnahme

Die Frage, ob die Anfrage anzunehmen ist, liegt im Spannungsfeld der beiden Punkte (aus „Wann wird das Schiedsgericht tätig“):

  • Das SG ist zuständig, wenn es um vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (in diesem Fall um NPOV, TF) geht.
  • Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden.

Aus meiner Sicht, steht bei dieser Anfrage der zweite Punkt (inhaltliche Frage) mehr im Vordergrund als der erste. Auch in die Zukunft gedacht, könnte die Bearbeitung der Anfrage eine Welle von Anfragen an das Schiedsgericht auslösen, da die gleiche oder eine ähnliche Problematik in sehr vielen Artikeln, besonders auch in Personenartikeln, anzutreffen ist. -- Hans Koberger 15:29, 21. Jan. 2011 (CET)

Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgericht zu bearbeiten.

  • Die Fallannahme ist rechnerisch nicht mehr möglich, damit ist der Fall abgelehnt

Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.