Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Teilrevision der Feststellungen zum Vertrauensnetz
Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.
Beteiligte Benutzer
Benutzer | benachrichtigt? |
---|---|
Benutzer:Matthiasb | --Matthiasb (CallMeCenter) 15:48, 28. Sep. 2010 (CEST) |
?? |
Problemschilderungen
Es kommt immer wieder zu Löschanträgen auf Benutzerseiten unter Berufung auf Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Vertrauensnetz#Festlegungen Punkt 1, oftmals implizit. In den maßgeblichen Feststellungen des Schiedsgerichtes heißt es :
„Die Nennung oder Verlinkung von Benutzern auf Benutzerseiten gegen ihren Willen ist in Anbetracht der Tatsache #1 nicht mit den Richtlinien für den Benutzernamensraum vereinbar.“
Diese Festlegung ist in Bezug auf Aufstellungen wie beispielsweise diese nicht anwendbar – obwohl solche Aufstellungen vom Betroffenen als solche unerwünschten "Pranger" angesehen werden können –, weil sie nicht mit der Privacy Policy der Wikimedia Foundation vereinbar ist, in der es im Originalwortlaut heißt:
„User contributions are also aggregated and publicly available. User contributions are aggregated according to their registration and login status. Data on user contributions, such as the times at which users edited and the number of edits they have made, are publicly available via user contributions lists, and in aggregated forms published by other users.“
Der Wortlaut der auf jeder deutschsprachigen Wikipediaseite verlinkten Richtlinie Wikipedia:Datenschutz entspricht leider derzeit nicht mehr dem aktuellen Stand der von der WMF verbindlich festgelegten Richtlinie, ist daher irrelevant. Allerdings heißt es auch dort in ähnlicher Weise:
„Das Benutzerverhalten, wie etwa die letzten Bearbeitungszeiten, die Zahl der Bearbeitungen und auch der Inhalt jeder einzelnen Bearbeitung, sind über die Funktion "Benutzerbeiträge" öffentlich für jedermann einsehbar und können in aggregierter Form von anderen Benutzern veröffentlicht werden.“
Zu beachten ist hier insbesondere der Unterschied in der Formulierung. In der alten deutschsprachigen Version hieß es noch, solche aggregierten Bearbeitungslisten „können […] von anderen Benutzern veröffentlicht werden“. Im englischen und verbindlichen Original heißt es allgemeiner, daß solche Datenaggregation in von anderen Benutzern veröffentlichten Formen verfügbar sind. Die Wikimedia Foundation geht folglich meiner Meinung nach ganz klar davon aus, daß solche Listen ein regelgerechter Bestandteil von Wikimedia-Projekten sind.
Ich beantrage daher:
a.) Die Revision des oben genanntes Urteiles durch das Schiedsgericht derart, daß die Festlegungen der Foundation berücksichtigt werden, d.h. nicht abweichend von den Regeln der Foundation Aufstellungen sogenannter Diff-Links oder Listen von Editierverhalten in anderer Weise als unerwünscht betrachtet werden können. b.) Falls das Schiedsgericht die Notwendigkeit sieht, die in dem oben genannten Urteil aufgestellten Feststellungen zu Mißtrauenslisten, insbesondere dem Punkt 1, aufrecht zu erhalten, eine Formulierung zu erarbeiten, die den Mißbrauch dieser Feststellung zu Löschanträgen auf entsprechende Bearbeitungsaufstellungen, seien sie nur durch bloße Aufstellung von Benutzernamen und die Art der Bearbeitung auf Wikipediaseiten oder sei es durch Diff-Links, künftig ausschließen. --Matthiasb (CallMeCenter) 15:48, 28. Sep. 2010 (CEST)
Ergänzung gemäß Aufforderung von Catfisheye: Ich bin – wie andere angemeldete Benutzer – von der angezweifelten Entscheidung direkt betroffen, weil diese Entscheidung es in der deutschsprachigen Wikipedia verwehrt, beispielsweise Listen mit Diff-Links oder Listen von Benutzern aufzustellen, obwohl Anfertigung solcher Aufstellungen durchaus zur enzyklopädischen Mitarbeit gehören kann, etwa zur Vorbereitung eines Benutzersperrverfahrens, zur Überwachung von Vandalismus, zur späteren Nacharbeit von verunglückten Bearbeitungen und ähnlicher Vorgänge. Außerdem würden bei strenger Auslegung des angezweifelten Schiedsgerichtsurteils etliche Funktionsseiten gelöscht werden müssen, wie etwa WP:VM, WP:SP, WP:CU/A und ihre jeweiligen Archive, die meisten Vermittlungsausschüsse und unzählige andere Diskussionsseiten sämtlicher Namensräume. --15:57, 2. Okt. 2010 (CEST)
Bisherige Lösungsversuche und Diskussionen zur Sache
Nicht möglich, da es sich hier um die Teilrevision eines Schiedsgerichtsurteiles handelt, was an anderer Stelle nicht gelöst und diskutiert werden kann.
Befangenheit
Schiedsgerichtsmitglied Benutzer:Kriddl möge ggf. bitte Stellung nehmen, ob er sich aufgrund seiner Beteiligung an der oben genannten Schiedsgerichtsentscheidung befangen fühlt.
- Aber auf jeden Fall bin ich befangen. Einmal war ich an der Entscheidung beteiligt, zum anderen zusammen mit dem Antragsteller gewerkschaftlich organisiert. Besonders der erste Punkt lässt es nicht ausgeschlossen sein, dass ich einer Entscheidung parteilich gegenüberstünde. Das ist mein Maßstab, daher: Ja, befangen.--Gruß Kriddl Anschreibbeantworter 13:06, 2. Okt. 2010 (CEST)
Annahmeentscheidung
Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.
Fall wird angenommen von
- .
- .
- .
- .
- .
Fall wird abgelehnt von
- Abstrakte Grundsatzentscheidungen liegen nicht im Aufgabenbereich des Schiedsgerichts. Und als "Musterprozess" für einen konkreten Konflikt um eine Seitenlöschung aufgrund einer vorgeblich bindenden SG-Entscheidung eignet sich das Vorgetragene auch nicht, denn um Benutzer:S1/Hinterhereditieren wurde noch nicht einmal in erster Instanz entschieden -- zudem wäre m.E. erforderlich, dass der betroffene Benutzer selber den SG-Antrag zumindest mitunterstützt. --Pjacobi 15:11, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Ich sehe mich gehalten, bei Entscheidungen konsistent zu früheren Entscheidungen des Schiedsgerichts zu sein, wenn nicht besondere Gründe dagegen stehen. Das bedeutet in der Praxis, das vergleichbare Fälle von mir auch vergleichbar entschieden würden. In diesem konkreten Fall stellt sich die Frage jedoch nicht, da nicht dargelegt wurde, inwieweit es hier um ein Problem zwischen Benutzern geht, das letztinstanzlich zu entscheiden wäre. Ebensowenig wurde konkret dargelegt, dass der derzeitige Umgang mit dem Vertrauensnetz zu besonderen Störungen des Projektfriedens führte. Wie mein Vorredner darlegte müsste außerdem auch mindestens einer der betroffenen Benutzer an der Verfahrenseröffnung beteiligt sein, was derzeitig nicht der Fall ist. Daher lehne ich die Annahme in diesem Fall ab. --Hei_ber 19:50, 3. Okt. 2010 (CEST)
- Ich nehme diese Anfrage aus den folgenden Gründen nicht zur Entscheidung an:
Es ist kein aktueller Benutzerkonflikt dargelegt, in dem das SG aktiv werden könnte (siehe Wofür ist das Schiedsgericht zuständig?).
Entscheidungen des SG sind laut MB letztinstanzlich. Es ist nicht vorgesehen, dass das SG frühere Entscheidungen anderer SGs überprüft (siehe Wofür ist das Schiedsgericht zuständig?).
Das SG trifft Einzelfallentscheidungen und hat derzeit keine direkte legislative Funktion. An diesem Antrag ist offensichtlich keine der damaligen Parteien beteiligt.
Die Datenschutzrichtlinie ist bei Misstrauens-/Prangerlisten nicht einschlägig. Die Datenschutzrichtlinie erlaubt Sekundärauswertungen von Beitragslisten. Aus dem Wortlaut der Datenschutzrichtlinie wird deutlich, dass es sich dabei um statistische Auswertungen handelt („Benutzer x hat y Beiträge an Tag Z in Kategorie w gemacht.“). Misstrauens-/Prangerlisten sind in den meisten Fällen keine Beitragslisten in aggregierter Form, sondern Listen, die aus persönlicher Sicht Meinungen über die Qualitäten, Motive etc. anderer Benutzer beinhalten und meist darauf abzielen die eigene Meinung Publik zu machen („X ist unfähig“, „Y ist von der Kirche gesteuert“, „T ist ein besonderer Benutzer“). Solche, individuell wertenden Listen fallen sicher nicht unter die Datenschutzrichtlinie der WMF. buNt. 16:44, 7. Okt. 2010 (CEST) - Obwohl Konflikte in diesem Projekt zur Erstellung einer Enzyklopädie nicht nur unvermeidbar sind, sondern m. E. bisweilen dieses voranbringen können, kann ich Dich in Deinem Wunsch verstehen, die negativen Folgen jenes Beschlusses abzuwenden. Doch denke ich, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht von SG getan werden kann. Zwei möchte ich anführen. Zum einen geben dies im MB festgelegten Aufgaben des SG nicht her, hierzu hat sich weiter oben blunt geäußert. Und zum anderen: Gesetzt den Fall, wir würden Teile des damaligen Beschlusses für ungültig befinden, dann gäbe es zwei gleichwertige, aber unterschiedliche Urteile des SG, was die derzeitige Situation um keinen Deut verbessern würde. Die einzige Möglichkeit, die ich momentan sehe, um dieses Konfliktpotenzial zu unterbinden, ist, das im WP-Gefüge über dem SG stehende Organ anzurufen und zwar die Gemeinschaft der Autor_innen per MB. Nachfragen und Anmerkungen zu meiner Begründung sind willkommen. Herzliche Grüße --Catfisheye 22:01, 8. Okt. 2010 (CEST)
- Nach einigem Nachdenken: Nach den derzeit gültigen Regeln, ist das SG nicht ermächtigt, Grundsatzentscheidungen anstatt der Wiki-Gemeinde zu fällen. Insofern kann auch kein Urteil des SG als allgemeingültige Regelung gelten, sondern es muss jeweils im Einzelfall entschieden werden - auch wenn im Falle der Vertrauens-/Misstrauenslisten die Community dieses eine Urteil derzeit so handhabt, als wäre es eine etablierte Regelung. Das eine entsprechende Entscheidung ähnlich oder gleich ausfallen kann sei dahin gestellt. Wenn die Wikicommunity dem SG eine derartige Regelungsvollmacht ausstellen würde, könnte es Entscheidungen auf zwei möglichen Ebenen treffen, als Einzelfallentscheidung oder als allgemeingültige Grundsatzentscheidung - aber letzteres geht momentan definitiv nicht (und ist mMn auch nicht absehbar). Die gültigen Regeln begrenzen die Möglichkeiten des SG auf nur wenige Fälle. Ein entsprechendes MB über eine bessere, erweiterte Regelung der Kompetenzen des SG muss von aussen kommen. Zum konkreten Fall: Es geht nicht um einen Fall von Benutzerkonflikt, der derzeit im Rahmen eines SG-Falles bearbeitet werden könnte. Ansonsten Zustimmung zu den Vorrednern. --Geos 11:46, 9. Okt. 2010 (CEST)
- Nach meinem Dafürhalten könnte das Schiedsgericht hier aus zwei Gründen aktiv werden:
- Entweder bei Vorliegen eines Konfliktes, der anders in der Wikipedia nicht gelöst werden konnte oder
- Bei einer systematischen Fehlauslegung einer Richtlinie oder eines Grundprinzips.
- Für beides sehe ich derzeit keine ausreichenden Anhaltspunkte. Ein Wort zur Stossrichtung des Antrags, eine Revision eines früheren Urteils des SG herzustellen: Das damalige Urteil wurde in einer konkreten Situation in einem damals virulenten Konflikt gefällt. Zwar mag das, was damals geurteilt wurde und die damalige Beurteilung befrieden sollte, auch derzeit Beurteilungen von Admins und normalen Benutzern beeinflussen, aber dieses Schiedsgericht gibt sich mit den aktuell anstehenden Konflikten ab, so sie ihm denn vorgetragen werden. Dazu liefert der Antragstext aber zu wenig Material (und, mit Verlaub gesagt, auch meine Beobachtung der diesbezüglichen Diskussionen und Streitfelder). Port(u*o)s 12:28, 9. Okt. 2010 (CEST)
Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien
Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?
Benutzer:Name_1
- ...
- ...
- ...
Benutzer:Name_2
- ...
- ...
- ...
Diskussion des Falls
Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Beiträge von unbeteiligten Benutzern, Nachtreten sowie Unsachlichkeiten sind hier nicht erwünscht. Solche Beiträge werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.
Hallo Matthiasb. Das SG hat als Aufgabe "Konflikte zwischen Benutzern" zu lösen. Bis dato ist aus Deiner Anfrage nicht ersichtlich, um welchen konkreten Konflikt es geht und inwiefern Du darin involviert bist. Bitte ergänze das noch. Herzliche Grüße --Catfisheye 22:32, 29. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Matthiasb. Die Privacy Police beschreibt Mindeststandards der Wikimedia-Foundation-Projekte in Bezug auf den Datenschutz bzw. die Wahrung der Privatsphäre der Benutzer. Sie legt fest, womit die Benutzer schlimmstenfalls zu rechnen haben, wenn sie hier mitmachen. Neben der Privacy Police gibt es jedoch noch ganz andere Richtlinien und Grundprinzipien und Verfahrensweisen auf de.wikipedia, die völlig unabhängig von der Privacy Policy sind und dennoch Geltung beanspruchen. So sei darauf verwiesen, dass die gelöschten Beiträge von Benutzern in der Liste der Benutzerbeiträge nicht mehr öffentlich einsehbar sind, obwohl die Privacy Police das durchaus zulassen würde. (Vgl. auch die Diskussion auf Wikipedia_Diskussion:Beitragszahlen#Opt-in_abschaffen). Ich empfehle daher einen Aus- bzw. Umbau der Argumentation. --Hei_ber 22:55, 29. Sep. 2010 (CEST)
Nein, hier geht es nicht darum, ob gelöschte Beiträge aus der Bearbeitungsliste verschwinden – sie sind ja lediglich für normale Benutzer nicht mehr einsehbar – sondern die Problematik, die sich aus der früheren Entscheidung des Schiedsgerichtes ergibt, liegt vor allem darin, daß bei einer konsequenten Anwendung auch Seiten wie Wikipedia:Vandalismusmeldung, Wikipedia:Sperrprüfung oder Wikipedia:Checkuser/Anfragen bzw. deren Archive ebenfalls als "Pranger" zu löschen sind. Daß das Unfug wäre, müßte eigentlich jedem klar sein. Und deswegen halte ich eine Klärung der vom Schiedsgericht gemachten früheren Entscheidung für dringend notwendig. (Daß ich persönlich die frühere Entscheidung als ganzes für eine Übertretung der Kompetenzen des Schiedsgerichtes halte, sei hier nebenbei erwähnt; zu keiner Zeit hatte das Schiedsgericht von der Community den Auftrag, Regeln aufzustellen, es sollte nur im Streit zwischen Benutzern vermitteln.) --Matthiasb (CallMeCenter) 15:45, 2. Okt. 2010 (CEST)
@Pjacobi: Natürlich bin ich als Antragsteller von der durch das SG früher gemachten Entscheidung selbst betroffen: die Regelung untersagt mir, Diff-Links innerhalb von Wikipedia-Seiten zu sammeln; ich wäre also gezwungen, diese entweder diese offline oder in einem anderen Wikiprojekt, etwa auf meiner Benutzerseite in EN oder anderswo zu sammeln. --Matthiasb (CallMeCenter) 15:45, 2. Okt. 2010 (CEST)
- Ich halte (als einzelner Benutzer gesprochen) die frühere Entscheidung für nicht bindend, zumindest in dem weiten Sinne, wie sie oft interpretiert wird. Aber genauso wie ich die Setzung einer allgemeinen, abstrakte Regel contra Kontrolllisten für nicht in die Zuständigkeit des SG fallend halte, genauso sehe ich es mit einer allgemeinen Regelung, pro solcher Listen.
- --Pjacobi 16:12, 2. Okt. 2010 (CEST)
<BK>
Nachtrag: Mir ist keine in Kategorie:Wikipedia:Richtlinien einsortierte Seite bekannt, mit der geregelt wird, ob und in welcher Form ein Benutzer auf seiner Benutzerseite (oder Unterseite) Accountbezeichnungen anderer Benutzer oder Sammlungen von Diff-Links aufführen darf. Die einzige einigermaßen zum Thema passende Seite Wikipedia:Datenschutz ist eine veraltete deutsche Übersetzung der Privacy Policy, macht aber klar und unmißverständlich deutlich, daß unabhängig davon, was in Wikipedia:Datenschutz steht, stets der von der Wikimedia Foundation beschlossene englische Wortlaut gilt:
„Dies ist eine Übersetzung der Datenschutzregeln der Wikimedia Foundation. Im Zweifelsfall gelten die Bestimmungen der offiziellen englischen Fassung.“
Daraus (und das vor allem in Antwort zu Schiedsrichter Hei ber) schließe ich, daß die Wikimedia Foundation keine von ihren Festlegungen abweichende Regelung akzeptiert, weder weitergefaßt, noch enger gesteckt:
„The content of this page is an official policy approved by the Wikimedia Foundation Board of Trustees. This policy may not be circumvented, eroded, or ignored on local Wikimedia projects.“
Aus dem unterstrichenen Satz geht mMn klar und unmißverständlich hervor, daß die einzelnen Wikipedia-Projekte keine abweichenden Regeln beschließen dürfen.
Der Vollständigkeit halber noch der Hinweis, daß die zu den Beitragszahlen und dem opt-in geführte Diskussion unter der zu dem Zeitpunkt falschen Annahme heraus begonnen wurde, Aka als Ausführend würde nicht den Toolserver verwenden. Dieser Punkt ist inzwischen geklärt und jene Diskussion aus meiner Sicht abgeschlossen. --Matthiasb (CallMeCenter) 16:17, 2. Okt. 2010 (CEST)
Hinweis: Unter m:User:Bdk/pp ist eine Arbeitsversion der Übersetzung der aktuellen Datenschutzrichtlinie verfügbar; die einzelnen Absätze sind dort in Form einer Tabelle im englischen Original und der deutschen Übersetzung gegenübergestellt. --Matthiasb (CallMeCenter) 16:25, 2. Okt. 2010 (CEST)
Bearbeitungsstand
In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgericht zu bearbeiten.
- Zur Kenntnis genommen. Anfrageseite im SG-Wiki erstellt. Port(u*o)s 16:24, 28. Sep. 2010 (CEST)
- Interne Diskussion über Annahme/Ablehnung, problematische Aspekte, erste Festlegungen. Die privacy policy ist inzwischen komplett übersetzt, wird noch gegengelesen. --Geos 00:02, 7. Okt. 2010 (CEST)
Entscheidung des Gerichtes und Begründungen der Schiedsrichter
Der Fall wurde von der Mehrheit der Schiedsrichter nicht angenommen und ist somit beendet. --Geos 09:24, 10. Okt. 2010 (CEST)