Wikiup:Schiedsgericht/Anfragen/Völker und Gruppierungen im Babylon-5-Universum

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Der Fall ist abgeschlossen und wird nicht mehr diskutiert.

Beteiligte Benutzer

Zur Ein-/Austragung von Beteiligten am Verfahren vgl. FAQ, Wer ist beteiligt …. Verantwortlich für die Benachrichtigung anderer Beteiligter ist derjenige, der sie benennt. Bei Selbsteintragung bitte entsprechend notieren.

Benutzer Benachrichtigt?
Queryzo Initiator
Kriddl diff
Harro von Wuff diff
PaterMcFly diff
Logograph diff
Gestumblindi selbst eingetragen
Voyager diff

Problemschilderungen

Queryzo

Es geht um die (Nicht-)Löschpraxis in zahlreichen Löschdiskussion im Widerspruch zu WP:RK und WP:LR. Ich beobachte immer häufiger, dass selbst schlechteste Artikel nicht gelöscht werden, sofern ein Fünkchen Relevanz festgestellt wird mit dem Hinweis, dass diese ja noch ausgebaut werden könnten. Aber:

In WP:RK steht, dass ein Artikel wegen mangelhafter Qualität gelöscht werden kann mit Verweis auf WP:ART und WP:BLG. Dazu aus WP:ART die Mindestanforderungen an WP-Artikel:

  • THEMA – „Nicht jeder Gegenstand eignet sich als Thema für einen Enzyklopädieartikel. Die Ausschlusskriterien ergeben sich daraus, was Wikipedia nicht ist“. – In WP:WWNI wiederum heißt es in Punkt 4: „Wikipedia ist kein Ort für Essays und kein Ort für Fan-Seiten. Artikel sollten sachlich, objektiv und in enzyklopädischem Stil geschrieben sein.“
  • INHALT UND FORM – siehe WP:WSIGA, WP:WSGAA etc.
  • UMFANG – „Ein Artikel ist in der ersten Version bisweilen eine mehr oder weniger unvollständige ‚Baustelle‘, die eine gewisse Zeit brauchen wird, um sich zu entwickeln. Dennoch muss jeder Artikel bereits von Anbeginn das Thema angemessen und in sich ausgewogen darstellen.“

Dazu, in WP:LR: „[…] es [gibt] vor allem drei Gründe, warum Artikel gelöscht werden:“

  1. WP:RK
  2. „Der Artikel erfüllt nicht unsere qualitativen Anforderungen (siehe dazu: Wikipedia:Artikel und Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel). ‚Was Wikipedia nicht ist‘ listet ferner wichtige Punkte auf, was für Arten von Artikeln in der Wikipedia unerwünscht sind.“

Im konkreten Fall hat der Artikel Völker und Gruppierungen im Babylon-5-Universum 2 LAs überstanden. Im 3. LA wurde der Artikel gelöscht (Benutzer:Logograph) u.a. mit Verweis auf WP:WWNI. Nach Ansicht der entscheidenden Admins Benutzer:Kriddl (Beendigung und Schlusswort der LP), Benutzer:Harro von Wuff (Wiederherstellung der Diskussionsseite) und Benutzer:PaterMcFly (Wiederherstellung des Artikels) in der folgenden LP hätte dieser Artikel nicht gelöscht werden dürfen, da im 3. LA keine neuen Löschgründe vorgebracht wurden. Dies ist korrekt. Der Fehler liegt m.E. bereits im 1. LA. Der Artikel hätte aufgrund seiner deutlichen Qualitätsmängel, die ihn von anderen Sammelartikeln unterscheiden, durch Benutzer:Voyager m.A.n. gelöscht werden müssen.

Das Schiedsgericht hat zu entscheiden, ob hier ein Fehlverhalten von Benutzer:Voyager vorliegt. Dabei geht es auch um die Frage, inwiefern die aktuellen RK und LR verbindlich sind bzw. im Ermessensspielraum der Admins liegen in Bezug auf die Löschung von Artikeln wegen mangelhafter Qualität. Wenn zahlreiche Artikel weiterhin trotz offensichtlichen Verstoßes gegen WP:RK und WP:LR nicht gelöscht werden, rege ich eine Änderung selbiger an. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 10:45, 12. Nov. 2013 (CET)

Kriddl

Ich habe mich (oberflächlig) durch die doch sehr zahlreichen LDs und LPs durchgearbeitet. Soweit ich sehe habe ich lediglich einmal etwas wie eine Entscheidung getroffen: Genauer hier. Dabei ging es entgegen dem Antragstext nicht um die Wiederherstellung, sondern um die Beendung einer Diskussion über die Zulässigkeit einer von PaterMcFly getroffenen Wiederherstellungsentscheidung. Ich verwies damals auf das SG als zuständige Instanz nach der Beendung der konkreten Löschprüfung. Nun hat die Sache also den Weg hierher gefunden.

In der Sache habe ich insofern nicht entschieden, mölchte aber doch kurz Stellung nehmen, um so dem SG eventuell bei der Wahrheitsfindung zu helfen.

Zunächst wundert es mich, dass nicht auch noch die wirklich ersten LDs von 2006, die u.a. Sebmol noch entschieden hatte, scheinbar vom Antragstellere nicht berücksichtigt wurden. Zumindest wurde er nicht als Beteiligter genannt. Dann wäre es nett gewesen die fraglichen Diskussionen zu nennen und zu verlinken (die Schiedsrichter werden sich da auch durchwursten müssen). Da gerade eine LD (mal wieder) war, fragt sich in der Tat, ob nicht noch eine LP denkbar wäre, bevor der Rechtsweg zum SG eröffnet ist. Da es aber schon sehr zahlreiche Diskussionen gab: Seis drum. So wie der Antrag allerdings formuliert wurde richtet er sich auf die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidungen und nicht ihr formales zustandekommen. Dafür ist das SG aber nicht ermächtigt. Der Antragsteller mag sich da aber noch umformulieren. Soweit zu Formalien.

Inhasltlich ist die lang begründete Löschentscheidung Logos meiner Ansicht nach an der Sache vorbei argumentiert: WP:AüF bezieht sich bewusst auf den Verzicht auf Einzelartikel zu z.B. Vogonen, Membari etc., nicht auf die Sammeldarstellung von Gesamtuniversen in Übersichtsartikeln. Genau solche sind gewollt als Mittel. Ein MB zum Thema ging seinerzeit allerdings eher unklar aus.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 07:33, 12. Nov. 2013 (CET)

Nach Änderung des Plädoyers noch einige Anmerkungen: Die Feststellung eines "offensichtlichen Verstoßes" gegen WP:RK und WP:LR dürfte zur inhaltlichen Prüfung führen. Im übrigen war es IMHO weder ein Verstoß den aus dem Artikel zur Serie ausgelagerten Teil zunicht zu löschen. Wie dargelegt bezieht sich WP:AüF v.a. auf Einzelartikel. Der angebliche Verstoß kann insofern auch nicht offensichtlich sein. --MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 12:25, 12. Nov. 2013 (CET)

Harro von Wuff

(ausstehend)

PaterMcFly

Ich verstehe leider nicht ganz, was genau hier vom Schiedsgericht entschieden werden soll. Inhaltlich bin ich nach wie vor der Meinung, dass der Artikel nicht so schlecht ist, dass er gelöscht werden müsste. Dass ein Artikel, der etwas fiktives zum Inhalt hat, teilweise aus Innenperspektive geschrieben ist, ist schwierig zu vermeiden. Schliesslich handelt es sich ja gewissermassen um eine Erweiterung des Inhalts. Den Inhalt eines Romans oder Films kann man auch nicht ohne Innenperspektive wiedergeben. Und auch dort akzeptieren wir das Werk selbst als Quelle. Ich glaube auch, dass wer nach so einem Artikel sucht, genau diese Information zu finden wünscht, wieso sollten wir sie dem Leser also vorenthalten? --PaterMcFly Diskussion Beiträge 19:23, 15. Nov. 2013 (CET)

Logograph

Naja, meine Entscheidung von 2008 war schon schlau und hat ja im genau gleichen Fall "Technik und Physik im Babylon-5-Universum" auch gezogen. Aber das ist nichts fürs SG, zumal der Artikel selten aufgerufen wird und nahezu verwaist ist, also wenig Schaden anrichtet. --Logo 11:35, 17. Nov. 2013 (CET)

Der Unterschied ist, dass es sich beim LA vom 16. Dezember 2008 auf Technik und Physik im Babylon-5-Universum um den ersten (und einzigen) Löschantrag auf diesen Artikel handelte (2006 wurde er bloss im LA auf Völker und Gruppierungen im Babylon-5-Universum erwähnt, aber selbst nicht zur Löschung beantragt). Deine Löschentscheidung war in diesem Fall also nicht nur inhaltlich, sondern auch formal korrekt. Gestumblindi 17:01, 17. Nov. 2013 (CET)

Gestumblindi

Ich habe mich hier mal zum Beteiligten erklärt, da ich 2009 den LP-Antrag gestellt hatte, der zur Wiederherstellung führte. Aus meiner Sicht war die Löschung des Artikels nicht regelkonform erfolgt, da zuvor bereits zweimal eine Behaltensentscheidung gefällt wurde und der erfolgreiche dritte Löschantrag keine wirklich neuen Argumente für eine Löschung mit sich brachte. Um aus meinem damaligen Antragstext zu zitieren: Logograph löschte anschliessend den Artikel mit einer langen und auch durchaus nachvollziehbaren Begründung. Er führt mit dieser Begründung jedoch nur detaillierter die Gründe aus, welche die Gegner dieses Artikels schon seit Jahren vertraten. Und man kann diese auch durchaus vertreten. Da aber Löschanträge auf diesen Artikel mit ebensolchen Begründungen (irrelevante, distanzlos wiedergegebene, nur für Fans interessante Details etc.) bereits abgelehnt wurden, war diese Löschung unzulässig und der Artikel muss daher zwingend wiederhergestellt werden. Es kann nicht angehen, dass mit immer neuen LAs ohne neue Argumente "Adminroulette" gespielt wird, bis sich einer findet, der die gewünschte Entscheidung fällt. - Im konkreten Fall mag es etwas unglücklich sein, dass auf diese Weise ein durchaus schlechter Artikel nun schon jahrelang Bestand hat, aber mir ging es ums Prinzip. Würde sowas Schule machen, wäre jede Behaltensentscheidung in den Löschkandidaten nur noch völlig unverbindlich, könnte jederzeit durch einen neuen LA mit den gleichen Argumenten ausgehebelt werden, und das Instrument der Löschprüfung würde entwertet. Der formale Fehler lag also sicher nicht in der Wiederherstellung des Artikels. Gestumblindi 21:18, 11. Nov. 2013 (CET)

Hinweis: Ich bezog mich mit Obigem auf Queryzos ursprüngliche Darstellung. In Bezug auf das geänderte "Plädoyer" schliesse ich mich Kriddl an: Sieht nach inhaltlicher Prüfung aus, womit das dann hier nicht passt. Gestumblindi 22:56, 12. Nov. 2013 (CET)

Voyager

Den Vorwurf des Antragstellers, ich hätte vor 7 (in Worten: sieben!!!) Jahren falsch entschieden, weise ich energich zurück. Ich habe mich an die damals geltenden Regeln gehalten und würde dies auch heute tun, wenn ich noch Admin wäre. Die einzige Fehlentscheidung war die Löschung am 16. Dezember 2008. Was soll dieser Antrag überhaupt bewirken? Inhaltlich kann sich das Schiedsgericht sowieso nicht dazu äussern. Ausserdem gibt es im "realen Leben" nicht umsonst Verjährungsfristen. Anstatt hier ein Pseudo-Justiztheater aufzuführen, sollte der Antragsteller besser seine Energie in nützlichere Dinge investieren. Kein Wunder, dass kein Autor den Artikel anrührt. Wer will schon stundenlange Arbeit hineinstecken, wenn er davon ausgehen muss, dass früher oder später irgendein Regelfetischist daherkommt und den xten Löschantrag stellt oder die xte Löschprüfung anleiert - so lange, bis endlich der "richtige" Admin entscheidet. --Voyager (Diskussion) 13:22, 13. Nov. 2013 (CET)

Bisherige Lösungsversuche

Lösungsvorschläge, Anträge der Konfliktparteien

Bitte setze hier (ausschließlich konstruktive) Vorschläge ein, die zur Lösung des Konflikts beitragen könnten. Wie stellst du dir die Lösung des Konflikts vor?

Benutzer:Name_1 (Lösungsvorschläge)

  • ...
  • ...
  • ...

Benutzer:Name_2 (Lösungsvorschläge)

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion des Falls

Die Diskussion wird von den Schiedsrichtern moderiert. Nur beteiligte Benutzer können sich hier äußern. Nachtreten, Unsachlichkeiten sowie Beiträge, die der Klärung nicht dienlich sind, sind hier nicht erwünscht und werden vom Schiedsgericht (und nur von diesem) entfernt bzw. auf die Diskussionsseite verschoben. Am Fall unbeteiligte Benutzer können ihre Meinung (ausschließlich zu diesem Fall) auf der Diskussionsseite kundtun. Verstoßen beteiligte Benutzer gegen die Diskussionsprinzipien der Wikipedia (WP:WQ bzw. WP:KPA), kann das zum Ausschluss von der Diskussion führen, in schwereren Fällen auch zu kurzfristigen Sperren, die durch unbeteiligte Administratoren auf Antrag der Schiedsrichter ausgeführt werden.

Queryzo, bitte trage nach der Vorlage noch die beteiligten Benutzer ein (ich könnte mir vorstellen, dass es noch mehr als nur Kriddl gibt). Ebenso wäre es hilfreich, wenn Du das Problem noch genauer darstellen könntest, zum Beispiel, wo Du die Zuständigkeiten des SG als gegeben ansiehst? --Hosse Talk 16:56, 11. Nov. 2013 (CET) Deine Lösungsvorschläge fehlen übrigens auch noch... --Hosse Talk 17:10, 11. Nov. 2013 (CET)

Ich habe die an der LP beteiligten Admins mit hineingenommen und angeschrieben. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 17:12, 11. Nov. 2013 (CET)
So jetzt sollte die Problembeschreibung passen. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 17:25, 11. Nov. 2013 (CET)
Trägst Du oben bitte noch per Difflink ein, wann Du die Beteiligten benachrichtigt hast. Danke --HOPflaume 17:50, 11. Nov. 2013 (CET)
Erledigt. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 10:52, 12. Nov. 2013 (CET)
Queryzo, wenn ich dich recht verstehe, hast du ein Problem damit, dass dieser Artikel nicht gelöscht ist und entsprechende Anträge abgelehnt wurden. Könntest du bitte noch klarer fassen, was das Ziel dieser Anfrage sein soll und worin du die Zuständigkeit des SG begründet siehst. Bitte bedenke, dass - aufgrund des Ausschlusses des SG aus inhaltlichen Entscheidungen - Ziel nicht sein kann, die Löschung des Artikels zu erreichen. --Alupus (Diskussion) 18:29, 11. Nov. 2013 (CET)
Die Löschung ist hier eher Nebensache, es geht um die Einhaltung von WP:RK, was bereits in der ersten LD versäumt wurde. Ich stelle mir dieses Schiedsgericht als eine Art Präzedenzfall vor, dessen Ausgang auch als Argument für zukünftige LDs dienen soll. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 22:55, 11. Nov. 2013 (CET)
Hallo Queryzo. Um die Löschung des Artikels geht es also gar nicht? Dann bitte ich darum, die eigentliche Hauptsache darzustellen, die mit dieser Anfrage geklärt werden soll. Gruß… --Krd 10:10, 12. Nov. 2013 (CET)
Ok, ich überarbeitet mal mein Plädoyer. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 10:13, 12. Nov. 2013 (CET)
Ist jetzt neu, so besser? –ðuerýzo ?! Filmtheorie 10:52, 12. Nov. 2013 (CET)
Besser wäre gewesen, die vollständige Anfragevorlage zu verwenden. Trägst Du dann bitte noch die bisherigen Lösungsversuche zu dem allgemeinen Problem nach, und Lösungsvorschläge? --Krd 11:01, 12. Nov. 2013 (CET)
Ja, die hatte ich aus der Vorlage rausgelöscht, weil ich nicht so recht weiß, was ich da reinschreiben soll?! Der Fall ist doch recht speziell, hier gehts ja mehr um eine Grundsatzentscheidung. Höchstens die LAs und LPs, aber die sind drin. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 11:03, 12. Nov. 2013 (CET)
Das SG ist eingesetzt zur Konfliktlösung, nicht zum Treffen von Grundsatzentscheidungen. Im Moment sehe ich hier noch keinen Konflikt dargestellt. --Krd 11:33, 12. Nov. 2013 (CET)
Ich hätte gern etwas mehr Unterstützung, wie ich den Antrag korrekt formuliere. In beiden LPs wurde auf das Schiedsgericht verwiesen, also nehme ich an, dass ich hier richtig bin! –ðuerýzo ?! Filmtheorie 11:35, 12. Nov. 2013 (CET)
Mir ist im Moment unklar, wobei wir unterstützend eingreifen sollten. Schwebt dir etwas wie eine Änderung der RK oder aber ein Handbuch wie diese auszulegen sind, oder gar eine Vorgabe zu deren stringenten Umsetzung vor? --HOPflaume 12:41, 12. Nov. 2013 (CET)

Am ehesten letzteres, aber ich sehe ein, dass hierzu das Schiedsgericht nichts beitragen kann. Hier soll es vor allem um die fehlerhafte Entscheidung eines Admins gehen. Dazu folgende Aussagen aus den Urteilen der beiden LPs:

Wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Entscheidung eines Admin hier nicht formgerecht geschah 
bitte an das Schiedsgericht wenden.

LP 2009, Kriddl 10:24, 13. Jul. 2009 (CEST)

Wenn jemand nun in Revision gehen will, dann muss die Entscheidung von Kriddl per SG angefochten werden.

LP 2013, Micha 15:19, 11. Nov. 2013 (CET)

ðuerýzo ?! Filmtheorie 12:51, 12. Nov. 2013 (CET)

Damit wären wir aber wieder bei der Neubewertung dieses Einzelartikels, zu dem Du diese Behaltensentscheidung als fehlerhaft ansiehst (LA 1). Sehe ich es also richtig, das wir feststellen sollen, das ein oder ggfs. mehrere Admins Löschprüfungen (LP 1 und 2) mit einem formal fehlerhaften Behaltensentscheid (LA 1) für den in Rede stehenden Artikel abschlossen? --HOPflaume 12:58, 12. Nov. 2013 (CET)
Wenn ich dich richtig verstehe (siehe Klammern), ja. –ðuerýzo ?! Filmtheorie 13:08, 12. Nov. 2013 (CET)

Verschoben von Fall_wird_abgelehnt_von --HOPflaume 12:22, 13. Nov. 2013 (CET):

Da ich hier angesprochen wurde, nochmals die Gründe in der LP: Es geht nicht um eine inhaltliche Prüfung durch das SG. Das hat der Antragsteller offenbar komplett falsch verstanden. Es geht nur darum zu überprüfen, ob Kriddl seine Adminrechte bei seiner LP-Entscheidung missbräuchlich eingesetzt hat. Wenn nicht, dann ist seine Entscheidung gültig und somit verbindlich. Der Fall damit abgeschlossen. - Noch was in eigener Betrachtung: Es kann doch nicht sein, dass Benutzer alle möglichen alten Fälle wieder hervorkramen und ohne dass sich die Ausgangslage geändert hat oder neue Argumente dazugekommen sind, alles wieder aufrollen und dann verlangen, dass wieder neue Admins entscheiden würden. Wie lange soll das dann dauern? Bis zur 260. LP bis alle Admins mal was dazu gesagt haben und der letzte Admin entscheidet quasi letztinstanzlich? Es gibt auch gute Gründe im realen Leben in der Jusitz, dass Fälle nach Durchlaufen sämtlicher Revisionsmöglichkeiten geschlossen sind. Und dann müssen sich die Personen daran halten, auch wenn später ein Beobachter das Urteil gerne anders gehabt hätte. - Übrigens ist das auch bei Weiterzüge der Gerichte so. Ein oberes Gericht entscheidet, ob das untere Gericht korrekt im Rahmen des Gesetzes entschieden hat und ist das nicht der Fall, dann muss das untere Gericht neu beurteilen. Das obere Gericht beurteilt nie komplett neu von den bekannten Fakten und fällt dann ein eigenes Urteil in der Sache. Dies ist auch hier der Fall: LA entscheidet über Löschung. LP entscheidet, ob die Entscheidungsfindung in der LA korrekt abgelaufen ist, die Argumente korrekt abgewogen wurden und nichts vergessen wurde oder ob in der LA eine Fehlentscheidung passiert ist. Ein SG prüft dann allerhöchstens noch, ob der Admin in der LP nun missbräuchlich geurteilt hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist der Fall abgeschlossen. - Da die Begründung für diese SG-Anfrage schon falsch ist, kann ich eine Ablehnung persönlich und fachlich nachvollziehen und würde in dieser Situation genau gleich entscheiden. Auch in diesem Fall gilt, dass die Entscheidung von Kriddl nach wie vor Bestand hat. Danke. --Micha 12:08, 13. Nov. 2013 (CET)
Ende der Verschiebung. --HOPflaume 12:23, 13. Nov. 2013 (CET)
Sehe ich auch so und nicht anders habe ich damals entschieden: McFly hatte entschieden und die LP war abgeschlossen. Einige Diskutanten diskutierten offensichtlich in der Hoffnung den richtigen admin zu finden weiter. Ich entschied daher, dass die LP wirklich geschlossen ist und dass bei formellen Bedenken man sich an das SG wenden möge.--MfG Kriddl Kriddl anmeckern oder loben? 19:15, 14. Nov. 2013 (CET)

Befangenheit

Falls du einen der Schiedsrichter für befangen hältst, trag das bitte hier mit ausführlicher Begründung ein. Schiedsrichter, die sich selbst für befangen halten, können das hier ebenfalls notieren. Siehe auch FAQ.


Annahmeentscheidung

Alle folgenden Abschnitte sind nur von Schiedsrichtern auszufüllen.

Fall wird angenommen von

  1. «« Man77 »» 23:38, 20. Nov. 2013 (CET) den Ablehnern zwar zustimmend sehe ich trotzdem Aspekte in dieser Anfrage, für die eine schiedsgerichtliche Aufarbeitung möglich (d.h. im Sinne unserer Aufgabe Auseinandersetzungen um Adminfunktionen zu klären) ist. Eine schiedsgerichtliche Analyse hinsichtlich der RK schließe ich jedoch auch für meinen Teil aus.
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Fall wird abgelehnt von

  1. --Krd 20:09, 12. Nov. 2013 (CET) Das SG kann weder die inhaltliche Frage klären, noch eine Grundsatzentscheidung zu den RK treffen. Für eine Überprüfung der Adminentscheidungen von 2009 oder früher sehe ich keine gegenwärtige Auseinandersetzung um Adminfunktionen dargestellt. Eine Anfechtung der Behaltensentscheidung kann in der vorliegenden Sachlage nur in der Löschprüfung stattfinden. Ob eine solche Löschprüfung zulässig ist, liegt in der Entscheidung des dort bearbeitenden Admins.
  2. --HOPflaume 20:50, 12. Nov. 2013 (CET) Ergänzend zu meinem Vorredner, dem ich in seiner Einschätzung zustimme, gebe ich zu Bedenken, das es nicht Aufgabe des SG ist, die RK auszulegen oder diese neu zu definieren. Ein erneuter Löschantrag, auf einen früher per administrativen Löschentscheid behaltenen Artikel, ist grundsätzlich dann zulässig, wenn gegenüber einer früheren Löschdiskussion wohlbegründete neue Argumente für eine Löschung vorgebracht werden.
  3. --Hosse Talk 23:29, 12. Nov. 2013 (CET) Ich schliesse mich in der Argumentation, warum dieser Fall abzulehen ist, den Kollegen an.
    Hinzufügen möchte ich aber explizit: Die Abarbeitung der LP vom 11.11.2013 durch Micha L. Rieser ist meiner Meinung nach falsch (auch wenn ich die Intention verstehe, da Kriddl bei seiner LP schon auf das SG verwiesen hat). Micha verweist auf das SG, wobei ihm klar hätte sein sollen, dass wir für solche Fälle nicht zuständig sind. Die Löschprüfung wäre in diesem Fall genau die richtige Stelle gewesen und er hätte entweder eine Entscheidung treffen, oder den Fall für einen anderen Admin offen lassen müssen, vor allem, da schon eine gewisse Zeit seit der letzten Entscheidung vergangen ist.
    Ich würde empfehlen (falls es der Antragsteller beantragt), dass eine neue Löschprüfung aufgemacht wird, die alle Punkte beleuchtet.
    Auf der anderen Seite verstehe ich in keiner Weise, wie man sich an Stelle des Antragstellers, so auf einen Artikel fixieren kann, um ihn zu löschen, wie es der Antragsteller tut. Wem ist denn genau dieser Artikel im Weg? Wen (außer Dir) stört der Artikel? Warum genau muss dieser, und nicht alle anderen ca. 500.000 Artikel, die auch mangelhaft sind, aus unserem Bestand verbannt werden? --Hosse Talk 23:29, 12. Nov. 2013 (CET)
  4. --Alupus (Diskussion) 13:48, 13. Nov. 2013 (CET) Die Entscheidung einer Löschprüfung ist zwar eine Adminentscheidung, gleichwohl ist dies kein Fall für das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht soll sich gemäß dem Willen der Community nur mit Benutzerkonflikten auseinandersetzen, nicht jedoch mit inhaltlichen Fragen. Der Entscheid einer Löschprüfung durch einen Admin ist aber gar keine Entscheidung für und gegen den Antragsteller, sondern eine den Admins übertragene inhaltliche Aufgabe bzgl. dessen, was im ANR stehen bleibt oder nicht. Überdies geht es dem Antragsteller hier, wie er letztlich in obiger Diskussion auf eine Nachfrage meinerseits zugibt, auch gar nicht um einen echten Benutzerkonflikt, sondern um argumentative Schützenhilfe für einen neuerlichen Löschprüfungsantrag. Das ist aber nicht Job des Schiedsgerichts. Dem Antragsteller ist es, wie Krd schon bemerkte, unbenommen mit neuen Argumenten eine neue Entscheidung zu erbitten.
  5. --Alraunenstern۞ 18:51, 17. Nov. 2013 (CET) siehe meine Vorredner.
  6. -- Perrak (Disk) 11:21, 21. Nov. 2013 (CET) Trotz der Umformulierung der Anfrage wirft der Antragsteller dem abarbeitenden Admin kein absichtliches Fehlverhalten vor, sondern einen inhaltlichen Fehler bei der Abarbeitung. Für inhaltliche Fragen sind wir aber nicht zuständig.
    Zuständig sind wir zwar auch nicht für Regelauslegungen oder -änderungen, aber als private Anmerkung: Die Relevanzkriterien waren noch nie strenge Regeln, erst recht nicht im Sinne von Mindestanforderungen an Artikel. Als Admin hätte ich die jeweiligen LD- und LP-Entscheidungen genauso getroffen.


Bearbeitungsstand

In diesem Abschnitt informiert das Schiedsgericht regelmäßig über den Stand der Anfrage-Bearbeitung. Der Abschnitt ist nur durch Mitglieder des Schiedsgerichts zu bearbeiten.

  • Die Anfrage wurde von Schiedsgericht zur Kenntnis genommen. --HOPflaume 16:46, 11. Nov. 2013 (CET)
  • Die Anfrage wurde am 21. November 2013 abgeschlossen, da eine Annahme nicht mehr zustande kommen kann. --HOPflaume 11:27, 21. Nov. 2013 (CET)

Entscheidung des Schiedsgerichtes und Begründungen der Schiedsrichter

Dieser Abschnitt ist nur von Schiedsrichtern auszufüllen.