Wikiup:Support-Team/Permissions-DÜP-Koordination/Archiv/2010/Februar

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LogoSH vs. freie Lizenz

Ich habe letztens eine Freigabe für ein relativ offensichtlich nicht geschütztes Logo an die Permission gesendet. Genauer geht es um dieses Ticket: Ticket#2010021410009077. Da die Antwort der Permission an mich weitergeleitet wurde, überraschte mich die Antwort ein wenig. Der Mitarbeiter, dem ich jedoch keinen Vorwurf mache, hat geantwortet, dass die Datei nicht urheberrechtlich geschützt sei und die Vorlage "LogoSH" wird der ausreichende Freigabe vorgezogen. Das wird mir jedoch nicht ganz klar. Da die Antwort ein template war, scheint dies öfters zu passieren. Deswegen frage ich mich, warum LogoSH einer freien Lizenz vorgezogen wird? Es ist zwar sehr wahrscheinlich, dass das Logo nicht urheberrechtlich geschützt ist, jedoch ist die nur eine Vermutung und an anderen Gerichtsurteilen abgewogen. Eindeutig ist dies jedoch nicht, sondern nur eine Einschätzung und kann rein rechtlich nur von einem Gericht entschieden werden afaik. Mit der Freigabe ist man jedoch auf der rechtlich sicheren Seite, weil diese keine Interpretierungssache ist, wie eine SH. Deswegen halte ich eine freie Lizenz auch für ein vermutlich nicht geschütztes Logo sinnvoller als "LogoSH". Immerhin sind die Bedingungen einer freien Lizenz nicht so unmenschlich, dass man dies nicht verwenden kann. Was sagt ihr? -- Suhadi Ne'johaa! 21:03, 14. Feb. 2010 (CET)

Suhadi, musst du dieses Fass wieder aufmachen? Wir bevorzugen immer die freieste Lizenz. Das wurde schon zu genüge ausdiskutiert. Ich sehe keine Notwendigkeit, an dieser Praxis was zu ändern. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:54, 14. Feb. 2010 (CET)
Nein, wir bevorzugen immer die sicherste Lizenz, das wissen wir doch inzwischen. Sogar du, Chaddy, hast das von mir schon erklärt bekommen. Meinetwegen könnt ihr ja gerne noch ein LogoSH-Bapperl unter Bilder kleben, die eurer Meinung nach nicht geschützt sind, aber wenn eine freie Lizenz eingeräumt wurde, dann hat diese da zu stehen. Allgemein: Wenn nicht wirklich perfekte Freigaben beim OTRS für LogoSH-Bilder eingehen, werden die idR mit der Vorlage beantwortet, dass LogoSH keine Freigabe benötigt. Das spart dem OTRS Arbeit und tut uns meist nicht großartig weh, weil die meisten Logos von deutschen Firmen sowieso nur bei uns verwendet werden. Wenn aber Freigaben eingehen, die soweit in Ordnung sind, sollten diese IMHO schon auch bearbeitet werden. Wieso das hier nicht passiert ist, werde ich mal mit dem Bearbeiter abklären. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 10:06, 15. Feb. 2010 (CET)
Chaddy: Tut mir Leid, wenn ich ungeliebte Themen anzusprechen, aber es hat mich gestört und das totschweigen, fände ich nicht richtig. -- Suhadi Ne'johaa! 10:40, 15. Feb. 2010 (CET)
Ich muss mir das von dir nicht erklären lassen. Du wirfst du bisherige Praxis über den Haufen und förderst Copyfraud. Das ist inakzeptabel.
@suhadi: Mit totschweigen hat das nichts zu tun, es gibt einfach nichts zu diskutieren in diesem Fall. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:21, 15. Feb. 2010 (CET)
Und wo genau siehst du bitteschön das Problem, wenn wir für eine andere Rechtsordnung vorsorgen, in der die entsprechenden Grafiken möglicherweise geschützt sind? Wieso ist es Copyfraud, wenn doch der LogoSH-Baustein noch dabei ist? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:19, 15. Feb. 2010 (CET)
Weil die Lizenz in DACH gar nicht gültig ist.
Und wieso sollten wir hier für andere Rechtsordnungen vorsorgen? -- Chaddy · D·B - DÜP 18:30, 15. Feb. 2010 (CET)
Es wäre eine rechtswidrige Schutzrechtsberühmung, wenn wir gemeinfreie Werke lizensieren. Es geht nicht darum, was wir wollen oder diskutieren, das steht im Gesetz. --Marcela Miniauge.gif

Ich meine mich zu erinnern, in diesen Fällen schon einen Hinweis á la "falls urheberrechtlich geschützt, vgl. Ticket xyz für Genehmigung zur Nutzung unter xyz-Lizenz." in die "Genehmigung"-Sektion des Informations-Bausteins gesetzt zu haben. Dies stellt keinen direkten Lizenzhinweis, sondern eher einen internen Vermerk dar. Sollte der Weiternutzer der Meinung sein, dass ein urheberrechtlicher Schutz vorliegt, kann er ja dann darauf zurückgreifen - wir vermeiden damit jedenfalls, dass Genehmigungen für vermeintlich gemeinfreie Bilder in den Urtiefen des Systems untergehen und dann nicht mehr parat sind, wenn von der Community irgendwann doch die Werkeigenschaft des Bildes festgestellt werden sollte. —Pill (Kontakt) 19:56, 15. Feb. 2010 (CET)

Das ist ja immernoch die Frage. Sind diese Logos wirklich gemeinfrei? Wahrscheinlich ja, rechtlich sicher ist dies jedoch nicht. Darum geht es doch. Warum wird eine unsichere Einschätzung einer rechtlich sicheren Freigabe vorgezogen.
Chaddy: Ich will hier keine Praxis über den Haufen werfen, sondern nur erörtern, warum das so gemacht wird und nicht anders. Das hier ist kein Meinungsbild.
Yellowcard: Gute Idee.
-- Suhadi Jorhaa'ir 19:59, 15. Feb. 2010 (CET)
Die Rechtssprechung in diesen Fällen ist sehr eindeutig, siehe Schöpfungshöhe. Insofern...
Welche Idee von Yellowcard meinst du? -- Chaddy · D·B - DÜP 22:45, 15. Feb. 2010 (CET)
Naja Idee hört sich wieder so macherisch an. Ich mein einfach, das Ticket auf der Dateidisku zu vermerken, falls der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass ein Logo doch geschützt ist.
-- Suhadi Jorhaa'ir 16:30, 16. Feb. 2010 (CET)
Das war jetzt aber Pills Idee, oder täusche ich mich? -- Chaddy · D·B - DÜP 17:45, 16. Feb. 2010 (CET)
In der Tat war's Pill – keine Ahnung, wie Suhadi da auf einmal auf mich kommt. :D -- Yellowcard 19:29, 16. Feb. 2010 (CET)
Hab ich wohl irgendwas falsch gelesen....
Aber um den Gedanken ging es und der war gut .... :D
-- Suhadi Jorhaa'ir 19:38, 16. Feb. 2010 (CET)
Bei einer (schwachen) freien Lizenz, die lediglich die Nennung des Urhebers verlangt, in einem urheberrechtlich nicht ganz eindeutigen Fall von einer rechtswidrigen "Schutzrechtsberühmung" auszugehen, finde ich - mit Verlaub - an den Haaren herbeigezogen. In diesem Fall dürfte kein Vorsatz vorliegen und es gibt auch keinen geschädigten Rechtsinhaber, wie in den gerichtlich bisher verhandelten Fällen von Schutzrechtsberühmung. Oft ist die Nutzung von Bildern halt eine Gratwanderung zwischen Urheberrechtsverletzung und Gemeinfreiheit. Zumindest in Zweifelsfällen, die über in irgendeiner Weise über die "Durchschnittsgestaltung" hinausgehen, spricht einiges dafür, sich eine Lizenz einzuholen. Die Rückfrage beim (potentiellen) Rechtsinhaber hat schon den Vorteil, dass diese auch Auskunft über eventuell eingetragene Geschmacksmuster- oder Markenrechte geben können, soweit wir sie nicht schon über selbst ermittelt haben. Bei Bildern ist eine Recherche in den entsprechenden Registern [1] und [2] unzuverlässig, wenn man ihre genaue Bezeichnung nicht kennt. Die Recherche in dem Register ist vor Beantwortung der Frage der Gemeinfreiheit schon deshalb nötig, weil die kleine Münze im Bereich Gebrauchsgrafik, Design und Kunsthandwerk nur deshalb nicht zählt, weil der Schutz nach Geschmacksmustergesetz oder Markengesetz lex specialis ist.
Zum Thema andere Rechtsordnungen: die deutsche WP wird nicht bloß in DACH gelesen (und geschrieben), auch wenn hier natürlich der Schwerpunkt ist. Bei Bildern gehts zudem um Wikimedia Commons.--Olag 09:04, 28. Mär. 2011 (CEST)
Eine Schutzrechtsberühmung liegt natürlich auch dann vor, wenn sie nicht absichtlich begangen wird... Dateien, die aufgrund geringer Schöpfungshöhe nicht schützbar sind, können auch nicht unter eine freie Lizenz gestellt werden (denn das würde ja urheberrechtlichen Schutz voraussetzen). In den Grauzonen wird aber doch im Prinzip auch jetzt schon eine freie Lizenz bevorzugt. Es gibt nur hin und wieder Meinungsverschiedenheiten, wo die Grenze zu ziehen ist. Zumindest bei Logos ist die SH-Hürde aber sehr hoch, das ist durch die Rechtssprechung gedeckt.
Gemäß dem Schutzlandprinzip wenden wir hier aber DACH-Recht an, da das die Hauptzielgruppe ist (Deutsch ist natürlich auch noch in vielen anderen Ländern Amts- bzw. Minderheitensprache, das ist aber zahlenmäßig im Vergleich zu DACH vernachlässigbar). -- Chaddy · DDÜP 01:18, 29. Mär. 2011 (CEST)

Die Idee mit dem Ticketverweis finde ich gut, vielleicht auf der Disk oder mit einer passend gemachten Vorlage. Mbdortmund 14:09, 29. Mär. 2011 (CEST)

Ggf. kann man {{Auch lizenziert}} da anpassen, dass sie auch eine Ticketnummer verwalten kann. Yellowcard 21:57, 29. Mär. 2011 (CEST)
Wobei ich diese Vorlage so umbauen würde, dass man die andere ("normal freie") Lizenz in einem Rahmen innerhalb der Vorlage darstellt und dann darüber für Länder, in denen dieses Datei Schöpfungshöhe aufweist, gilt folgende Lizenz: . Meine Idee dazu. -- Quedel 22:58, 29. Mär. 2011 (CEST)
...wie ja schonmal in dieser DÜP-Disk besprochen wurde. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:29, 29. Mär. 2011 (CEST)
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