Wikiup:WikiCon 2019/Programm/Fragen und Antworten zu rechtlichen Themen
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Fragen und Antworten zu rechtlichen Themen
Samstag, 5. Oktober, 9:30 – 11.00
- Raum: Tuffi, Aula
Podiumsdiskussion und Frage/Antwort-Session mit
- Code, Richter in Leipzig
- Gnom, Rechtsanwalt in Hamburg (Urheber- und Medienrecht, Markenrecht, Datenschutz)
Moderation: Achim Raschka
- Art der Veranstaltung: Podiumsdiskussion, Frage/Antwort-Session
- Dauer: 90 Minuten
- Präsentation: (wenn vorhanden bitte hochladen und hier verlinken)
- Etherpad: bitte ergänzen
Fragensammlung
Urheberrecht
- Wie geht es weiter beim Urheberrecht für gemeinfreie Werke nach dem Urteil zum Foto von einem Porträt des Komponisten Richard Wagner im Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen?
- Mit der Nutzung des Lizenzhinweisgenerators gibt es jetzt ein Hilfsmittel, um Bilder aus Commons lizenzkonform zu verwenden. Die Lizenzhinweise sind in gedruckten Werken / als Bildunterschriften i.d.R. recht sperrig und sehr lang. Zwei Fragen dazu: Was muss rechtlich beachtet werden, wenn ein gedrucktes Werk später z.B. als pdf im Internet bereit gestellt werden soll. Müssen alle Lizenzhinweise neu angepasst werden? Gibt es Bestrebungen / Ansätze die Lizenzhinweise zukünftig nutzerfreundlicher (d.h. kürzer) zu gestalten?
- In diesem Zusammenhang: Wieso wird der Dateiname als Werktitel verwendet, obwohl idR die/der Fotograf/in gar keinen Titel für ihr/sein Foto vergeben hat? Darauf resultiert nämlich der oft sehr längliche Lizenzhinweis.
- Kollidiert das Hochladen Fotos Dritter in soziale Medien (Facebook, Instgram & Co) mit den Ansprüchen der Dienstanbieter auf weitgehende Nutzung auch dann, wenn dies unter Angabe der üblichen Lizenzbedingungen erfolgt?
- Wie ist die Praxis zu beurteilen, nach der wir auf commons Dateien vorhalten, die in den USA gemeinfrei sind (bsp. PD-US-not renewed), diese jedoch in der (ebenfalls in den USA gehosteten) deutschsprachigen Wikipedia nicht verwenden dürfen?
- Auf den commons werden Bilder von Spielzeugen, Plüschtieren etc. recht rigoros gelöscht mit Hinweis auf das "Geburtstagszugurteil" - ist das im Sinne der Urteils und wieso spielt das bei technischen Geräten wie Handys offensichlich keine Rolle?
Anonymität, Laienprivileg
- Welche Bedeutung hat WP:ANON in der Rechtssprechung - dürfen Wikipedia-Autoren öffentlich „enttarnt“ werden und wenn ja, unter welchen Umständen?
- Welche Konsequenzen haben WP:ANON-Verstöße von festangestellten Mitarbeiter|innen eines WM-Chapters? Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Community in solchen Fällen? <-- Diese Frage ist keine rechtliche Frage und wird aus persönlickeitsrechtlichen Gründen NICHT behandelt werden.
- Was ist nun mit dem angeblich fallenden Laienprivileg? Sind wir entsprechend LG-Urteil verpflichtet, wie Journalisten selber zu recherchieren (Widerspruch zum Ausschluss von WP:OR) oder wann und wie können wir uns auf reputable Quellen verlassen? Hier nochmal die Hintergründe extern und hier eine gute Übersicht von Andropov. Es war nicht nur MONITOR, die das seinerzeit aufgriffen, sondern stand in mehreren Quellen, die in WP als ohne Zweifel reputabel gelten. Und wenn wir nur offizielle Verlautbarungen benutzen dürften, wie da auch gefordert, müssten wir in zahlreichen Biografien die Kritik löschen, weil die auch nur in der "Edelpresse" steht. Das von der Foundation gibts auch noch. Die Grundfrage für Autoren ist, ob und inwieweit das uns bei der Verfassung angemessen kritischer Artikel einschüchtern soll/muss/kann und wo die Grenzen sind. Denn es lässt sich belegen, dass einzelne Lemmaträger schon "Sturm laufen", wenn auch nur der Ansatz von Kritik auftaucht (und wo die das naturgemäss anders und aus ihrer Sicht sehen - so nicht bekannt, ggf. mündlich in Wuppertal).
- Ach und: wie ist da die Haftung wirklich? In dem Falle wurde ja gegen Wikimedia auf Entfernung geklagt. Dennoch haben die sich im Urteil mit der Arbeit der Autoren beschäftigt und quasi Normen vorgegeben. Sind Fälle denkbar, wo gegen Autoren auf irgendwelchen Schadensersatz geklagt wird und Wikimedia dann verpflichtet wäre, bei der Klarnamenidentifizierung zu helfen? Nicht gemeint sind klare Straftaten, wo das auch heute sicher schon möglich bzw. geboten sein sollte. Wohl eher zivilrechtliche Dinge. Ggf. brauchts eine spezielle Haftpflichtversicherung - ob das eine private abdeckt, ist fraglich. Und da reichts, jemanden zb als Verschwörungstheoretiker oder Rechten hier zu beschreiben, nur weil das in den Edelmedien steht. Wenn der deshalb Aufträge verliert und ein Schaden entsteht - er das nicht so sieht, kann er das Klagen versuchen.
- Und schliesslich: Welches Recht gilt da eigentlich? Im konkreten Fall waren deutsche und Schweizer Autoren beteiligt, der Mensch war Deutscher und hat gegen Wikimedia DE in Deutschland geklagt (deren Verhältnis zur Wikipedia ja auch speziell ist) und Wikipedia selber ist immer noch ein US-amerikanisches Projekt. Schweizer Autoren dürfen imho mehr als deutsche, weil einiges liberaler ist. Dass dann deutsches Recht gilt, scheint am wenigsten begründet - wer zb was von einem Schweizer will, muss imho in der Schweiz klagen?
Selbstbestimmung
- Sind die aktuellen Relevanzkriterien der Wikipedia vereinbar mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschriebenen? Ab wann ist eine beschriebene Person zugleich Person des öffentlichen Interesses?
- Wo und wie können sich Personen, die nicht einverstanden sind mit der Erstellung und/oder Veröffentlichung eines Artikels über sie, dagegen wehren? Was können sie konkret dagegen unternehmen? Wie erfolgt das Procedere in solchen Fällen?
Umgangston
- Wir beklagen, dass der Umgangston in der WP in Diskussionen z.T. sehr ruppig und beleidigend ist. Und nun hat das Urteil des LG Berlin die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und Beleidigung im Fall Renate Künast diskussionswürdig ausgelegt. Was ist juristisch überhaupt eine zulässige Meinungsäußerung und wo fängt die Beleidigung an? Und was bedeutet das für die Diskussionskultur in der Wikipedia? Ist eine derart beleidigende Sprache jetzt gesellschaftlicher Konsens, den man aushalten / erdulden muss?
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