Wikiup:WikiProjekt Umgang mit bezahltem Schreiben/Information
Was ist bezahltes Schreiben?
Bezahltes Schreiben umfasst jedes auftragsgebundene Schreiben von oder in Artikeln für Dritte als Auftraggeber (Klienten) gegen Bezahlung, materielle oder immaterielle Vorteile. Auch wenn der Autor dort angestellt ist und dies zu seinen Aufgaben gemacht wurde, gehört das zum bezahlten Schreiben (z. B. Mitarbeiter, Pressestelle oder Praktikanten). Dies gilt auch für den Nonprofit-Bereich, insofern ein Auftrag umgesetzt wird und materielle oder immaterielle Vorteile durch die Darstellung im weitesten Sinne erreicht werden sollen (von Mitgliederwerbung bis zur Bekanntmachung von Veranstaltungen oder von Literatur).
Bezahltes Schreiben muss gemäß Benutzungsordnung unaufgefordert und vorab offengelegt werden.
Was heißt bezahltes Schreiben offenlegen?
„Bezahltes Schreiben“ ist grundsätzlich erlaubt, dabei sind aber die verbindlichen Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation (Terms of Use, ToU) einzuhalten (präzisiert am 17. Juni 2014).
Gemäß diesen Nutzungsbedingungen sind täuschende Handlungen, insbesondere Falschangaben bezüglich der Zugehörigkeit, Identitätsbetrug und Betrug, verboten. Im Rahmen dieser Pflichten müssen Sie Ihren Arbeitgeber, Kunden und Ihre Zugehörigkeit in Bezug auf alle Beiträge, für die Sie eine Vergütung erhalten oder erwarten, offenlegen. Sie müssen diese Offenlegung auf mindestens eine der folgenden Arten vornehmen:
- eine Erklärung auf Ihrer Nutzerseite, oder
- eine Erklärung auf der Diskussionsseite, die bezahlte Beiträge begleitet, oder
- eine Erklärung in der Bearbeitungszusammenfassung, die bezahlte Beiträge begleitet.
Genannt werden müssen:
- ein „Arbeitgeber“,
- wenn der Autor z. B. für eine Agentur oder vergleichbare „vermittelnde“ Einrichtung tätig ist, welche den Auftrag bearbeitet und die Zahlungen abwickelt – auch wenn er dazu eine eigene Unternehmung unterhält;
- wenn der Autor in einer Organisation oder einem Unternehmen angestellt ist, welches er im Auftrag beschreibt (Pressestelle, Praktikanten, Chef selbst,...)
- Bei Autoren, die Aufträge direkt annnehmen und als Dienstleister bearbeiten, sind Auftraggeber bzw. Klienten anzugeben (Arbeitgeber wäre man dann selbst)
- ein „Auftraggeber“ bzw. „Klient“, der den Auftrag erteilt hat;
- der oder die so erstellten Beiträge.
Gefordert ist einer von den drei Orten der Offenlegung. Empfehlenswert ist, sowohl Benutzerseite als auch Artikeldiskussionsseite zu nutzen. Das könnte etwa so erfolgen:
Auf der Benutzerseite:
Die Vorlage „Bezahlt“ mit mehreren Parametern kann hier verwendet werden. Durch Ausfüllen/Weglassen von Parametern können verschiedene Texte erstellt werden.
Gemäß der Regeln für den Benutzernamensraum ist ein Missbrauch als Plattform für Werbung bei der Offenlegung auf der Benutzerseite und der Unterseiten nicht zulässig. Sollte über den Teil der Offenlegung hinaus die Absicht der Akquise erkennbar sein (z. B. durch Kontaktangaben), muss mit Löschung entsprechender Teile gerechnet werden.
Auf der Diskussionsseite der betroffenen Beiträge:
== Offenlegung von bezahltem Schreiben ==
- Meine Beiträge in diesem Artikel werden als bezahltes Schreiben in Übereinstimmung mit den Nutzungsbedingungen der Wikipedia offengelegt.
- <dazu noch Auftrag- und ggf. Arbeitgeber wie oben>. <signatur nicht vergessen>
In jeder Bearbeitungszusammenfassungszeile:
Folgender Text könnte in jeder Zeile als Bearbeitungszusammenfassung sein:
- Dieser Beitrag wurde im Rahmen von bezahltem Schreiben gemäss Nutzungsbedingungen im Auftrag von xyz erstellt, wo ich Mitarbeiter bin/als bezahlte Dienstleistung
Was ist Benutzerverifizierung und wann ist dies nötig?
Wenn Dein Benutzername nach Punkt 7.1 hier anderen lebender Menschen, Städtenamen, Firmen, Organisationen und Vergleichbarem (ggf. in Verbindung mit einem Zusatz, der eine offizielle Funktion suggeriert) entspricht, dann musst Du dein Benutzerkonto verifizieren.
Verifizierung ist keine Offenlegung.
Wettbewerbsrecht und Vermeidung von Schleichwerbung beachten
Das Bearbeiten eines Wikipedia-Artikels zu geschäftlichen Zwecken kann aus rechtlicher Sicht Schleichwerbung im Sinne von § 5a Abs. 4 UWG (Deutschland, vergleichbare Gesetze in den anderen Ländern) sein, auch wenn die Änderung sachlich richtig ist. Ein Unternehmen setzt sich damit dem Risiko der Abmahnung durch einen Mitbewerber aus. Leser gehen üblicherweise nicht davon aus, dass in Wikipedia-Artikeln Werbung enthalten ist. Erfolgt sie dennoch, so kann das ein Eingriff in den Wettbewerb sein.
Offenlegung ist kein Freibrief
Offenlegung und Benutzerverifizierung sind kein Freibrief zur Einstellung beliebiger Texte. Vielmehr müssen Artikel dem enzyklopädischen Anspruch gerecht werden. Besonders wichtig sind folgende Aspekte:
- Der Artikelgegenstand muss relevant für eine Enzyklopädie sein.
- Der Artikel muss in Form und Inhalt dem Anspruch einer Enzyklopädie entsprechen.
- Das Thema muss aus einem neutralen Standpunkt heraus dargestellt sein. Das bedeutet insbesondere, dass er nicht werblich formuliert ist.
- Alle Aussagen müssen nachprüfbar und zuverlässig belegt sein, wobei externen Belegen der Vorzug zu geben ist (z. B. Informationen aus Fachzeitschriften oder überregionalen Tageszeitungen). Auch „Firmeninterna“ müssen nachprüfbar publiziert sein und als Quellen angegeben werden.
Wichtige Links
Wichtige Links kurz |
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