Wikiup:WikiReader/Wikipedia Kapitel 7

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Disclaimer: Dieser Text wurde aus den entsprechenden Texten im Wikipedia-Namensraum-Artikeln zusammengestellt, indem die Artikel umformuliert, gekürzt oder ergänzt wurden. Die Verlinkung ist noch nicht konsequent bzw. ungelöst, weil noch eine Lösung für die Verlinkung innerhalb des Buches (ggf. durch grafische Hinweise) und von dort auf externe Seiten wie z.B. die Wikipedia selbst gefunden werden muß. Eingriffe in den Text sollten jetzt möglichst sparsam gemacht werden, Ergänzungen sind hochwillkommen, Edit-Wars zu vermeiden ;)

Urheberrechte

Es gibt nur einige wenige wirklich unumstößliche Regeln in der Wikipedia; eine der wichtigsten ist es, die Urheberrechte zu beachten. Die Nichtbeachtung kann das ganze Projekt Wikipedia gefährden, denn sollte jemand einen Text in der Wikipedia entdecken, der von ihm ist und zu dessen Veröffentlichung er als Urheber keine Erlaubnis gegeben hat, könnte das unter Umständen einen kostenintensiven und zeitraubenden Gerichtsprozess zur Folge haben. Es ist natürlich einfacher, einen Text einfach abzuschreiben oder aus dem Internet mit Kopieren und Einfügen zu übernehmen, aber das ist zum einen nicht Sinn der Sache – auf den Text kann auch per Weblink verwiesen werden –. Es ist schlicht gesetzlich nicht erlaubt, denn fremde Texte und Bilder sind in der Regel durch die Urheberrechte des fremden Autors geschützt. Sie sollten daher niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechte-Inhaber verwenden, denn Sie schaden damit der Wikipedia!

[Problematik verschiedener Länderurheberrechte noch kurz ansprechen?]

Die Wikipedia will eine „freie” Enzyklopädie aufbauen – frei auch im Sinne von frei von urheberrechtlichen Nutzungsbeschränkungen und kommerziellen Interessen. Deshalb ist ein korrekter Umgang mit dem Urheberrecht besonders wichtig. Rechtliche Aspekte müssen dabei in zwei Richtungen beachtet werden: bei der Verwendung fremden Materials zum Aufbau der Wikipedia und bei der Weiternutzung von Inhalten aus der Wikipedia. Bei Fragen und Unklarheiten zum Urheberrecht hilft die Wikipedia-Seite „Wikipedia:FAQ Rechtliches” weiter; weitergehende Fragen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben, können auf der Seite „Wikipedia:Urheberrechtsfragen” gestellt werden.

Es gibt einige Fälle in denen Sie fremdes Text- und Bildmaterial verwenden dürfen, so zum Beispiel wenn der Autor das Material ausdrücklich als „Public Domain” bzw. gemeinfrei nach deutschem Rechtsverständnis zur Nutzung freigegeben hat. Die Freigabe als „Public Domain” kann nur der Urheber selbst erklären, nicht etwa ein Dritter, der die Erlaubnis zur Veröffentlichung (also die Verwertungsrechte) hat. Wenn ein Autor seinen Text oder sein Bild ausdrücklich zur Verwendung in der Wikipedia unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation zur Verfügung gestellt hat, dann dürfen Sie ebenfalls Text und Bild verwenden.

Texte und Lichtbildwerke (nach §2 UrhG im deutschen Recht; Art. 2 URG im Schweizer Recht CH; §2 URhG im österreichischen Recht), deren Urheber seit 70 Jahren oder länger tot ist (§64 UrhG im deutschen Recht; Art. 29 URG im schweizer Recht; §60 UrhG im österreichischen Recht), dürfen Sie ebenfalls verwenden. Wenn Sie Fragen oder Zweifel haben, dann schauen Sie bitte unter der Wikipedia-Seite „Wikipedia:Bildrechte” nach. Auf der dazugehörigen Diskussionsseite können Sie – wie überall auf den Diskussionsseiten der Wikipedia – Fragen stellen und bekommen meist prompt eine Antwort. Sollten Sie auch nur leise Zweifel haben: Fragen Sie bitte! Bilder mit ungeklärtem Lizenzstatus werden sehr schnell gefunden und gelöscht. Sie ersparen sich unter Umständen langwierige Diskussionen, wenn Sie die Möglichkeit der Verwendung schon vorab klären.

Bilder, Musik und Töne, die unter einer „Creative Commons”-Lizenz – die gewerbliche Nutzung und Bearbeitung einschließt – stehen, werden von vielen auch akzeptiert. Wenn die Lizenz die Nennung der Autoren vorschreibt, müssen diese auf der Bildbeschreibungsseite genannt werden. In allen Fällen aber sollte zur Vermeidung von Missverständnissen die Quelle bzw. die Zustimmung des Rechteinhabers auf der Diskussionsseite des Artikels bzw. der Bild- oder Tondatei angegeben werden. Sonst müssen wir davon ausgehen, dass der Artikel oder das Bild eine Urheberrechtsverletzung darstellt und ihn löschen. Meist zaudern die Administratoren nicht sehr lange mit einer Löschung. Bei der Menge an Texten und Bildern, die tagtäglich in die Wikipedia eingestellt wird, ist es schon fast unmöglich, jeden Benutzer zu fragen, ob er vielleicht nur vergessen hat, die nötigen Angaben einzustellen. Bitte denken Sie also daran, diese Angaben von vornherein zu machen, und seien Sie nicht erzürnt, wenn ein Bild oder ein Text wegen der fehlenden Angaben gelöscht wurde. Sollte sich alles aufklären und die Einstellung ihrerseits war korrekt, kann ein gelöschter Text ohne großen Aufwand von einem Administrator wiederhergestellt werden, auch ein Bild ist schnell wieder hochgeladen.

Übrigens reicht es nicht aus, eine Genehmigung des Rechteinhabers zu haben, die eine „Nutzung in der Wikipedia” erlaubt, denn jede Veröffentlichung ist automatisch mit einer Lizenzierung unter der GFDL verbunden, welche die Nutzung durch Dritte einschließt. Es ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Urheber dazu kein Einverständnis erteilt hat. Sind Sie nicht der Urheber des eingestellten Werkes oder Textes, müssen Sie beim Urheber eine explizite Genehmigung zur Veröffentlichung unter der GFDL einholen. Auf der Wikipedia-Seite „Wikipedia:Textvorlagen” finden Sie hierfür Formbriefe.

Eine Übernahme von Bildern (auch aus anderssprachigen Wikipedias) verlangt ebenfalls die explizite Nennung der Quelle und des Autors sowie der Lizenz. Dazu eignet sich die Bildbeschreibungsseite. Ausreichend dürfte das Setzen eines Links auf die Bildquelle und gegebenenfalls auf die Homepage bzw. Benutzerseite des Autors/Urhebers sein. Ein „Fair Use” von Bildern gibt es nur nach US-amerikanischem Recht; die Verwendung urheberrechtlich geschützter Bilder unter „Fair Use” ist in der deutschsprachigen Wikipedia deshalb nicht erwünscht.

Eigene Texte und Bilder

Alle Beiträge zur Wikipedia stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Falls Sie nicht wünschen, dass das von Ihnen Geschriebene unbarmherzig geändert und weiterverteilt wird, drücken Sie nicht auf „Artikel speichern”, denn genau dazu ist die Wikipedia gedacht. Sie haben – nachdem Sie den Artikel gespeichert haben – keinerlei Möglichkeit mehr, daraufhin zu wirken, dass dieser Artikel in der von Ihnen eingestellten Form bewahrt bleibt. Die Wikipedia ist ein Projekt, in dem nicht nur viele Menschen mitarbeiten, sondern auch alle Mitarbeiter dazu aufgerufen sind, konstruktiv mitzuarbeiten. Sollte Ihnen eine Änderung eines anderen Mitarbeiters nicht gefallen, überdenken Sie es noch einmal: Vielleicht war Ihr Text zu fachsprachlich abgefasst und der Bearbeiter hat versucht, ihn laienverständlicher zu überarbeiten. Vielleicht hat der Bearbeiter auch nur versucht, ein paar Formulierungen zu verbessern. Änderungen sind praktisch nie – außer im Falle von Vandalen – absichtliche Verschlechterungen des Textes. Sollten Sie dennoch nicht einverstanden sein, dann sprechen Sie den Bearbeiter auf seiner Benutzer-Diskussionsseite an oder schreiben Sie ihre Bedenken und Kritikpunkte auf die Diskussionsseite des Artikels. Meistens finden sich über die Artikel-Diskussionsseite weitere am Thema interessierte Wikipedianer, mit denen Sie im Dialog die Änderungen diskutieren können.

In der Wikipedia werden alle Autoren auf allen Eingabeseiten darauf hingewiesen, kein Material zu verwenden, das Urheberrechten Dritter unterliegt und im Rahmen des Möglichen wird versucht, Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren. Es kann trotzdem nicht ausgeschlossen werden, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht sofort als solches erkannt wird. Es gibt zwar die Möglichkeit Texte zu prüfen und diese im Internet aufzuspüren, aber bei Texten aus Büchern und Zeitschriften wird es schwierig. Meistens deutet der Wortlaut eines verwendeten Textes schon darauf hin, dass er aus einem anderen Werk stammt, manchmal sieht man es auch an der Formatierung. Trennzeichen in Wörtern mitten in einem Satz, ohne das dafür aufgrund eines Zeilenwechsels Bedarf besteht, sind ein Hinweis auf kopierte Texte. Wenn uns eine Urheberrechtsverletzung angezeigt wird, nehmen wir selbstverständlich solches Material umgehend vom Server.

Sollten Sie der Rechteinhaber von Texten sein, die ohne ihre Genehmigung in die Wikipedia kopiert wurden, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die E-Mailadresse info@wikipedia.de. Damit wir dem Fall nachgehen können, sollte Ihre E-Mail den betroffenen Text in der Wikipedia genau bezeichnen (am besten ist es, wenn Sie die URL angeben) und auch Ihre Publikation oder Website nennen, aus bzw. von der der Text stammt.

Wenn Sie eine Weile in der Wikipedia mitarbeiten und den einen oder anderen Artikel bearbeiten oder erweitern, dann werden Sie womöglich in die Verlegenheit kommen, dass Sie den Artikel aufteilen möchten, weil der von Ihnen mit Informationen angereicherte Absatz so lang geworden ist, dass es sich lohnen würde, ihn unter einem eigenen Lemma auszulagern. Auch dafür gibt es bestimmte Regeln:

Artikel verschieben, Artikel zusammenführen, Artikel aufteilen

Nach der GNU-Lizenz für freie Dokumentation muss die Information über die Originalautoren aller Texte stets erhalten bleiben. Diese Information speichert die Media-Wiki-Software in der Versionsgeschichte. Ein einfaches Ausschneiden und Kopieren von Text in andere Artikel ist nicht erlaubt, denn dann würde der Text, der unter Umständen von vielen verschiedenen Wikipedianern erstellt wurde nur unter dem Namen eines einzigen Bearbeiters erscheinen, der an der Entstehung diese Textes aber gar keinen Anteil hatte. Das entspräche auch nicht der Lizenz, die die Nennung der fünf Hauptautoren erfordert. Wollen Sie also einen Artikeltext zu einem neuen oder anderen Lemma verschieben, dann nutzen Sie bitte immer die Funktion „Artikel verschieben”, die bei angemeldeten Benutzern auf jeder Wikipedia-Seite am oberen Rand erscheint, oder bitten Sie einen erfahreneren Benutzer, der dazu berechtigt ist, darum (z. B. einen Administrator). Artikel, die zusammengeführt oder aus denen Teile kopiert wurden, sollten in der „Zusammenfassung” immer die Quelle und die fünf Hauptautoren beinhalten. Eine Möglichkeit ist es, z. B. „Material aus John Ronald Doe in Abschnitt 'Biographie' eingefügt. Mitarbeit: Schreiberling, 217.237.15.1” zu vermerken. Der alte Artikel darf sonst nicht gelöscht werden, denn er enthält die Liste der Autoren und diese Autorenliste muss erhalten bleiben. Mit dem Eintrag in die „Zusammenfassung” sorgen Sie für den Erhalt dieser wichtigen Informationen. Die lizenzrechtlich sauberste Methode zum Vereinigen zweier Artikel ist das Zusammenführen der beiden Versionsgeschichten zu einer. Dies kann nur ein Administrator durchführen. Sprechen Sie ruhig einen der Administratoren an, jeder wird Ihnen gern behilflich sein.

Hin und wieder kommt es vor, dass ein Benutzer die Vorgaben der Wikipedia nicht einhält und die Urheberrechte verletzt. Wenn Sie eine solche Urheberrechtsverletzung – kurz URV – bemerken, dann zögern Sie bitte nicht, diese zur Kenntnis zu geben. URVs können das Projekt Wikipedia in ernsthafte Schwierigkeiten bringen, daher ist es ausgesprochen wichtig, dass solche Verstöße umgehend bekannt werden.

Urheberrechtsverletzungen (URV)

Alle Texte und Bilder, die in die Wikipedia eingestellt werden, müssen nach dem für die deutschsprachige Wikipedia gültigen Meinungsbild unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation stehen oder gemeinfrei sein. Ist das nicht der Fall, spricht man in der Wikipedia von einer Urheberrechtsverletzung. In der „Zusammenfassung” – also dem Kommentar zu einer Artikelbearbeitung – oder in Diskussionen wird häufig das Kürzel „URV” verwendet, um auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung aufmerksam zu machen. Artikel, bei denen ein konkreter Grund vorliegt, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, sollten auf der Wikipedia-Seite Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen eingetragen werden. Der Artikeltext muss mit dem Baustein {{URV}} [adresse] --~~~~ und einer Quellenangabe versehen werden. Ein konkreter Grund, eine Urheberrechtsverletzung zu vermuten, liegt vor allem dann vor, wenn der Text bei einer Quelle außerhalb der Wikipedia gefunden wurde. Bitte achten Sie darauf, dass keine Übernahmen aus der Wikipedia und Mirrors irrtümlich als Primärquelle angesehen werden. Informationen und Werkzeuge zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzungen finden Sie auf der Wikipedia-Seite Wikipedia:Helferlein #Urheberrechtsverletzungen.

Texte, bei denen die Urheberschaft ungeklärt ist, aber keine Quelle gefunden werden konnte, sollten mit dem Baustein {{Urheberschaft ungeklärt}} markiert werden, sie werden dann automatisch in einer Kategorie gesammelt, die regelmäßig von den Administratoren abgearbeitet wird.

Sollten Sie Bilder ohne Lizenzangaben finden, dann setzen Sie den Baustein {{Bild-Lizenz-unbekannt}} auf die Bildseite. Diese Bilder werden dann ebenfalls unter einer eigenen Kategorie gelistet. Die Benutzer, die das beanstandete Bild hochgeladen haben, werden dann von einem Administrator aufgefordert, die fehlenden Informationen zu ergänzen.

Für die Verwendung von Bildern in der Wikipedia und die damit zusammenhängenden Rechte möchten wir auf die Wikipedia-Seite Wikipedia:Bildrechte verweisen, führen hier aber einige allgemeine Hinweise auf:

Bildrechte

Wir können nur einige Hinweise zu der etwas verworrenen Lage zu den Bildrechten geben und versuchen, es Ihnen etwas verständlicher zu machen, so dass es auch den Nicht-Juristen unter Ihnen möglich ist, schnell einzuschätzen, ob das Einstellen bestimmter Bilder in die Wikipedia rechtlich erlaubt ist. Bei der Verwendung von fotografischen Aufnahmen in der Wikipedia sind prinzipiell zwei Dinge zu klären: 1. ist die Veröffentlichung eines eigenen Fotos erlaubt und 2. ist ein fremdes Foto urheberrechtlich geschützt?

Generell kann natürlich jeder Fotograf seine eigenen Fotos zur öffentlichen Verwendung freigeben. Aber nicht alle Aufnahmen dürfen überhaupt veröffentlicht werden. Die Fotos von Personen unterliegen den Persönlichkeitsrechten der Fotografierten. Jeder Mensch darf grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob überhaupt und in welchem Kontext Bilder von ihm veröffentlicht werden (das so genannte Recht am eigenen Bild). Hier gibt es allerdings Ausnahmen: Personen, die sich auf öffentlichen Versammlungen (z. B. Demonstrationen, Festen, Aufzügen) oder zufällig in einer Landschaft aufhalten, dürfen ohne deren Zustimmung auf den entsprechenden Fotos zu sehen sein (so genanntes Beiwerk oder Staffage). Jedoch darf die betreffende Person nicht der Zweck der Aufnahme sein. Demnach ist es erlaubt, eine Menge von Fußballfans auf einer Tribüne zu zeigen, jedoch nicht, einen einzelnen Fußballfan ohne dessen Einwilligung herauszugreifen und in einem Portraitfoto darzustellen. Der Gesetzgeber hat außerdem festgelegt, dass durch solche erlaubten Ausnahmen die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt werden dürfen.

Berühmte Personen (absolute Personen der Zeitgeschichte, zum Beispiel bekannte Politiker) und Personen, die kurzzeitig im Licht der Öffentlichkeit stehen (relative Personen der Zeitgeschichte, zum Beispiel ein Mensch, der einen anderen vor dem Ertrinken rettet), dürfen auch ohne ihr Einverständnis gefilmt und dieses Material darf verbreitet werden. Allerdings nach der gängigen Meinung nur dann, wenn diese Personen auf den Aufnahmen auch tatsächlich eine öffentliche Funktion wahrnehmen (siehe das so genannte „Caroline-Urteil”). Nach deutschem Recht ist es außerdem nicht zulässig, über Mauern zu spähen oder andere Hindernisse zu überwinden oder Hilfsmittel wie Teleobjektive, Leitern oder auch Luftfahrzeuge zu verwenden, um in die geschützte Privatsphäre einer (prominenten) Person einzudringen.

Fotos von Werken, wie etwa Denkmälern oder moderne Architektur, die sich dauerhaft an Straßen und öffentlichen Plätzen befinden, dürfen ohne Bedenken veröffentlicht werden („Panoramafreiheit”), solange neben ihnen auch ein Teil der Umgebung abgebildet ist. Wenn diese im öffentlichen Raum befindliche Werke urheberrechtlich geschützt sind, so sind bei der Veröffentlichung eines Bilds davon das Gebot der Quellenangabe und gewisse Einschränkungen des Änderungsrechts zu beachten. Es ist in der Wikipedia bislang Konsens, dass dies kein Hindernis für die Einstellung solcher Bilder darstellt. Gezeigt werden dürfen auch Bild- und Schrifttafeln, die dauerhaft im Straßenbild angebracht sind (siehe das Bildbeispiel im Wikipedia-Artikel „Panoramafreiheit”).

Umstritten ist die Rechtslage für Gegenstände, die sich innerhalb geschlossener Räume, wie zum Beispiel in Museen oder Ausstellungen, befinden. Dies gilt vor allem dann, wenn vom Hausherrn das Fotografieren innerhalb der Räumlichkeiten untersagt bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt wird. In einem solchen Fall kann die Publikation von Fotos nachträglich verboten werden. Nicht erlaubt ist außerdem die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Kunstwerke zu sehen sind, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Diese Rechte verfallen jedoch 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers.

Auf der Wikipedia-Seite „Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum” finden Sie eine ausführliche Diskussion zu dieser recht umstrittenen Thematik.

Panoramafreiheit

Die Veröffentlichung von Gebäude-Fotos von Gebäuden in Deutschland (sowie in Österreich und der Schweiz) ist generell durch die so genannte Panoramafreiheit gedeckt. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Erlaubnis nur auf die äußere Ansicht. Der Aufnahmestandpunkt muss zudem allgemein ohne Hilfsmittel zugänglich sein. Eine Leiter – auch wenn sie nicht dazu dienen sollte, über ein Hindernis hinwegzublicken – ist demnach genauso wenig zulässig wie ein Hubschrauber. Auch die Aufnahme von einem anderen Gebäude aus ist nicht zulässig, selbst wenn eine Genehmigung für das Betreten des Aufnahmestandpunktes vorliegt.

Vorsicht: In manchen Ländern, z. B. Frankreich und Belgien gibt es keine Panoramafreiheit! Es ist nach belgischem Recht nicht erlaubt, Bilder des Atomiums ohne Erlaubnis des Architekten in der Wikipedia zu veröffentlichen.

Bahnhöfe und Verkehrsanlagen

Auch Bahnhöfe und Verkehrsanlagen unterstehen dem Hausrecht des jeweiligen Verkehrsbetriebes (Deutsche Bahn AG oder regionaler Verkehrsbetrieb). In ihnen darf in der Regel nicht ohne Zustimmung fotografiert werden. Die Deutsche Bahn AG gestattet auf Anfrage die Lizenzierung von Aufnahmen aus Bahnhöfen unter GFDL bzw. Public Domain). Den Ansprechpartner für derlei Aufnahmen finden Sie unter der Internetadresse http://www.db.de/site/bahn/de/unternehmen/presse/ansprechpartner__zentral/uebersichtzentral.html.

Screenshots

Ebenfalls strittig ist die Verwendung von Screenshots zur Illustration von Software. Aus der Bildrechte-Diskussion geht hervor, dass diese bei der Wikipedia nicht durch das Zitatrecht gedeckt und daher im Grunde nicht erlaubt sind. Dies gilt auch für Screenshots von Fernsehaufnahmen. So darf die Tagesschau über Wikipedia mit dem Wikipedia-Logo berichten, aber Wikipedia nicht mit einem Screenshot über diesen Bericht, denn die Fernsehanstalten beanspruchen einen Urheberrechtsschutz auch für Standbilder aus ihrem Programm. Ausnahmen bilden hierbei Screenshots, die von dem Urheberrechtsinhaber des abgebildeten Programms, Spiels oder Fernsehprogramms unter die GFDL gestellt oder der Public Domain überlassen wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Screenshots so genannter Freie Software in die Wikipedia eingestellt werden, da in diesem Fall die Autoren die Nutzungsrechte an allen Aspekten des Programms von vornherein an die Allgemeinheit abgegeben haben (in der Mehrheit unter den Bestimmungen der GPL). Voraussetzung ist, dass keine urheberrechtlich geschützten Werke Dritter (wie beispielsweise eine Webseite oder die Fensterrahmenelemente bei graphischen Programmen) auf dem Screenshot identifizierbar sind.

Beachten Sie bitte, dass es in der Wikipedia nicht möglich ist, nur eine begrenzte Benutzungsfreiheit für Ihre Bilder zu erklären. Wer die volle Kontrolle über die kommerzielle Nutzung seiner Fotos behalten möchte, sollte sie in der Wikipedia nur in einer nicht reprofähigen Auflösung hochladen.

Fremde Aufnahmen dürfen nur dann hochgeladen werden, wenn sie nicht urheberrechtlich geschützt sind. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Aufnahmen, die generell nicht schutzfähig sind, und solchen, bei denen der rechtliche Schutz wieder erloschen ist. Wird in einem Buch beispielsweise eine gemeinfreie Fotografie unbearbeitet veröffentlicht, so darf diese selbstverständlich ohne Zustimmung des Verlages beliebig reproduziert werden.

Werden zweidimensionale Vorlagen (zum Beispiel Gemälde oder Fotos) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nicht urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Gemälde und Fotografien nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. Dies gilt jedoch nicht für Aufnahmen von dreidimensionalen Gegenständen, wie beispielsweise einer Skulptur. In diesem Falle ist das Foto als Lichtbild oder Lichtbildwerk geschützt.

Amtliche Werke

In Deutschland (und ähnlich in den meisten europäischen Staaten) sind gemäß § 5 Abs. 1 UrhG bestimmte amtliche Werke nicht urheberrechtlich geschützt: „Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.”

Unter diese Regelung fallen nach den vorliegenden Urteilen und dem Meinungsbild der Wikipedia ebenfalls die vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation im Amtsblatt veröffentlichten Briefmarken und die Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ausführlicher wird diese Thematik auf den Wikipedia-Seiten „Wikipedia:Wappen” und „Wappensatzung” behandelt.

Andere amtliche Werke, die nur im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, unterliegen dagegen ebenso wie Fotos nach der Panoramafreiheit gemäß § 5 Abs. 2 UrhG einem „Änderungsverbot”, das nach in der Wikipedia umstrittener Ansicht mit der Freiheit der Wikipedia nicht vereinbar ist.

Für weitere Hinweise und Dinge, die bei der Verwendung von amtlichen Werken zu beachten sind, möchten wir auf die Wikipedia-Seite „Wikipedia:Bildrechte” verweisen.

Geschützte Fotos

Vor allem bei der Illustration von historischen Ereignissen oder Biografien historischer Personen ist man bei Wikipedia auf fremde Fotos oder künstlerische Darstellungen angewiesen. In vielen Fällen lässt sich die Rechtslage nicht eindeutig klären. Auch gibt es innerhalb der Diskussion Vertreter einer strikten Linie, die im Zweifelsfalle eher von einer Verbreitung von Fotos abraten, während andere nach der Devise agieren: Wo kein Kläger, da kein Richter. Jeder, der potenziell geschützte Aufnahmen in die Wikipedia unter einer Public-Domain-Lizenz einstellt, sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass er mit diesem Schritt weltweit zur unbeschränkten Verwendung einlädt. Dies kann im Einzelfall zu Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber führen.

Es gibt natürlich zweifelsfrei gemeinfreie Fotos, die ohne Probleme in der Wikipedia verwendet werden dürfen. Nach deutschem Recht erlischt der Schutz bei Lichtbildwerken 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen. Leider ist in vielen Büchern der Name des Fotografen eines Bildes nicht angegeben. Lediglich die Institutionen, die die Originalaufnahmen verwahren sind erwähnt. Ob diese zugleich über die urheberrechtlichen Verwertungsrechte verfügen, muss jeweils durch eine Anfrage bei dieser Institution geklärt werden. Das Eigentum an Abzügen oder Negativen begründet keine Befugnis, die Veröffentlichung zu gestatten. Werden unveröffentlichte Fotografien etwa aus einem Archiv ohne Zustimmung des Fotografen oder seiner Rechtsnachfolger publiziert, so stellt dies nach herrschender Meinung einen gravierenden Urheberrechtsverstoß dar, da § 12 UrhG der deutschen Gesetzgebung das Veröffentlichungsrecht dem Urheber vorbehält.

Bedenkenlos dürfen Aufnahmen verbreitet und verwendet werden, die zu diesem Zweck ausdrücklich freigegeben worden sind. Allerdings behalten sich manche Urheber das Recht vor, dass ihre Aufnahmen nur unverändert reproduziert werden. Dieser Passus ist nicht mit der GFDL und somit auch nicht mit den Richtlinien der Wikipedia vereinbar. Die Wikipedia akzeptiert alle Bilder, die vor dem Jahr 1900 aufgenommen wurden, ohne expliziten Nachweis des Todesdatums des Urhebers als gemeinfrei. Allerdings nur sofern es keine konkreten Anhaltspunkte gibt, dass der Urheber (also der Fotograf) keine 70 Jahre tot ist. Bitte beachten Sie aber, dass auch wenn der Fotograf nicht bekannt oder mit vernünftigem Aufwand zu ermitteln ist, es sein kann, dass innerhalb der Regelschutzfrist von 70 Jahren nach seinem Tod Ansprüche seitens der Rechtsnachfolger an einen Verwerter gestellt werden.

Zu der Problematik anonymer Werke verweisen wir auf die ausführliche Darstellung auf der Wikipedia-Seite „Anonymes Werk (Urheberrecht)”.

In der Wikipedia finden sich immer wieder unberechtigterweise verwendete Bilder. Im Gegensatz zu Zitaten bei Textausschnitten reicht es auch nicht aus, das Bild lediglich mit einer Quellenangabe zu versehen, daher sollten solche Bilder mit dem Text-Baustein {{LöschantragBild}} gekennzeichnet werden und am besten mit Quelle des Originals oder Nennung des Rechteinhabers auf der Wikipedia-Seite „Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder” vermerkt werden, damit sie aus der Wikipedia entfernt werden können. Einen vorformulierten Text, um bei Rechteinhabern nach einer Freigabe anzufragen, finden Sie ebenfalls unter der Wikipedia-Seite „Wikipedia:Textvorlagen”.