Wikiup Diskussion:Anonymität

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WP:ANON-Verstoß wegen Verlinkung von Gerichtsurteilen

Ich empfinde es als problematisch oder zumindest als nicht unmittelbar nachvollziehbar, wenn im Metabereich die Verlinkung von Gerichtsurteilen wegen WP:ANON unterbunden wird, weil im Urteilstext der bürgerliche Name und der Wikipedia-Benutzername genannt wird. Kann bitte einmal genauer erklärt werden, warum das so ist bzw. wieso wir das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person stärker schützen als ein deutsches Gericht? --Fit (Diskussion) 21:42, 21. Jan. 2021 (CET)

Diese Seite ist eine private Website und auf dieser Website wird vom Betreiber jedem Benutzer vollständige Anonymität zugesichert. Könntest du erläutern, warum das du das anzweifelst? --Itti 21:46, 21. Jan. 2021 (CET)
Ich zweifle das nicht direkt an, sondern ich zweifle an, daß es für diesen Schutz keine Schranken gibt bzw. daß die Grenzziehung in dieser Form sinnvoll ist, wenn man dennoch Informationen im Metabereich zuläßt, die das Auffinden des Gerichtsurteils ermöglichen. Ich halte es beispielsweise für nachvollziehbar, daß man eine Übernahme von Informationen, wie z.B. den bürgerlichen Namen von Benutzern, in den Metabereich der Wikipedia unterbindet. Aber auch die Verlinkung eines Urteils? Das verstehe ich nicht – gerade vor dem Hintergrund, daß wir für Artikel Informationen übernehmen, wenn sie reputabel belegt sind. In dieser Fallkonstellation sollen aber Informationsquellen, die sonst als reputabel gelten, noch nicht einmal verlinkbar sein? --Fit (Diskussion) 22:02, 21. Jan. 2021 (CET)
Ja, denn das korreliert mit dem zugesicherten Schutz durch den Betreiber. --Itti 22:14, 21. Jan. 2021 (CET)
Im Zweifel sollte eine Verlinkung zunächst einmal unterbleiben, da sich das Aufdecken eines Pseudonyms nicht wieder rückgängig machen lässt. Natürlich gibt es Schranken, aber WP:ANON hat einen sehr hohen Stellenwert. Es sind nur sehr wenige Fälle denkbar, wo es gerechtfertigt wäre, trotzdem eine Velrinkung vorzunehmen. -- Perrak (Disk) 14:44, 22. Jan. 2021 (CET)

Gibt es zu diesen Änderungen denn einen Konsens? --Nuuk 20:37, 3. Feb. 2021 (CET)

Nicht, dass ich wüsste, aber die Diskussionen dazu an unterschiedlichen Stellen sind unübersichtlich geworden. Die Frage ist auch, wie weit das geht: 300 Kommentare unter einem Artikel, alle durchschauen? Wie damit umgehen, wenn mit bewussten ANON-Verstößen in diesen Kommentaren verhindert werden soll, dass der kommentierte Artikel als Beleg eingesetzt wird? Wie sieht es mit Link-Kaskaden aus? Fragen über Fragen. Schelm (Diskussion) 12:49, 15. Feb. 2021 (CET)
Was ich wirklich kritisch sehe: Dass auf Basis dieser bisher nicht konsensualen Änderungen bereits lange Nutzersperren ausgesprochen wurden. Eigentlich ein unglaublicher Vorgang. Schelm (Diskussion) 10:34, 17. Feb. 2021 (CET)
Ja, es ist wie mit der Zahnpasta, schwierig sie zurück in die Tube zu bekommen. Wir können die Identität des betroffenen Mitautors nicht wirklich schützen. Andererseits: der Gruppenkonsens, den Du in Abrede stellst, ist durchaus da: nämlich dass wir alle eine Community bilden, die kollaboriert. Ich frage Dich, Schelm, warum Du Wert darauf legst, den Namen zu verlinken. Vielleicht schädigt es die Person, indem irgendein Gegner ihn findet, der ihn vorher nicht kannte. Aber das kann ja nicht Dein Ziel sein. Vielleicht schädigt es aber auch mein Vertrauen in Dich, denn ich denke mir: vielleicht würde "Schelm" meine Anonymität auch missachten, wenn wir uns mal streiten und er zufällig weiss, wer ich bin - ich kann also keine Details über mein RL erzählen, keine Mails vom persönlichen Konto schicken, zu keinen Treffen gehen, wo "Schelm" ist etc.. Kurz: wir beide, Schelm und MBq, können nicht mehr zusammenarbeiten. Das ist ein potentieller Projektschaden, oder? - Vielleicht könnten wir uns wenigstens darauf einigen, "nach außen" stärker zu kommunizieren, dass "Enttarnungen" und andere RL-Übergriffe auf einzelne freiwillige Wikipedianer erfahrungsgemäß gegen die unerwünschten Artikelinhalte nicht nützen, die Texte werden einfach von jemand anderem weitergeschrieben. Vielleicht hast Du von dem Fall in frwiki gehört, wo selbst Haftandrohung gegen einen Admin wirkungslos war. Die beste Empfehlung für jemanden, der gegen Artikelinhalte vorgehen möchte, ist, sich mit einem darauf spezialisierten Anwalt an den US-amerikanischen Seitenbetreiber zu wenden. --MBq Disk 11:31, 17. Feb. 2021 (CET)
Das Problem ist, dass vermehrt auch Versionslöschungen im ANR durchgeführt werden (=redaktioneller Eingriff in Artikelinhalte), um Weblinks zu verstecken, die nun wirklich jeder findet und nach denen man nach Ansicht des Artikels sowieso suchen wird. Es ging also bei der Versionslöschung nur ums Prinzip. Ich halte einen echten Schutz der Anonymität für sehr wichtig. Dazu kann auch in seltenen Fällen gehören Artikelinhalte wie Weblinks oder Belege aus der aktuellen Version herauszuhalten - nach gründlicher Güterabwägung im Einzelfall (da hier zwei Richtlinien kollidieren und ANON keineswegs grundsätzlich das höchste Recht hier wäre). So wird keine unbedarfter Leser auf die Identität gestoßen, der nicht eh danach gesucht hat. Dieses Versionslöschen und der unvermeidbare Streisandeffekt bewirken leider das Gegenteil. Eine Berufung auf eine durch den Seitenbetreiber zugesicherte Anonymität legitimiert keineswegs alles, was hier vorgefallen ist. In der englischen Wikipedia werden diese Fragen differenzierter beantwortet. Es ist doch kein Schuldeingeständnis, wenn man zugibt, dass man hier vor einem Dilemma steht und es nicht nur die eine richtige Sicht und Lösung gibt.--Perfect Tommy (Diskussion) 13:25, 17. Feb. 2021 (CET)
Vielen Dank an Kollegen Perfect Tommy für diese differenzierte und exakte Problemschilderung. Ich schließe mich vollinhaltlich an. Liebe Grüße, Bernhard Wallisch 13:49, 17. Feb. 2021 (CET)
Ich bin grundsätzlich ganz bei Dir, MBq, auch mir ist die Anonymität wichtig, und sie sichert die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Allerdings erwarte ich, dass Regeln, auf deren Basis lange Nutzersperren ausgesprochen werden, hinreichend kodifiziert sind, und das waren sie offenbar hier nicht. Was nicht geht: Dass Doc Taxon Ergänzungen vornimmt, ohne auf eine/n Konsens/Diskussion etc. wenigsten zu verweisen. Hinzu kommen die angesprochenen Fragen nach der Tiefe der Prüfung der Weblinks etc. VG, Schelm (Diskussion) 10:51, 22. Feb. 2021 (CET)
Um nochmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Es ist mE überhaupt kein Problem, in der WP auf Urteile zu verlinken, denn diese sind in der Regel anonymisiert und neutralisiert, d. h. es sind im Wesentlichen die Namen der Verfahrensbeteiligten unkenntlich gemacht worden. Wenn hingegen Urteile, die offensichtlich über Verfahrensbeteiligte erlangt wurden, auf privaten Webseiten ohne diese übliche Anonymisierung (und damit wahrscheinlich rechtswidrig) veröffentlich werden, dann sehe ich kein Problem darin, wenn eine Verlinkung in der WP unter Rückgriff auf ANON unterbunden wird. --Jonaster (Diskussion) 15:26, 17. Feb. 2021 (CET)
Das ist eine essenzieller Hinweis. Nicht alles, was man im Netz findet, ist offiziell und von dem zuständigen Gericht autorisiert veröffentlicht. Oft dient es gerade dazu eine Person zu doxen, wenn gegnerische Verfahrensbeteiligte und deren Anwälte es veröffentlichen. Wenn Medien es dann verbreiten, verstößt es gegen journalistische Sorgfaltspflichten.--Fiona (Diskussion) 18:00, 20. Feb. 2021 (CET)
Da von verschiedenen Seiten immer wieder gefragt wird, inwiefern wir auch auf ANON hinter Weblinks zu achten haben, und wir auch hinsichtlich dieser Praxis vorgehen (also auch nichts neues ist), wurde die kleine Anpassung vorgenommen. Ich sehe das als Informationsmehrwert, es ist auch keine Regel- oder eine Art Statutenänderung, wenn jemand darauf hinaus will. Liebe Grüße, – Doc TaxonDisk. 17:27, 22. Feb. 2021 (CET)

Präzisierung für die Nutzung von Aufzeichnungen

Klar ist mittlerweile wohl, dass ANON eine interne Regel für Wikipedia ist und draussen andere Gesetze gelten. Es ist aber gut, dass Verstösse aller Art hier sanktioniert werden können. Nun gibt es seit Corona ja viele Videokonferenzen und auch auf Veranstaltungen treten Leute ja mit orange Bändchen auf, wenn sie nicht fotografiert werden können. Ich persönlich will das auch weiter ohne Hemmungen tun. Sollte man nicht mal sagen, dass solche auf Veranstaltungen angefertigte Bilder und Screeenshots nicht innerhalb von Wikipedia ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen, das unerlaubte Anfertigen und Verbreiten zu Sperren führen kann und auch das Spekulieren mit daraufhin gewonnenem Wissen (Alter, Geschlecht, Schönheit, Identität...) sanktioniert werden kann? Grundlage wäre, dass es nicht als permanente Preisgabe eigener Daten gewertet wird. --GhormonDisk 10:35, 23. Sep. 2021 (CEST)

Ergänzung: Natürlich sind einzelne Veranstaltungen halboffiziell, zb Stammtische. Was ist aber offiziell bei uns? Man wird Missbrauch nicht verhindern können (trotz Absprachen oder Zusicherungen von Veranststaltern oder Teilnehmern). Jetzt kann man sagen: es wurde ja selbst preisgegeben. Bei der WikiCon gibts differenziertere Regelungen. Es geht darum, diese zu verallgemeinern und, so Fehlverhalten Accounts zuordenbar ist, auch sanktionierbar zu machen. --GhormonDisk 15:42, 23. Sep. 2021 (CEST)

Das wird in den Spielregeln für Veranstaltungen deutlich kommuniziert. Auf auf der Seite für die WikiCon Erfurt. Viele Grüße --Itti 11:59, 23. Sep. 2021 (CEST)
Stimmt. Es gibt aber auch Stammtische und andere virtuelle Treffen, die jetzt online stattfinden. Dafür müsste sowas auch gelten. Die werden für schnellere Absprachen und Sachdiskussionen vermutlich bleiben. GhormonDisk 12:20, 23. Sep. 2021 (CEST)
Ist doch ganz einfach: Wenn so ein virtuelles Treffen angekündigt ist und es zu diesem Thema keine explizite Aussage gibt, dann weist man darauf hin, daß das bitte a) schriftlich festgehalten werden und b) auch zu Beginn der Konferenz nochmal gesagt werden soll.
Wenn sich die Veranstalter nicht darauf einlassen wollen, bleibt immer noch die Möglichkeit die Kamera auszustellen: „Schwarzer Kasten mit Name drin“ eignet sich wenig zu Spekulationen zur Person. Und wenn es einem zu doof ist darüber wohlmöglich auch noch ausführlich diskutieren zu müssen (so geht es mir), dann bleibt man halt weg. --Henriette (Diskussion) 13:18, 23. Sep. 2021 (CEST)
Das ist unbestritten die individuelle Lösung, die man wählen kann und auch soll. Nun können Dritte aber auch trotz Zusicherung des Veranstalters aus einem Screenshot mit Dir eine Dartscheibe basteln und die ins Netz stellen ;-) Aktuell kann man sich darauf beziehen, dass Du Dein Bild ja als "persönliche Information" freigegeben hast, indem Du die Kamera nutzt. Wenn man die Leute sieht, ist das aber immer persönlicher. Es geht praktisch darum, ob das auch allgemein besser regelbar ist - und das ganz entspannt. --GhormonDisk 13:37, 23. Sep. 2021 (CEST)
Nein, das ist nicht zuverlässig regelbar: „Kamera an“ = ich habe keine Kontrolle darüber, ob jemand einen Screenshot macht obwohl das unerwünscht ist. „Kamera aus“ = kein inhaltlich sinnvoller Screenshot möglich. Fertig. Heißt für mich: Hin und wieder mal Kamera an nur bei Veranstaltungen bei denen das a) bereits im Vorfeld von den Veranstaltern schon bedacht, explizit angesagt und unmißverständlich kommuniziert wurde und b) nur mit Leuten, denen ich in dieser Hinsicht zu 100% vertraue. Der Rest muß halt auf ein Bild von mir verzichten – müssen sie in der schriftlichen Kommunikation ja auch. Ich diskutiere darüber auch nicht; wenn ich das nicht will, dann will ich das nicht – und das ist bitte zu respektieren. Wer das nicht kann oder will, gut. Dann bleibe ich weg (auch kein großer Verlust). --Henriette (Diskussion) 13:45, 23. Sep. 2021 (CEST)
ok, das hast du jetzt ausreichend gesagt und hatte ich schon beim ersten Post verstanden ;-) Vielleicht sehen andere noch Optionen, das hier geeignet zu erwähnen? Es ist doch wie beim bezahlten Schreiben für Diensleister: Es geht darum, das erst mal im Grundsatz zu regeln, worauf man sich bei Verstössen beziehen kann - ohne dieselben damit voll zu verhindern. --GhormonDisk 14:10, 23. Sep. 2021 (CEST)
Das von Dir gesetzte Topic heißt: „Präzisierung für die Nutzung von Aufzeichnungen“. Welche Stammtische und Koordinationstreffen werden oder wurden aufgezeichnet?
Aufgezeichnet wird ggf. bei der WikiCon: Dort ist das über Wikipedia:WikiCon_2021/Hausordnung geregelt. Damit ist auch klar wer Ansprechpartner ist, wenn diese Regeln nicht eingehalten werden. Bzw. haben dort im Vorfeld alle Teilnehmer die Gelegenheit ihren Unwillen bzgl. Fotos oder Aufzeichnungen zu äußern.
Stammtische oder sonstige Treffen sind privat initiiert: Klar kann auch dort ein/e Verstalter/in sowas wie eine Haus- oder meinetwegen Chat-Ordnung festlegen (gibt es hin und wieder auch und scheint zu funktionieren). Den Rest regelt individuelle Verantwortung: Man spricht die Leute darauf an und wünscht sich sowas; oder verhindert von Anfang an Verstöße, indem man sie selbst verunmöglicht. Wenn es Verstöße gibt, ist derjenige dafür verantwortlich der den Verstoß begangen hat; und wer nicht versucht hat es zu verhindern, muß mit den Auswirkungen leben (in Zukunft weniger oder keine Teilnehmer mehr). Mir ist völlig unklar warum man darüber lange diskutieren soll: Bleib Du selbst, mach es selbst. --Henriette (Diskussion) 15:05, 23. Sep. 2021 (CEST)
Kannst du bitte mit der Unart aufhören, Deine Antworten immer als alleinseeligmachend zu verkaufen? Ich habe eine Frage gestellt, du antwortest immer das Gleiche und das nervt sicher nicht nur mich, sondern auch andere. Und nein, ich wiederhole jetzt nicht, wo ich denn Sinn einer generellen Erwähnung sehe. Vorschlag: wenn du fragst, respektiere ich, dass du mehrere Meinungen hören möchtest und umgekehrt. Ich antworte einmal und präzisiere höchstens nocheinmal. Vor allem beachte ich, dass es nur (m)eine Meinung ist und es andere geben kann. Sorry, dass ich das mal so deutlich sagen muss, aber es ist ja nicht das erste Mal. --GhormonDisk 15:32, 23. Sep. 2021 (CEST)
Du hast bisher nicht erklärt „ … wo [Du] denn[sic] Sinn einer generellen Erwähnung“ und den generellen Verzicht auf selbstverantwortliches Handeln siehst. Daß man nicht ungefragt Fotos machen und daraus Dartscheiben zum Download bereitstellen darf und soll, ist – mag Dich erstaunen, ist aber tatsächlich so – schon immer allen bekannt. Daß Teilnehmer an Veranstaltungen ihr Recht am eigenen Bild auch mal in sehr robust geführten Diskussionen betonen, wird Dir ausnahmslos jeder Fotograf bestätigen der diesbezüglich mal mit mir oder anderen Foto-Verächtern zu tun hatte.
Daß ein einmal im Netz gelandetes Foto nicht mehr einzufangen ist, ist etwas auf das man nach spätestens 3 Minuten Nachdenken auch selber kommt. Kurz und gut: Verbote mißbräuchlicher Verwendung von Aufzeichnungen oder Teilen daraus bringen wenig; wenn man der Meinung ist, daß das hilft, dann spricht man die Veranstalter explizit darauf an. Ansonsten: Wer solchen Mißbrauch treiben will, kann nicht effizient und 100%ig daran gehindert werden – selbst eine Sperre wäre nur eine nachträgliche Maßnahme, verhindert aber im Vorfeld gar nichts. Ist nicht meine Meinung, sondern Fakt.
Und aus diesem Fakt folgt logisch: Wo mich andere nicht effektiv oder zu 100% schützen können, muß ich das übernehmen und so gut es eben geht selber dafür sorgen. Keine Kamera in Videokonferenzen; und mir genau überlegen an welchen Konferenzen ich teilnehme. Nur weil Dir die Realität nicht gefällt, ist die Beschreibung derselben und meine Antwort aufgrund dieser Tatsachen kein Grund mich anzupampen. Alternativ kannst Du natürlich auch noch Perrak anpampen, weil der die Realität genauso beschreibt wie ich und die gleichen Schlüsse daraus zieht. --Henriette (Diskussion) 20:17, 23. Sep. 2021 (CEST)
Dass auf WP-internen Veranstaltungen gewonnene Erkenntnisse über andere Menschen nicht veröffentlicht werden sollten erscheint mir eigentlich selbstverständlich. Wenn man möchte, kann man am Anfang der Veranstaltung explizit darauf hinweisen. Ob andere sich dann daran halten, hat man nicht im Griff, wenn einem Anonymität sehr wichtig ist, bleibt dann nur wegbleiben oder zumindest Bildschirm aus.
Das Spekulieren zu persönlichen Daten ist immer sanktionierbar, wenn es übergriffig wird, egal worauf die Spekulation gründet. Annahmen bezüglich Alter oder Geschlecht würde ich im Normalfall allerdings nicht als übergriffig ansehen. -- Perrak (Disk) 17:40, 23. Sep. 2021 (CEST)
Danke, die Hoffnung hab ich auch. Nur sind alle geahndeten Verstösse bis jetzt interne Verwendungen externer Dinge (Urteile, Presse) - direkt oder über die sogenannte Bande. Ich kann meine Frage so stellen: sind nicht respektierte Wünsche aus Videokonferenzen (man hat sich auf Vertraulichkeit geeinigt) und deren Nutzung in Wikipedia Verstösse oder kann man bezogen auf den jetzigen Text sagen: der hat das doch selber preisgegeben. Ein Satz "Die Verwendung von Informationen zur Person aus Videokonferenzen, wo Vertraulichkeit vereinbart wurde, ist ein Regelverstoss und keine "freiwillige allgemeine Preisgabe" persönlicher Informationen. Das wäre dann klar. --GhormonDisk 06:19, 24. Sep. 2021 (CEST)
Das würde ich als Verstoß sehen. Nur weil jemand etwas außerhalb der WP preisgibt, bedeutet das nicht, dass jemand anders das in die WP hineintragen darf. Auf der WIkiCon habe ich zum Beispiel ein Namensschild, auf dem auch mein Realname steht, da 100%ige Anonymität mir nicht so wichtig ist. Trotzdem wäre es ein Verstoß, wenn den jemand anders hier in der WP veröffentlicht. Natürlich kein so gravierender, als wenn ich tatsächlich versuchen würde, anonym zu bleiben, aber es wäre trotzdem nicht richtig. -- Perrak (Disk) 13:25, 24. Sep. 2021 (CEST)
Dein Namensschild-Beispiel passt doch wunderbar: Auf einer WikiCon wird fotografiert; auf so einem Foto könnte dein Namensschild lesbar sein; Foto taucht in WP/auf den Commons auf – Zack! Klarname bekannt. Effektiv verhindern kannst Du sowas nicht (im Zweifelsfalle hast Du nur ungünstig am Rand einer Gruppe gestanden und der Fotograf ist farbenblind, weshalb er dein No-Foto-Bändchen nicht korrekt identifiziert hat). Für solche Fälle kann ich den Veranstaltungsort mit Schildern pflastern, Leuten Vorträge über privacy halten bis der Arzt kommt und sie mit Sperren bis in die Steinzeit und zurück bedrohen: Ist das Foto in der Welt gibt es kein Zurück mehr. Einzige Maßnahme: Wenn mir mein ANON wichtig ist, darf der Klarname nicht auf's Namensschild.
Und wenn mich einer trotz No-Foto-Bändchen fotografiert, muß ich mich selber kümmern: Fotos flöhen und um Löschung bitten. Konsequenzen für den Fotografen wird das keine haben. War halt Schusseligkeit, nicht gesehen, nicht darauf geachtet, upps … tut mir leid … So bitter es ist: Sonderlich ausgeprägt ist die Sensibilität in der WP gegenüber solchen privacy-Fragen immer noch nicht. Man kann nur versuchen den fotografischen Begehrlichkeiten möglichst weiträumig aus dem Weg zu gehen. --Henriette (Diskussion) 13:50, 24. Sep. 2021 (CEST)
Ich zumindest rede nicht von unabsichtlichen Zufällen, sondern bewusstem Verhalten. Und wenn die Sensibilität (noch) nicht ausgeprägt ist, muss man es erklären. Dafür ist die Vorderseite da. GhormonDisk 13:58, 24. Sep. 2021 (CEST)
Vorsatz ist schwer nachweisbar (bei YouTube-Veröffentlichung einer Videokonferenz natürlich schon, bei Fotos nicht). Bitte glaube es mir: No-Foto-Schilder und entsprechende Bändchen gibt es seit bestimmt 10 Jahren auf WP-Veranstaltungen; immer wieder kommt das Thema auf, immer wieder wird es ad nauseam diskutiert; immer wieder wird betont, daß der No-Foto-Wunsch bitte ohne Diskussionen zu respektieren ist. Und trotzdem kommt dann aktuell sowas: Wat nu? Wie auf der letzten Wikicon einfach losknipsen und bei den grossen Veranstaltungen (Eule usw.) auch mit Blitz? – hast Du da den Eindruck, daß irgendwas von den Diskussionen oder der Sensibilisierung hängengeblieben ist? --Henriette (Diskussion) 14:10, 24. Sep. 2021 (CEST)
Wo steht irgendwas dazu auf der Vorderseite hier? Dann könnte man wenigstens sagen, wie es sein sollte. Das geht auch nicht in einem Ritt, da muss man erst mal "usecases" sammeln. Ich sehe eher bewusste Diskussionsbeiträge, die auf solchem Wissen beruhen und auch irgendwo diskreditieren sollen. GhormonDisk 15:09, 24. Sep. 2021 (CEST)

Änderungs-Vorschläge

Im Abschnitt "Der Benutzer möchte trotz Bekanntwerden seiner Daten anonym bleiben" findet sich der Halbsatz: "...; theoretisch besteht in Deutschland sogar ein Schadensersatzanspruch des Verletzten gegenüber dem Verletzer, falls der Verletzer schuldhaft (also vorsätzlich oder auch fahrlässig) handelt und deliktsfähig ist, er also entweder das 18. Lebensjahr vollendet hat oder älter als sieben Jahre und einsichtsfähig ist [1]".
Diesen würde ich streichen oder in den Abschnitt "Klagemöglichkeiten" verschieben. Es ist mir nicht klar, warum diese Aussage gerade in diesem Abschnitt eingefügt wurde und ob sie überhaupt relevant für den Artikel ist. In der angeführten Quelle ist keine Rede von einem Schadensersatzanspruch. Sie bezieht sich auf die unzulässige Nennung des Namens des neugeborenen Kindes eines Schauspielers. Nebenbei wirken auch Gestaltung und Orthographie der Quelle des angeführten Urteils [1] etwas ungewöhnlich ...

Den Abschnitt "Klagemöglichkeiten" würde ich in "Rechtliche Schritte", "Rechtsweg", "Rechtliche Einordnung" o.ä. umbenennen.

Der Abschnitt "Fazit" scheint mir verzichtbar. Er enthält keine weitergehenden Informationen.

Im Abschnitt "Siehe auch" könnten noch diese beiden Seiten der englischen Wikipedia angeführt werden:

beste Grüße, Kai Kemmann (Diskussion) - Verbessern statt löschen - 22:35, 14. Apr. 2022 (CEST)

Hört sich für mich sinnvoll an. -- Perrak (Disk) 15:17, 15. Apr. 2022 (CEST)