Wikiup Diskussion:Checkuser/Wahl/September 2014/Filzstift
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Gerne beantworte ich deine Fragen, bitte dich aber um Verständnis, dass ich das erst nach Wahlstart tun werde. Wäre doch unfair, wenn ich auf Grund meiner erstklassigen Antworten einen Vorteil gegenüber diejenigen, die erst später kandidieren, hätte. Auch bei weniger erstklassigen Antworten dürfte es besser sein, wenn diese erst erfolgen, wenn die Wahl bereits im vollen Gange ist ;-)--Filzstift ✏ 11:33, 9. Sep. 2014 (CEST)
Zur Contra-Stimme von Gusms de
- ???? --Filzstift ✏ 23:16, 24. Sep. 2014 (CEST)
- CU --Gusms de (Diskussion) 23:36, 24. Sep. 2014 (CEST)
- Die IP war bereits im Antrag genannt, da wurde nichts enthüllt (im Sinne Freigabe von Daten, 2. Punkt). Ansonsten wäre abgewägt worden, ob Punkt 5 der Privacy Policy anwendbar ist (dann würden A oder OS, je nach Sachlage, diese erhalten). --Filzstift ✏ 01:11, 25. Sep. 2014 (CEST)
- Schau mal zum zweiten Unterpunkt. Wenn der Beschuldigte es selber herausgegeben hat, dann ist es noch erlaubt. In diesem Fall hat es aber der CU-Antragsteller die IP genannt. Man hätte schreiben können: Die IP ist eindeutig zuordnenbar, es handelt sich um eine statische IP. Dann hätte man noch rinen A oder Os die IP gemeldet. --Gusms de (Diskussion) 10:24, 25. Sep. 2014 (CEST)
- Ich schrieb: "im Sinne". Wenn Bearbeitungen unangemeldet erfolgen, die Zuordnung aber ohne CU klar ist oder wenn der Benutzer auch unangemeldet Wikipedia-Richtlinien verletzt (abgesehen von Aktivitäten hierzuwiki auch durch [1], [2], [3] usw. gegeben -> vgl. den global block). Ist gängige Praxis, schau dir nur die letzten CU-Anfragen an, beispielsweise diese. --Filzstift ✏ 11:02, 25. Sep. 2014 (CEST)
- Schau mal zum zweiten Unterpunkt. Wenn der Beschuldigte es selber herausgegeben hat, dann ist es noch erlaubt. In diesem Fall hat es aber der CU-Antragsteller die IP genannt. Man hätte schreiben können: Die IP ist eindeutig zuordnenbar, es handelt sich um eine statische IP. Dann hätte man noch rinen A oder Os die IP gemeldet. --Gusms de (Diskussion) 10:24, 25. Sep. 2014 (CEST)
- Die IP war bereits im Antrag genannt, da wurde nichts enthüllt (im Sinne Freigabe von Daten, 2. Punkt). Ansonsten wäre abgewägt worden, ob Punkt 5 der Privacy Policy anwendbar ist (dann würden A oder OS, je nach Sachlage, diese erhalten). --Filzstift ✏ 01:11, 25. Sep. 2014 (CEST)