Wikiup Diskussion:Oversight/Archiv/2021
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Auf Anweisung des Rechtsberaters...
Umseitig heißt es, dass die Oversighter die Oversight-Funktion anwenden dürfen zur „Entfernung von potenziell verleumderischen Informationen entweder: a) auf Anweisung des Rechtsberaters der Wikimedia Foundation [...]“ Im Englischen heißt a) "on the advice of Wikimedia Foundation counsel". Ich halte "Anweisung" für "advice" in dem Zusammenhang für eine Falschübersetzung. Besser wäre z.B. "Empfehlung". Damit ist klar, dass die Entscheidung bei den Oversightern liegt. --Count Count (Diskussion) 21:47, 22. Aug. 2021 (CEST)
- Anschlussfrage: Kam das jemals vor? Die WMF kann doch letztenelich auch selber oversighten, wenn nötig? --DWI 23:01, 22. Aug. 2021 (CEST)
- Wenn die WMF selbst etwas oversightet, ist das eine Office Action, sowas kam in sehr seltenen Fällen bereits vor. Würde ein OS eine solche Aktion rückgängig machen, würden wohl die Rechte entzogen. Ob das auch der Fall wäre, wenn man das dem OS-Team nur "empfehlen" würde, weiß ich nicht, ist mir noch nicht untergekommen. Jedenfalls würde man sich schon sehr gut überlegen, bevor man sowas ablehnen würde. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 23:23, 22. Aug. 2021 (CEST)
- (BK) Ich hab das einmal auf frwikisource gemacht, über 11,5 Jahre ist's her. Sonst ist mir persönlich das als Steward nicht begegnet. Grüße, —DerHexer (Disk., Bew.) 23:25, 22. Aug. 2021 (CEST)
- Natürlich besteht keine Weisungsbefugnis der WMF gegenüber den von der Community durch Wahlen legitimierten Oversightern. Andererseits handeln die Oversighter nicht im rechtsfreien Raum, sondern sie sind eben diejenigen, die tätig werden sollen, wenn sie im Rahmen ihres Mandats von einem einschlägigen Fall erfahren. Aus rechtstheoretischer Sicht stellt sich die Frage, ob die Mandatierung durch die Community in Verbindung mit dem Regelwerk noch soft law oder schon (verrechtlichtes) hard law wären. Die Nutzungsbedingungen und das staatliche Recht gelten ohnehin, soweit wirksam. Aber davon abgesehen: Ich würde advice hier vielleicht eher mit einem Tätigwerden auf Anfrage der Rechtsabteilung übersetzen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 23:35, 22. Aug. 2021 (CEST)
- Ob Anweisung oder Empfehlung (ich selber weiß nicht so recht, was ich vorziehen würde) ist letztendlich egal. Wenn die Empfehlung/Anweisung kein OS erledigt, so folgt wohl eine office action, punkt, und die ist höher zu bewerten als eine OS-Aktion. Das muss man erst einmal schlucken, ist aber so. -jkb- 23:44, 22. Aug. 2021 (CEST)
- Bitte den Gesichtsverlust bedenken, der mit der „OS-Aktion“ verbunden wäre. Das möchte man vermeiden. Es würde in dem Fall wohl doch erstmal zu Beratungen mit den OS kommen. --Viele Grüße, Aschmidt (Diskussion) 00:29, 23. Aug. 2021 (CEST)